Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.
Zwei Themen, in denen es fundamental um das Selbstbestimmungsrecht geht, beschäftigen derzeit die deutsche Politik. Während der Gesetzentwurf zum sogenannten "Selbstbestimmungsgesetz" die Selbstbestimmung des Individuums quasi absolut setzt, will der Gesetzgeber in der Neuregelung der Sterbehilfe die Selbstbestimmung des Individuums massiv beschränken. Die Politik sollte ihre Maßstäbe in punkto Selbstbestimmung kalibrieren.
Vor der anberaumten Abstimmung im Bundestag haben Ärzte- und Psychiatriefunktionäre in letzter Minute lautstark gewarnt, die Suizidhilfe rechtlich zu regeln. Es wurde gar mit einem ärztlichen Boykott gedroht, falls der als liberal geltende Entwurf eine Mehrheit erringt. Sechs namhafte Expert*innen aus den Bereichen (Palliativ-)Medizin, Psychiatrie, Ethik und Recht begründen hier, warum dieser Verhinderungsversuch zurückzuweisen ist.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat seine Ablehnung des zusammengelegten Gesetzentwurfs zur Suizidhilfe geäußert. "Damit haben die Abgeordneten die vielleicht letzte Chance auf eine liberale Regelung verpasst, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gerecht wird", so der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller.
Am 21. April fand die mittlerweile sechste öffentliche Veranstaltung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg statt. Olaf Sander war mit Familie – Frau und Vierbeiner – aus Dänemark angereist, um im PFL in Oldenburg die vom SWR im Jahr 2016 gedrehte Reportage, welche die Zeit unmittelbar vor und bis zum Freitod seiner Mutter zeigt, vorzuführen und anschließend über die Erlebnisse dieser Zeit zu berichten sowie Fragen aus dem Publikum zu beantworten.
Umfragen zeigen, dass sich eine große Mehrheit der Bevölkerung in verschiedenen europäischen Ländern für ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ausspricht. Deutlich geringer ist die Zustimmung bei medizinischem Fachpersonal und Parlamentariern. Bei ihnen überwiegt mitunter sogar die Ablehnung von Suizidhilfemöglichkeiten.
Über praktische Hilfe und Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben berichtete der Suizidhelfer Peter Puppe bei einer Informationsveranstaltung des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg.
2023 feiert Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben sein 25-jähriges Bestehen. Zum Beginn des Jubiläumsjahrs wirft der Verein einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2022 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. In der Schweiz setzte der Verein einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Zugangs von Bewohnerinnen und Bewohnern von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Auch im laufenden Jahr setzt der Verein seine politische Arbeit für eine verbesserte Rechtslage zugunsten des (Menschen-)Rechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende im In- und Ausland fort.
Dolly Hüther ist ein politischer Mensch. Geprägt durch ihre eigene Biographie begann sie, sich für Gleichberechtigung einzusetzen und dafür, dass Frauen selbst über ihren Körper bestimmen dürfen. Im Stern bekannte sie sich zu ihrem illegalen Schwangerschaftsabbruch. Heute ist sie 90 Jahre alt und engagiert sich für die Legalisierung der Freitodassistenz, zuletzt für die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe in Berlin. Der hpd hat mit ihr gesprochen.
Schon in diesem Frühjahr könnte der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe abstimmen. Da die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen, hat das Hans-Albert-Institut (HAI) eine Stellungnahme veröffentlicht, die Leitlinien für eine faktenbasierte, rationale und weltanschaulich neutrale Regelung vorstellt.
Viele Freunde hatte er nicht im Publikum: In der Diskussion mit Bernhard Schlink warb Lars Castellucci für seinen neuen Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragraphen 217 darstellt. Nach zwei Impulsvorträgen tauschten sich die beiden Protagonisten zunächst untereinander aus, bevor sich auch das gut informierte Publikum an der Debatte beteiligte.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Ende des vergangenen Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2022. Nun sind solche Angaben immer mit Vorsicht zu genießen: Ohne Vergleiche und Einordnungen sind sie aussagelos.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.