Zum bundesweiten internationalen Safe Abortion Day am 28. September haben sich Aktivist*innen und Organisationen mit mehr als 75 Protestaktionen in rund 50 deutschen Städten beteiligt. Unter dem Motto "Für sichere Schwangerschaftsabbrüche – Jetzt erst recht!" forderten sie, dass der Zugang und die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessert werden muss.
Die Eltern von Achim Pick gingen per assistiertem Suizid im Mai 2024 gemeinsam aus dem Leben. Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte vor kurzem ein Porträt des Sohnes, der schilderte, wie es ihm mit dem Freitod seiner Eltern erging. Dies wollte die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz nicht unkommentiert lassen und kritisierte mangelnde Empathie. Der hpd sprach mit der Freitodbegleiterin, die den Fall für die DGHS betreut hatte.
Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.
Eine 3sat-Dokumentation beleuchtet ein bedeutendes aktuelles Thema und gibt Betroffenen eine Stimme. Doch der rechtliche Kontext bleibt unvollständig und ein wichtiger Aspekt fehlt.
Vergangenen Montag sprach die Medizinethikerin Prof. Bettina Schöne-Seifert im Kulturzentrum PFL in Oldenburg über ein sensibles Thema: die ethische Autorität von Demenzverfügungen. Eingeladen hatte der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg. Rund 75 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer waren der Einladung gefolgt.
In deutschen Medienberichten ist aktuell häufig zu lesen, der iranische Sicherheitsrat habe ein neues Kopftuchgesetz gestoppt. Die Berichterstattung wird oftmals von Bildern junger Frauen begleitet, die ohne Kopftuch auf den Straßen Teherans unterwegs sind, scheinbar ein Zeichen gesellschaftlicher Liberalisierung. Doch dieser Eindruck trügt.
Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Im Quartalsrückblick der Konfessionsfreien Österreich werden im Zusammenhang mit der immerwährenden Kopftuchdebatte "erzwungene Zeichen der Religionszugehörigkeit" erwähnt. Der Autor ist der Meinung, die Formulierung gehöre umgedreht, um der Kausalität gerecht zu werden. Im folgenden kurzen Text hat er ein paar Gedanken zum Verhältnis Republik und religiöse Markierung formuliert.
Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
Gerade in der letzten Zeit muss Freiheit für Vieles herhalten. Alle sind für die Freiheit, machten mit ihr Wahlkampf, wollen sie verwirklichen. Doch was sie damit meinen, ist oft gar nicht mal so freiheitlich, wenn man genauer hinsieht, die Bedeutung wird mitunter gar pervertiert und ins Gegenteil verkehrt.
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Aus säkularer Perspektive stellt das Papier bedeutende positive Entwicklungen in Frage.
Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?
Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Transmenschen künftig, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Für diesen Schritt sind dann kein Gutachten und keine Gerichtsentscheidung mehr notwendig. Scharfe Kritik am Gesetz kommt jetzt von Reem Alsalem, der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Bundesregierung und viele Verbände weisen Alsalems Stellungnahme energisch zurück.