Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
Wer mehrere Menschen zugleich liebt oder sich die Promiskuität stolz auf die Fahne schreibt, gerät immer seltener unter Rechtfertigungsdruck und muss sich insbesondere der jüngeren Generation kaum noch erklären. Die Vielliebe ist aber nicht nur eine akzeptable Alternative. Sie ist die ethisch überlegene Konzeption von Romantik und Sexualität. Denn Monogamie beherbergt aus seiner Natur heraus moralische Missstände, meint Deniz Y. Dix.
Der gerade 92 Jahre alt gewordene Ex-Papst Joseph Ratzinger hat sich in einem Aufsatz zum Thema Missbrauchsskandal zu Wort gemeldet. Einsicht in die Probleme, die für die Krise seiner Kirche verantwortlich sind, hat er nicht. Im Gegenteil: Schuld sind die anderen.
In seiner im Süden Ghanas gelegenen Kirche in Accra hatte sich der selbsternannte Prophet Kofi Oduro etwas besonderes für seine Predigt ausgedacht. Mit sexy Damenunterwäsche und einem seidigen Morgenmantel erklärte er den anwesenden verheirateten Frauen, wie sie das Interesse ihrer potentiell untreuen Ehemännern an sich erhalten könnten.
Workshops von TeenSTAR, die Homosexualität als therapierbaren Zustand ansehen, Sex nur in der Ehe verorten und denen Masturbation ein Dorn im Auge ist, dürfen an österreichischen Schulen nicht mehr stattfinden.
Nachdem in der Bundeshauptstadt Berlin bereits einige Schul- und Verwaltungsgebäude Toiletten eingerichtet haben, die nicht nur auf zwei Geschlechter ausgerichtet sind, planen auch Schulen in Bayern und Nordrhein-Westfalen Rücksicht auf Menschen zu nehmen, die sich nicht als weiblich oder männlich einordnen können oder wollen.
Bischof Schwaderlapp ist ein bisschen empört. Überall ist zu hören, der Zölibat solle auf den Prüfstand, er sei nicht mehr zeitgemäß. Dass das den Bischof hart trifft, ist verständlich, lebt er doch sein Leben in der Vorstellung, es gebe da einen lieben Gott, und diesem lieben Gott sei es irgendwie von Nutzen, wenn der Weihbischof sein Geschlechtsteil für sich behält.
Man fragt sich schon seit längerer Zeit, weshalb sich Kirchenmänner so ausführlich mit Sexualität im Einzelnen und mit Homosexualität im Besonderen befassen. Schon fast im Wochentakt fühlt sich irgendein Kirchenfürst dazu berufen, etwas über ein Thema zu sagen, das für ihn per Amt kein Thema sein sollte.
Der Verhütungsreport 2019 zeigt einen weiteren Rückgang bei hochwirksamen Verhütungsmitteln und eine völlig falsche, viel zu geringe Einschätzung der eigenen Fruchtbarkeit. Immerhin: Die meisten Frauen (83 Prozent) und Männer (89 Prozent) sind mit ihrer Sexualität zufrieden und auch Mann würde gerne "Verhütungsverantwortung" übernehmen.
Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"
Die Diözese der kenianischen Hauptstadt hat einen katholischen Priester aus dem nahegelegenen Githunguri in Kiambu von seinem Amt suspendiert. Er wird sexueller Ausschweifungen mit Frauen und Mädchen aus seiner Gemeinde beschuldigt.
In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
Im Oktober dieses Jahres hatte die World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation, kurz WHO) festgestellt, dass Frauen und Mädchen noch in mindestens 20 Ländern demütigenden Tests auf Jungfräulichkeit unterzogen werden und ein sofortiges Ende gefordert. Diese Tests auf Jungfräulichkeit werden gerade in ländlichen Regionen z. B. Afghanistans oder Indiens noch immer durchgeführt und demütigen Frauen nicht nur, sondern können sie sogar ins Gefängnis bringen.