Am 13.10.2018 hatten sich drei Karlsruher Organisationen angemeldet, um die mehrwöchige paritätische Aktion im Jubiläumsjahr 70 Jahre UN-Menschenrechte unter dem Motto "Mensch Du hast Recht!" vor den Büros von pro familia in Pforzheim zu unterstützen: die Giordano-Bruno-Stiftung, die NachDenkSeiten und Die PARTEI. "Einladen zum Nachdenken statt bevormunden" lautete die Devise.
In der aktuellen Diskussion um den Zölibat für katholische Priester liest und hört man kaum etwas über die historische Entwicklung dieser nicht erst heute recht befremdlich wirkenden Institution. Die folgende Skizze will sie erläutern.
Das war ein Schlag ins Gesicht für alle Abtreibungsbefürworter: Nach monatelangem Tauziehen lehnte die argentinische Regierung eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Natürlich hatte die katholische Kirche dabei ein Wort mitzureden.
Rolf Dietrich Herzberg veröffentlichte am 22. Juni 2018 im hpd einen längeren Artikel, in dem er sich mit der #MeeToo-Debatte und den Vorwürfen gegen den Regisseur Dieter Wedel auseinandersetzte. Die hier und heute veröffentlichte Erwiderung ist ein Kommentar auf die Reaktionen auf diesen Artikel.
Die strafprozessuale Unschuldsvermutung verbietet es einer Journalistin nicht, ihre Überzeugung zu veröffentlichen, dass bestimmte Anschuldigungen wahr sind. Gerade auch im Hinblick auf die sogenannte MeToo-Debatte ist es gut und wertvoll, dass die Opfer von Straftaten die Möglichkeit haben, auf solche Veröffentlichungen hinzuwirken.
Tantra soll uns den Weg zur Erleuchtung ebnen. Doch letztlich ist das Ganze wesentlich profaner, als uns die westlichen spirituellen Sucher verklickern wollen.
Die Abgeordnete Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche die Politik in der Pflicht, Mediziner zu stärken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Die Stimmung hat sich tatsächlich verändert, viele Ärztinnen und Ärzte werden angefeindet, sie stehen quasi unter Generalverdacht." Dieser Entwicklung müsse entgegengetreten werden, forderte die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Frauenpolitik im Interview. Dazu gehöre auch die Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB).
In Österreich erschien jetzt eine Aufklärungsbroschüre, die speziell auf Jugendliche zugeschnitten ist und keine Infos ausspart: wie weibliche und männliche Sexualorgane funktionieren, wie individuell das Jungfernhäutchen ist, welche Verhütungsmethoden für Jugendliche relevant sind, wie sie funktionieren und wie wirksam diese sind.
Ein Appell von Juristinnen und Juristen spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von ÄrztInnen informiert zu werden. Dabei dürfen die ÄrztInnen nicht kriminalisiert werden.
Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".
Schaut man in seinen Facebookfeed oder auf Twitter, ist er immer wieder zu sehen: der Hashtag #metoo, zu Deutsch "ich auch". Frauen erzählen damit, dass auch sie bereits Opfer sexueller Belästigung wurden. Manche erzählen detailliert, wie und wo es zu den Vorfällen kam. Ein erschreckendes Zeichen dafür, wie viele Frauen, auch aus meinem Freundeskreis, Opfer sexueller Gewalt geworden sind.
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) bekannte im Kloster Blaubeuren: "Ich bin ein Gegner der Abtreibung." Damit stellt er sich auch gegen Teile der eigenen Parteiführung, die die sexuelle Selbstbestimmung als Teil der linken Politik begreifen.
Das US-Abgeordnetenhaus hat eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Abtreibungsrechts verabschiedet. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch ab der 20. Schwangerschaftswoche unter Strafe gestellt werden, betroffene Frauen jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Damit konnten die Abtreibungsgegner in den USA einen wichtigen Teilsieg erringen. Allerdings dürfte das Gesetz im Senat scheitern.
Irland hat das restriktivste Abtreibungsgesetz in Europa. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch selbst nach einer Vergewaltigung verboten. Im vergangenen Jahr hat der UN-Menschenrechtsausschuss das irische Abtreibungsverbot als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert. Nun hat die Regierung beschlossen, im kommenden Jahr einen Volksentscheid über die Lockerung der strengen Regeln durchzuführen.
Mit einem bunten Protest und zahlreichen kleineren kreativen Aktionen stellten sich über 2500 Menschen den christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen auf ihrem sogenannten "Marsch für das Leben" entgegen. Dazu aufgerufen hatte neben anderen Akteur*innen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.