Mehr als 100 Jahre lang haben sich die zuständigen Parlamente geweigert, den bindenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der vorkonstitutionellen Staatsleistungen an die Kirchen zu erfüllen. Die unverzügliche Beendigung ist unbedingt notwendig. Aber sie muss in offenen und transparenten Gesprächen mit der Zivilgesellschaft ausgehandelt und darf nicht hinter verschlossenen Türen "ausgeklüngelt" werden.
Der erste Themenabend des AK Säkulare in Düsseldorf im Jahr 2023 hielt für die zahlreich zugeschalteten Interessierten wieder einen säkularen "Leckerbissen" bereit: Einer der profiliertesten Experten zum Thema Staatsleistungen, Johann-Albrecht Haupt, Verwaltungsjurist und Sprecher von BAStA (Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen), referierte pointiert und auch für den juristischen Laien verständlich zu diesem komplexen Thema, dem just eine unerwartete Aktualität widerfährt.
Seit jeher standen die "Staatsleistungen" an die Kirchen in der Kritik der freidenkerischen Verbände. Schon die Weimarer Reichsverfassung forderte ihre "Ablösung". In den letzten Jahren hat die Debatte Fahrt aufgenommen, es gab einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf und im Koalitionsvertrag der Ampel wird die Erledigung des Verfassungsauftrags in Aussicht gestellt. Wer nach Argumenten sucht, kann auf Christian Casutts vor kurzem erschienenes Buch "Den Bischof zahlt der Staat" zurückgreifen. Der hpd hat mit dem Autor gesprochen.
Das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BASTA) wendet sich mit Offenen Briefen an die 14 Bundesländer, die entgegen dem Verfassungsauftrag weiterhin jedes Jahr sogenannte Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Kirchen) bezahlen. Allein in diesem Jahr beläuft sich die aus komplexen historischen Gründen gezahlte Summe auf rund 602 Millionen Euro.
Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) haben ergeben: Auch in diesem Jahr steigen die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche kontinuierlich an. In diesem Jahr werden nach Haushaltsplänen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 594 Millionen Euro überweisen. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend.
"Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen." So verspricht es der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien (S. 110), und man darf dieses Versprechen durchaus ernst nehmen.
Das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BA§TA) fordert, die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
Der Bund für Geistesfreiheit München demonstriert heute anlässlich der Anhörung im Bundestag zu den historischen Staatsleistungen vor dem Erzbischöflichen Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie vor dem evangelischen Landeskirchenamt in der Katharina-von-Bora-Straße in München. Die Kundgebungen richten sich gegen die milliardenschwere Ablösesumme, die den Kirchen vom Staat gezahlt werden soll.
Am Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung über den aktuellen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen statt. Säkulare Experten sucht man unter den eingeladenen Sachverständigen vergeblich. Vertreter kirchlicher Interessen finden sich unter ihnen hingegen reichlich.
Am vergangenen Freitag fanden sich auf Einladung des KORSO 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen. Thema waren die sogenannten "altrechtlichen Staatsleistungen": Seit über 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Dieser Verfassungsauftrag ist bis heute nicht erfüllt.
Vergangenen Monat wurde der "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" im Bundestag diskutiert. Gestern hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) die Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht.
Heute vor 150 Jahren trat eine neue Kirchenverfassung im Hamburgischen Staat in Kraft, die der Forderung der Hamburgischen Verfassung von 1860 Rechnung trug, Staat und Kirche zu trennen. Diese Trennung war jedoch keineswegs vollständig und auch in den 150 Jahren nach dieser Trennung kam es immer wieder zu Spannungen und neuen Austarierungen des Verhältnisses von Hamburgischer Kirche und Hamburgischem Staat.