Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
Der Bund für Geistesfreiheit München demonstriert heute anlässlich der Anhörung im Bundestag zu den historischen Staatsleistungen vor dem Erzbischöflichen Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie vor dem evangelischen Landeskirchenamt in der Katharina-von-Bora-Straße in München. Die Kundgebungen richten sich gegen die milliardenschwere Ablösesumme, die den Kirchen vom Staat gezahlt werden soll.
Am Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung über den aktuellen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen statt. Säkulare Experten sucht man unter den eingeladenen Sachverständigen vergeblich. Vertreter kirchlicher Interessen finden sich unter ihnen hingegen reichlich.
Am vergangenen Freitag fanden sich auf Einladung des KORSO 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen. Thema waren die sogenannten "altrechtlichen Staatsleistungen": Seit über 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Dieser Verfassungsauftrag ist bis heute nicht erfüllt.
Vergangenen Monat wurde der "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" im Bundestag diskutiert. Gestern hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) die Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht.
Heute vor 150 Jahren trat eine neue Kirchenverfassung im Hamburgischen Staat in Kraft, die der Forderung der Hamburgischen Verfassung von 1860 Rechnung trug, Staat und Kirche zu trennen. Diese Trennung war jedoch keineswegs vollständig und auch in den 150 Jahren nach dieser Trennung kam es immer wieder zu Spannungen und neuen Austarierungen des Verhältnisses von Hamburgischer Kirche und Hamburgischem Staat.
Gestern wurde der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Die Parteien gaben in der rund 40-minütigen Aussprache ihre jeweilige Sicht der Dinge wieder, wobei Vertreter fast aller Fraktionen die Kirchen und das kooperative Verhältnis des Staates zu ihnen lobten und versicherten, man wolle daran nichts ändern. Die Regierungsparteien machten klar, dass sie den Gesetzentwurf in dieser Form noch nicht mittragen würden. Nun geht die Debatte in den Ausschüssen weiter.
Über ein halbes Jahr nach seiner Vorstellung soll der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen heute endlich im Parlament diskutiert werden. Anlässlich dessen erinnert die Humanistische Union an ihre Forderungen und ihre inhaltliche Kritik am Vorstoß der Oppositionsparteien.
Während sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) für die entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen ausspricht, haben Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke einen gemeinsamen "Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" in den Bundestag eingebracht, der den Kirchen eine hohe Ablösesumme in Aussicht stellt und noch im Herbst im Bundestag beraten werden soll. Dazu ein Kommentar des bfg München.
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er enthält darüber hinaus lange Fristen. Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch gesteigert werden.
Kaum ein Unternehmen hat in der Corona-Krise keine Einbußen zu vermelden. Den Kirchen geht es da nicht anders. Sie berichten von erwarteten Kirchensteuereinbußen in Millionenhöhe. Dass sie allerdings wesentlich höhere Rücklagen haben und noch dazu Staatsleistungen erhalten, dürfte sie von den meisten nun in Not geratenen Einzelhandelsunternehmen, Gastro- oder Kulturbetriebe unterscheiden.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert die katholische und evangelische Kirche auf, von sich aus auf die sogenannten historischen Staatsleistungen zu verzichten.
Die kirchenpolitischen Sprecher von FDP, LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Zustimmung ihrer Fraktionen einen interfraktionellen Gesetzentwurf für eine Beendigung der altrechtlichen Staatsleistungen im Bundestag eingebracht. Sie wollen damit den Verfassungsauftrag einer Ablösung historischer Staatsleistungen umsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stellten am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e. V. fordert schon seit Jahren, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen abzuschaffen sind, und zwar entschädigungslos.