Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert die katholische und evangelische Kirche auf, von sich aus auf die sogenannten historischen Staatsleistungen zu verzichten.
Die kirchenpolitischen Sprecher von FDP, LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Zustimmung ihrer Fraktionen einen interfraktionellen Gesetzentwurf für eine Beendigung der altrechtlichen Staatsleistungen im Bundestag eingebracht. Sie wollen damit den Verfassungsauftrag einer Ablösung historischer Staatsleistungen umsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stellten am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e. V. fordert schon seit Jahren, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen abzuschaffen sind, und zwar entschädigungslos.
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.
Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen.
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) begrüßt, dass es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Die vorgesehene Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro wird vom Bündnis jedoch scharf kritisiert.
Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.
Allein in Bayern haben die katholische und evangelische Kirche im Jahr 2019 knapp 100 Millionen Euro ohne Zweckbindung erhalten. Darauf wies der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung hin.
Über 500 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen erhalten die beiden großen Kirchen in Deutschland derzeit jährlich von den Bundesländern, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Nach dem Willen der Grünen soll damit nun in Nordrhein-Westfalen Schluss sein. Das fordert ein Antrag, den die Grünen-Fraktion am Dienstag in den NRW-Landtag einbrachte.
Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert.
Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.
100 Jahre Weimarer Verfassung – das heißt bisher auch 100 Jahre Nichtstun der Regierungen beim Verfassungsgebot der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Es muss davon ausgegangen werden, so der Freiburger Volkswirt Fabian Peters auf der Evangelischen Landessynode in Württemberg, dass der Mitgliederschwund der Landeskirche weiterhin anhält. Er geht davon aus, dass von den momentan noch rund zwei Millionen Mitgliedern im Jahr 2060 nur eine Million übrig sein würden. Doch im Moment sprudeln noch die Kassen.
Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.