Gestern wurde der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Die Parteien gaben in der rund 40-minütigen Aussprache ihre jeweilige Sicht der Dinge wieder, wobei Vertreter fast aller Fraktionen die Kirchen und das kooperative Verhältnis des Staates zu ihnen lobten und versicherten, man wolle daran nichts ändern. Die Regierungsparteien machten klar, dass sie den Gesetzentwurf in dieser Form noch nicht mittragen würden. Nun geht die Debatte in den Ausschüssen weiter.
Über ein halbes Jahr nach seiner Vorstellung soll der Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen heute endlich im Parlament diskutiert werden. Anlässlich dessen erinnert die Humanistische Union an ihre Forderungen und ihre inhaltliche Kritik am Vorstoß der Oppositionsparteien.
Während sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) für die entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen ausspricht, haben Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke einen gemeinsamen "Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" in den Bundestag eingebracht, der den Kirchen eine hohe Ablösesumme in Aussicht stellt und noch im Herbst im Bundestag beraten werden soll. Dazu ein Kommentar des bfg München.
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er enthält darüber hinaus lange Fristen. Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch gesteigert werden.
Kaum ein Unternehmen hat in der Corona-Krise keine Einbußen zu vermelden. Den Kirchen geht es da nicht anders. Sie berichten von erwarteten Kirchensteuereinbußen in Millionenhöhe. Dass sie allerdings wesentlich höhere Rücklagen haben und noch dazu Staatsleistungen erhalten, dürfte sie von den meisten nun in Not geratenen Einzelhandelsunternehmen, Gastro- oder Kulturbetriebe unterscheiden.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) fordert die katholische und evangelische Kirche auf, von sich aus auf die sogenannten historischen Staatsleistungen zu verzichten.
Die kirchenpolitischen Sprecher von FDP, LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Zustimmung ihrer Fraktionen einen interfraktionellen Gesetzentwurf für eine Beendigung der altrechtlichen Staatsleistungen im Bundestag eingebracht. Sie wollen damit den Verfassungsauftrag einer Ablösung historischer Staatsleistungen umsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stellten am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e. V. fordert schon seit Jahren, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen abzuschaffen sind, und zwar entschädigungslos.
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.
Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen.
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) begrüßt, dass es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Die vorgesehene Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro wird vom Bündnis jedoch scharf kritisiert.
Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.
Allein in Bayern haben die katholische und evangelische Kirche im Jahr 2019 knapp 100 Millionen Euro ohne Zweckbindung erhalten. Darauf wies der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung hin.
Über 500 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen erhalten die beiden großen Kirchen in Deutschland derzeit jährlich von den Bundesländern, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Nach dem Willen der Grünen soll damit nun in Nordrhein-Westfalen Schluss sein. Das fordert ein Antrag, den die Grünen-Fraktion am Dienstag in den NRW-Landtag einbrachte.