Altrechtliche Staatsleistungen: KORSO begrüßt Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe

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Der Plenarsaal des Deutschen Bundestags kurz vor Beginn der Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Staatskirchenleistungen.

Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.

"Diese Debatte darf ab sofort nicht wieder über die Köpfe der Konfessionsfreien hinweg geführt werden!", so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme. "Nun ist es an der Zeit, mit Sachverständigen zu beraten, die über die Partikularinteressen der Kirchen hinausdenken und die einen fairen Ausgleich der legitimen Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, um deren Steuergeld es hier geht, anstreben."

Seit 1919 fließen Milliarden an historischen Staatsleistungen in die Kirchenkassen. Ursprünglich als Entschädigung für eine "Enteignung" der Kirchen im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts (!) eingeführt, wurde die Ablösung dieser Zahlungen bereits vor über 100 Jahren als bindender Auftrag in die Verfassung aufgenommen. Ein Auftrag, der bis heute nicht erfüllt ist.

Seit 1949 sind auf diesem Wege rund 19 Milliarden Euro an die Kirchen geflossen, allein 2020 beliefen sich die Zahlungen auf 570 Millionen Euro. Diese Gelder stammen großteils aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger. Betroffen sind also nicht nur Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirchen, sondern auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie, die alleine bereits 39 Prozent der Bevölkerung ausmachen – Tendenz steigend. Säkulare Verbände fordern daher seit langem die Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen.

Dass die Gesetzesinitiativen der Oppositionsparteien dieses Thema endlich wieder in den Fokus gerückt haben, begrüßt der KORSO ausdrücklich. Leider enthielt der Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken "erhebliche Mängel bezüglich Gegenstand der Ablösung, Bemessungsgrundlage, Ablösefaktor, Form der Entschädigung, Verrechnung von Voraus- und Überzahlungen sowie Zeithorizont zur Umsetzung", wie das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einer Twitter-Meldung verlautbarte. Darüber hinaus kritisiert das ifw, dass "die Regierungsfraktionen (CDU/CSU, SPD) keinen eigenen Vorschlag zur Diskussion gestellt haben und den Verfassungsauftrag rundheraus weiterhin missachten".

Den Abstimmungen war eine halbstündige Debatte vorausgegangen, in deren Verlauf alle Fraktionen die Dringlichkeit einer Fortführung der Diskussion betonten. Der KORSO begrüßt dieses Signal als Chance, den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag in der kommenden Legislaturperiode endlich zu verwirklichen und bekräftigt seine Forderung, hierbei die vorhandene Expertise aus dem säkularen Spektrum in die Entscheidung einzubinden.

Der Text erschien zuerst auf der Webseite des KORSO.

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