Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt, dass inzwischen auch in Rheinland-Pfalz und Saarland eine öffentliche Debatte zu den altrechtlichen Staatsleistungen an die christlichen Kirchen angeregt wurde. Sowohl Medien als auch Politiker und Kirchenvertreter haben Stellung bezogen – aus Sicht des Verbandes bisher allerdings in unbefriedigender Weise.
Vergangenen Freitag veranstaltete das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" – kurz BAStA – im "Haus der Demokratie und Menschenrechte" in Berlin eine Diskussion mit dem Titel: "100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung". Vertreter aus Wissenschaft, Kirche, Zivilgesellschaft und Politik legten vor einem mit vielen säkularen Parteimitgliedern besetzten Publikum ihre Positionen zum Stand der Dinge dar.
Der Bischof von Eichstätt will, dass die deutschen Bischöfe über die Zukunft der Kirchenfinanzierung diskutieren. Angesichts steigender Austrittszahlen und des demographischen Wandels müsse man sich über Alternativen Gedanken machen. Seine Äußerungen riefen unterschiedliche Reaktionen hervor.
Seit 100 Jahren weigern sich Parlamente und Regierungen in Deutschland, den Auftrag der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes zu erfüllen: die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen.
Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist ein Verfassungsauftrag, der nach 100 Jahren immer noch nicht erfüllt wurde. Das Bistum Trier zeigt sich nun verhandlungsbereit.
Die beiden christlichen Amtskirchen wollen mit sofortiger Wirkung auf die Staatsleistungen verzichten, das gaben Heinrich Bedford-Strohm und Kardinal Reinhard Marx in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. Damit kommen sie den deutschen Gesetzgebern zuvor. Doch damit nicht genug: Sie wollen sogar etwas zurückbezahlen.
"Wem gehört die Stadt?" lautet das Motto der diesjährigen Berliner Stiftungswoche – "Wem gehört der Staat?" fragt im Rahmen der Stiftungswoche ein hochkarätig besetztes Podium am 6. April im Meistersaal am Potsdamer Platz.
Über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen pro Jahr überweisen die Bundesländer derzeit an die Kirchen – zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert. Vor 100 Jahren wurde die Abschaffung dieser Staatsleistungen in der Weimarer Verfassung festgeschrieben.
Einhundert Jahre nachdem die Ablösung der Staatsleistungen beschlossen wurde, wird es mehr als Zeit, dies auch umzusetzen. Am 14. August dieses Jahres jährt sich der 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung und damit leider auch der 100. Jahrestag des Verfassungsbruchs.
Es kommt derzeit etwas Bewegung in die Diskussion um die Ablösung der Staatsleistungen. Wie zu lesen war, will die FDP "eine entsprechende politische Initiative entwickeln", die AfD fordert ebenso die Einstellung der Zahlungen an die Kirchen, bei Linken und Grünen scheint ein intensiveres Nachdenken einzusetzen.
Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow (Die Linke), sieht sich nicht in der Verantwortung, den Verfassungsauftrag zur Beendigung der Dauerzahlungen an die Kirchen umzusetzen.
Heute vor 99 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Mit dem 99. Geburtstag des demokratischen Verfassungsstaates beginnt allerdings auch das "100. Jahr des Verfassungsbruchs", denn bis zum heutigen Tag wurde nicht umgesetzt, was die Weimarer Verfassung gefordert hatte, nämlich die Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Im Juni sorgte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz für Schlagzeilen, als er die Landesregierung aufforderte, mit den Kirchen endlich eine Ablöse-Regelung für die Staatskirchenleistungen auszuhandeln. Auf Nachfrage des hpd bestätigten die meisten BdSt-Vereine in anderen Bundesländern, ebenfalls für eine Ablösung der Staatskirchenleistungen einzutreten.
Laut einer neuen Erhebung erhalten die Kirchen in diesem Jahr eine Rekordzahlung von 538 Millionen Euro. Kritiker fordern ein Ende dieser Staatsleistungen.
Staatsleistungen: In dubio pro ecclesia, so gefällt es offensichtlich der deutschen Politik, den deutschen Kirchen ohnehin. Gefällt es aber tatsächlich auch dem deutschen Steuerzahler? Eine erste Antwort müsste das offensichtlich bejahen, denn gegen die horrenden Staatsleistungen an die Kirchen, die von der gesamten steuerzahlenden Öffentlichkeit entrichtet werden, regt sich nur verhaltendes Murren, von Widerstand mag da nicht zu reden sein.