Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" ist groß. Das Initiativkomitee konnte am 1. November rund 13.000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen. Die notwendigen 6000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen. Die Initiative wird von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS – Menschenwürdig leben-Menschenwürdig sterben sowie der Freidenker-Vereinigung der Schweiz unterstützt.
Harald Mayer und Hannsjürgen Brennecke klagen seit 2017 auf Zugang zu Natrium-Pentobarbital (NaP), dem derzeit geeignetsten Mittel zur Selbsttötung. Es wird seit über 20 Jahren in der Schweiz zur Freitodbegleitung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Klage. Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte anlässlich dessen zu einer Kundgebung aufgerufen.
Der Nidwaldner Landrat verpflichtet alle Gesundheitseinrichtungen, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu respektieren und in ihren Räumlichkeiten Freitodbegleitungen zuzulassen. Er hat am Mittwoch, 25. Oktober 2023, einer entsprechenden Motion von Landrätin Elena Kaiser (GRÜNE) mit 36 Ja- zu 17 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich zugestimmt. Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben und die Freidenker-Vereinigung der Schweiz begrüßen diese Entscheidung.
Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Begleitet wird die Gerichtsverhandlung von einer Kundgebung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, geht es vorrangig um den Status quo in Sachen Sterbehilfe in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von Dignitas gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf zum selbstbestimmten Sterben in Frankreich auf Interesse stoßen.
Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg bietet neben seinen Informationsveranstaltungen nun auch einen regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis an. Darüber hinaus plant die Organisation Ende Oktober eine Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anlässlich einer Entscheidung über die Herausgabe von Natrium-Pentobarbital an einen Sterbewilligen.
Seit 2020 finden auch in deutschen Pflegeheimen Suizidhilfen statt. Vergangene Woche berichteten die ARD-"Tagesthemen" über das Thema "Suizidhilfe in Pflegeheimen" und präsentierten hierzu einen unausgewogenen und schlecht recherchierten Bericht.
In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.
Gerade lief der Dokumentarfilm "Jackie the Wolf" in den Kinos. Filmemacher Tuki Jencquel begleitet darin seine lebenssatte Mutter Jacqueline auf dem Weg zu ihrem selbstbestimmten Tod.
Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Mit Erleichterung reagiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci et al., der eine Wiedereinführung des "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB vorsah, ist in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Die Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Entscheidung, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe überflüssig macht.
Im Zentrum der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" stehen neue digitale Service-Angebote für Mitglieder wie eine Hilferuf-SMS. Thema sind jedoch auch die aktuellen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe, über die heute im Bundestag entschieden wird.