Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) will verhindern, dass die Stadt Düsseldorf den Evangelischen Kirchentag 2027 mit mindestens 5,8 Millionen Euro aus Steuergeldern fördert. Eben dies hatte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23. Juni nach kurzer kontroverser Diskussion, 48 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen beschlossen. Gegen diesen Ratsbeschluss initiiert der DA! e. V. jetzt ein Bürgerbegehren. Das Ziel: Nicht der Kirchentag als solcher soll verhindert werden, wohl aber die Co-Finanzierung aus öffentlichen Mitteln der hochverschuldeten Stadt.
Der Katholikentag in Stuttgart war nach eigenen Angaben der Veranstalter deutlich schwächer besucht als erwartet: Zogen frühere Katholikentage noch fast 100.000 Menschen an, machten sich in diesem Jahr nur rund 25.000 Menschen auf den Weg. Finanziell ist die Veranstaltung ein Desaster. Die vom gastgebenden Bistum Rottenburg-Stuttgart gewährte Ausfallbürgschaft in Höhe von 470.000 Euro dürfte kaum ausreichen, die Mindereinnahmen auszugleichen.
Am 7. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit auf, am 28. September 1951 wurde es in einem Festakt feierlich eröffnet. Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums werden in Karlsruhe, dem Sitz des Gerichts, und im ganzen Bundesgebiet Veranstaltungen zur Würdigung des Gerichts stattfinden. Trotz aller bisheriger, mehr punktueller als grundsätzlicher Kritik, werden dabei die großen Leistungen des Gerichts für unsere Rechtsstaatlichkeit und grundrechtliche Freiheit im Vordergrund stehen. Doch auch, wenn man die Arbeit für Staat, Gesellschaft und Einzelbürger anerkennt, sollte man ein Interesse an einer weiter verbesserten Glaubwürdigkeit haben. Das ist im Bereich von Religion und Weltanschauung insgesamt sogar dringend vonnöten.
Das von der Giordano-Bruno-Stiftung getragene Aktionsteam "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" hat ausgerechnet, mit wie viel Steuergeldern jeder Teilnehmer des 3. Ökumenischen Kirchentags gefördert wurde. Das Ergebnis ist – gerade im Vergleich zu anderen Veranstaltungen der Stadt Frankfurt – erschreckend hoch.
In Nordrhein-Westfalen wurde gestern vom Landtag die Kölner Jura-Professorin Barbara Dauner-Lieb zur neuen Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ursprünglich war von der CDU/FDP-Regierung Richter Andreas Heusch für das Amt vorgesehen, der 2010 für Schlagzeilen gesorgt hatte, als er im Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein Kreuz anbringen ließ.
165.000 Zugriffe auf seine digitalen Inhalte registrierte der Ökumenische Kirchentag nach Abschluss der Veranstaltung am Sonntag. Eine enttäuschende Bilanz, findet Carsten Klink, die keine öffentliche Subventionierung in derzeitiger Höhe rechtfertigt.
Bunte Haare oder ein auffälliges Nageldesign mögen Geschmacksfragen sein – verfassungsfeindliche Tattoos sind es nicht. Regelungen zum Erscheinungsbild von Beamt*innen und Soldat*innen sollen klären, was erlaubt ist und was nicht, um die Funktion vor den individuellen Ausdruck zu stellen. Was für die Einen der Versuch ist, Neutralität zu wahren, ist für religiöse Gruppen ein Versuch, Gläubigen den Zugang zu bestimmten Berufen zu verwehren.
Der Bundespräsident kritisiert die Kirchen für die Vertuschung der Missbrauchsfälle und gut vier Wochen später nimmt er am Ökumenischen Kirchentag teil. Geht das? Eine Aufforderung.
Religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen Beschäftigte der Justiz in Nordrhein-Westfalen während ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht zur Schau stellen. Das beschloss vergangene Woche der Düsseldorfer Landtag. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen in NRW begrüßen die gesetzliche Änderung, weisen jedoch auch darauf hin, dass sie noch nicht weit genug geht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat rechtskräftig festgestellt, dass auch Filme "ohne Feiertagsfreigabe" wie "Das Leben des Brian" von Monty Python an Karfreitag gezeigt werden dürfen. Damit konnte sich die Stuttgarter Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung in einem langjährigen Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung durchsetzen.
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.
In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.
Ab Mittwoch tritt ein harter Lockdown in Kraft. Das öffentliche Leben wird durch verschärfte Corona-Maßnahmen auf das Wesentliche heruntergefahren. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Gottesdienste. Was ist davon zu halten?