Religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen Beschäftigte der Justiz in Nordrhein-Westfalen während ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht zur Schau stellen. Das beschloss vergangene Woche der Düsseldorfer Landtag. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen in NRW begrüßen die gesetzliche Änderung, weisen jedoch auch darauf hin, dass sie noch nicht weit genug geht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat rechtskräftig festgestellt, dass auch Filme "ohne Feiertagsfreigabe" wie "Das Leben des Brian" von Monty Python an Karfreitag gezeigt werden dürfen. Damit konnte sich die Stuttgarter Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung in einem langjährigen Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung durchsetzen.
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.
In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.
Ab Mittwoch tritt ein harter Lockdown in Kraft. Das öffentliche Leben wird durch verschärfte Corona-Maßnahmen auf das Wesentliche heruntergefahren. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Gottesdienste. Was ist davon zu halten?