Eilmeldung

Bundesregierung gestattet Strafverfolgung von Jan Böhmermann

BERLIN. (hpd) Die  Bundesregierung hat über die Forderung der Türkei nach einer Strafverfolgung von Jan Böhmermann entschieden. Eine Strafverfolgung wird zugelassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab dazu eine Erklärung ab.

Nachdem der Satiriker Jan Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vortrug, hatte die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Nach tagelanger Beratung hat die Bundesregierung die Strafverfolgung nun zugelassen. An der Entscheidung der Bundesregierung waren das Kanzleramt, das Innen- und das Justizministerium und das Auswärtige Amt beteiligt.

Angela Merkel erklärte am Freitag aus dem Kanzleramt: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." Laut Merkel habe es unterschiedliche Auffassungen zur Affäre zwischen den Koalitionspartnern gegeben. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", so die Bundeskanzlerin.

Die Bundesregierung sei allerdings der Aufassung, dass der umstrittene Paragraph 103 StGB zur Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten "für die Zukunft entbehrlich" sei. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.