Compact und der Flugsandeffekt

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Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact wird aufgehoben und die rechtsextreme Szene jubelt. Ein Blick darauf, was das Urteil bedeutet und wem es nützt. Über staatliches Vorgehen in Zeiten der Digitalisierung.

Das Verbot des vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Magazins Compact von Jürgen Elsässer wird aufgehoben. So hat es das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorgestern letztinstanzlich entschieden. Betrachtet man den Vorgang und die Entscheidung, so gibt es drei Punkte, die hervorzuheben sind.

Erstens wurde im Vorfeld viel darüber gestritten, ob der Umweg über das Vereinsverbot zulässig sei, um ein Presseerzeugnis zu verbieten. Dies hat das BVerwG nun eindeutig bejaht. Das Vereinsgesetz sei anwendbar, so die Entscheidung. Eine Differenzierung zwischen "der verbotenen Organisation als solcher und den von ihr herausgegebenen Presse- und Medienerzeugnissen [entspreche] der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz" von Bund und Ländern. Dabei sei der Freiheit von Meinung, Presse und Medien gemäß Artikel 5 Absatz 1 GG besondere Rechnung zu tragen. Das BVerwG beendet damit die Spekulationen, ob der Bund über das Werkzeug des Vereinsverbots entsprechend handeln dürfe. So wird es vermutlich auch in Zukunft mehr Versuche geben, diesen Weg zu gehen.

Zweitens hat das BVerwG anerkannt, dass es "verbotsrelevante Äußerungen und Aktivitäten" bei Compact gibt. Insbesondere sei auch eine "demütigende Ungleichbehandlung" mit der Menschenwürde unvereinbar. Diese sieht das Gericht im "Remigrations"-Konzept von Martin Sellner gegeben, das im Magazin beworben wurde. In der Gesamtwürdigung erreichten die verbotsrelevanten Äußerungen jedoch "noch nicht die Schwelle der Prägung". Dieser Punkt wird in der ausführlichen Urteilsbegründung noch interessant nachzulesen sein, denn was das Gericht damit kaum gemeint haben kann, ist, dass man einfach nur genügend nicht-verbotsrelevante Äußerungen unter seine verbotsrelevanten Äußerungen mischen müsste, um einem Verbot zu entgehen. Klar ist, dass es bei einmaligen Verstößen mildere Mittel als ein Verbot des gesamten Magazins gäbe, zum Beispiel ein Verbot einzelner Artikel oder Ausgaben. Wo genau das Gericht aber die Schwelle zur Prägung sieht, die für ein Verbot ausreichend wäre, wird eine Frage sein, auf die viele Beteiligte sehr genau schauen werden.

Der dritte Aspekt, der in Verbindung mit dem Urteil hervorzuheben ist, ist allerdings keiner, der sich aus dem Urteil selbst ergibt, sondern aus den Umständen, die zu diesem geführt haben. Denn wie zu erwarten war, nutzten Elsässer und Co. sowohl die Vorgänge rund um das Verbot – viele werden die Bilder von Elsässer im Bademantel gesehen haben – als auch den Prozess als Bühne, um sich als Opfer zu inszenieren und sich als "Verteidiger von Pressefreiheit und Demokratie" in Szene zu setzen, so Elsässer im österreichischen "Alternativmedium" AUF1.

Die Forscher des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena, schwerlich eine Institution, die der Sympathien mit Rechtsextremisten verdächtig wäre, beschreiben, dass dies auch verfängt und gaben schon am Tag vor der Urteilsverkündung in der Berliner Morgenpost zu Protokoll, dass es Compact nachhaltig gelungen sei, die Vorfälle rund um das Verbotsverfahren in Reichweite umzumünzen. So habe der Telegram-Kanal von Compact über 30 Prozent Zuwachs erfahren. Dies deute darauf hin, dass Nutzer bei Verboten und Sperrungen gezielt nach Alternativen suchen würden, um weiterhin an Inhalte zu gelangen, so die Mitarbeiterin des IDZ Franziska Martini in der Morgenpost.

Die Forscher des IDZ beschreiben es als "Flugsandeffekt"1, wenn die Berichterstattung über vermeintliche oder tatsächliche problematische Vorfälle selbst als problematisch empfunden wird und zu einer Solidarisierungswelle mit den vermeintlich zu Unrecht Angegriffenen führt. So geschehen bei der Berichterstattung über die Vorfälle in Sylt und zuletzt beim Fall des rechtspopulistischen YouTubers "Clownswelt", der in der Sendung "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann vorgeführt wurde und seine Reichweite im Anschluss verdoppeln konnte. Und jetzt eben bei Compact.

Betreibt der Staat, in Person der ehemaligen Innenministerin, diesen Flugsandeffekt durch Verbotsverfahren, die am Ende scheitern, so ist das ein propagandistisches Geschenk an rechtsextremistische Kreise, dessen Wert sich kaum bemessen lässt. Zum einen beschert die Aufmerksamkeit ihnen Zulauf und damit auch zusätzliche finanzielle Mittel und zum anderen können sie sich in der Folge als die angeblich wahren Demokraten präsentieren und behaupten, dass dies sogar gerichtlich festgestellt worden sei.

Letzteres stimmt zwar nicht, denn wie bereits erwähnt hat das Gericht eindeutig "verbotsrelevante Äußerungen und Aktivitäten" festgestellt, aber seit wann benötigen Populisten Logik oder Stringenz? Ob das gescheiterte Verbotsverfahren von Compact auch Auswirkungen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD haben wird, wird sich noch herausstellen. Bis hierher kann ich mich jedoch nur dem n-tv Kolumnisten Hendrik Wieduwilt anschließen und in Richtung der ehemaligen Innenministerin sagen: "Danke für nichts!"

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1 Wie feiner Flugsand, der durch den Wind noch weiter verteilt wird, bewirkt Berichterstattung über Extremismus eine unerwünschte Verbreitung und Solidarisierung.