Zentrum für politische Schönheit

Innenministerium verhindert Auftritt von Aktionskünstler

25625280054_be9aa84e9f_k_3.jpg

Der Aktionskünstler und Philosoph Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit

Philipp Ruch vom Aktionskünstler-Kollektiv "Zentrum für politische Schönheit" sollte eigentlich auf einer Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung auftreten. Doch nun kam eine Absage – auf Anweisung des Innenministeriums.

Eingeladen wurde Philipp Ruch zu einer Veranstaltung unter dem Titel "Was uns bewegt. Emotionen in Politik und Gesellschaft" beim Bundeskongress der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Doch nach einer Intervention des Bundesinnnenministeriums wurde der Aktionskünstler, der sich als "aggressiver Humanist" versteht, wieder ausgeladen. Grund sei ein laufendes Verfahren, wie es in dem Ausladungsschreiben des bpb heißt: "Als staatliche Behörde gilt es für uns zu vermeiden, unmittelbar oder auch möglicherweise mittelbar auf ein laufendes Verfahren einzuwirken." Ruch dementierte gegenüber dem Stern: "Gegen mich läuft aktuell kein Verfahren vor Gericht." Ein Auftrittsverbot sei eine unzulässige Zensur und "einer Demokratie nicht würdig."

Eleonore Petermann, Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI), verteidigte die Entscheidung bei einer Pressekonferenz in Berlin: Eine Einladung an Philipp Ruch könne als "staatlich finanzierte Legitimierung" der umstrittenen Aktionen des Zentrums für politische Schönheit missverstanden werden. Petermann verwies konkret auf die jüngste Aktion "Soko Chemnitz", bei der mit Fotos und Steckbriefen nach Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration gefahndet wurde.

Protest gegen das Auftrittsverbot

Mehrere SPD-Politiker, darunter Kuratoriumsmitglieder des bpb, protestieren gegen die Ausladung Ruchs. Wie der Stern berichtet, forderten sie in einem Schreiben an Innenminister Horst Seehofer, dass Ruch wieder eingeladen wird. Eine Diskussionsverweigerung sei in politisierten Zeiten nicht hinnehmbar.

Auch Grüne, Linke und FDP kritisierten das Vorgehen des Innenministeriums. Allein die AfD begrüßte auf Nachfrage ein Auftrittsverbot, das laut Zentrum für politische Schönheit gegen die Unschuldsvermutung verstoße.