In Italien hatte ein Jurist in einer Radiosendung erklärt, keine Homosexuellen einstellen zu wollen. Obwohl es kein aktuelles Gesuch gab, verklagte ihn eine juristische Vereinigung, die die Interessen homosexueller Personen vertritt und bekam durch die Instanzen und schließlich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof recht.
Nachdem ein italienischer Jurist in einer Radiosendung erklärte, keine homosexuelle Person einstellen oder irgendeine Dienstleistung von ihr annehmen zu wollen, hatte die juristische Vereinigung Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI ihn wegen Diskriminierung auf Schadensersatz verklagt. Die Vereinigung tritt für die Rechte homosexueller, bisexueller, transsexueller und intersexueller Menschen ein.
Obwohl kein akutes Jobgesuch vorhanden war, gewann die Vereinigung in erster und zweiter Instanz. Der verklagte Jurist wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an den Kassationsgerichtshof. Dieser schaltete daraufhin den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein, um die Richtlinie 2000/78/EG, die Antidiskriminierungsrichtlinie, auszulegen.
Am 23. April 2020 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof sein Urteil und gab der anwaltlichen Vereinigung ebenfalls recht. Selbst wenn es nicht um eine konkrete Person ginge, seien die Aussagen diskriminierend. Obwohl die Antidiskriminierungsrichtlinie keine Klagemöglichkeit für eine Vereinigung wie die Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI vorsehe, müsse sie klagen können, wenn nationales Recht dies vorsehe.