Aberglaube im Ministerium

Jetzt schlägt's 13!

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Das neue Sozialgesetzbuch soll nicht die Nummer 13 tragen. Stattdessen soll auf die Nummer 12 die Nummer 14 folgen. So will es das Bundessozialministerium. Aus Aberglaube.

Manchmal fragt man sich angesichts des grassierenden Irrsinns, ob die Welt noch zu retten ist. Und mitunter sind es ganz kleine Dinge, die einen verzweifeln lassen. Einen in dieser Hinsicht ungeahnten Tiefschlag landete nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Führung von Minister Hubertus Heil (SPD).

Der Minister plant ein neues Sozialgesetzbuch, in welchem die Entschädigung von Opfern, beispielsweise von Terroranschlägen, geregelt werden soll. Da das bislang letzte Sozialgesetzbuch die Nummer 12 trägt (SGB XII), müsste nach den gängigen Regeln der Nummerierung das neue Sozialgesetzbuch die Nummer 13 tragen. Müsste. Wird es aber nicht tun. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen bestätigte Ministeriumssprecherin Christina Jäger am vergangenen Freitag, dass das neue Sozialgesetzbuch die Nummer 14 tragen soll (SGB XIV). So jedenfalls sieht es ein Referentenentwurf vor, der vom Kabinett voraussichtlich im Frühjahr beschlossen werden soll.

Nach dem Grund für die ungewöhnliche Nummerierung befragt, erklärte Jäger, dass "mehrere Argumente, auch von Seiten der Betroffenenverbände (…) sorgsam abgewogen" worden seien. "Letztendlich fiel die Entscheidung auf SGB XIV, weil die Argumente dafür überwogen." Welche Argumente das sind, dürfte klar sein: Der Aberglaube, die 13 sei eine Unglückszahl.

Die Angst vor der Zahl 13 entbehrt jeder rationalen Grundlage. Es ist eine erlernte Angst, da der Mythos der 13 als Unglückszahl über viele Jahrhunderte und Kulturgrenzen hinweg tradiert wurde. Bei sensiblen Gemütern kann sich diese Angst sogar zu einer waschechten Phobie steigern. Sie trägt die Bezeichnung "Triskaidekaphobie".

Dass Hotels oder Fluglinien auf den möglichen Aberglauben ihrer Kunden eingehen und Gebäude ohne 13. Stockwerk oder keinen Sitzplatz mit der Nummer 13 anbieten, ist eine Entscheidung, die ein privates Wirtschaftsunternehmen selbstverständlich legitimerweise treffen darf, wenn es sich davon einen Gewinn verspricht. Auch für Zimmereinrichtungen nach Feng Shui, astrologische Beratungen oder sonstigen abergläubischen Klimbim gibt es bekanntlich ein interessiertes Kundensegment, das zufriedengestellt werden möchte.

Etwas völlig anderes ist es jedoch, wenn Politik oder Justiz ihre Entscheidungen an Aberglauben jeglicher Art ausrichten, wie im aktuellen Fall geschehen. Auch wenn das Auslassen der Nummer 13 bei der Nummerierung von Gesetzesbüchern auf den ersten Blick niemandem zu schaden scheint, wird an solchen Entscheidungen eine gefährliche Tendenz deutlich. Denn wie geht es weiter? Lässt das Kabinett demnächst auspendeln, ob es die Bundeswehr in ein Kriegsgebiet schickt? Gibt es für Angestellte in der öffentlichen Verwaltung demnächst flächendeckend Globuli statt Grippeimpfungen? Legt die Rentenkasse unsere Gelder demnächst nach astrologischen Planetenkonstellationen an?

Aber nun ja, vielleicht kommt das Ministerium ja doch noch zur Vernunft. Angesichts solchen Irrsinns, verzapft von einem sozialdemokratisch geführten Ministerium, wären ansonsten bei der nächsten Wahl 13 Prozent für die SPD nicht überraschend. Wenn sie Glück hat.