Übermorgen ist der stillste aller "Stillen Feiertage": Karfreitag. 48 Stunden lang (bis Ostersonntag) gilt dann staatlich verordnete Trauer aus religiösem Anlass – bei nur noch 44 Prozent Kirchenmitgliedern. Säkulare Verbände wollen dem etwas entgegensetzen und haben wieder zahlreiche Veranstaltungen organisiert, die den ernsten Charakter dieser Tage ausdrücklich nicht wahren wollen.
Es naht der Höhepunkt der christlichen Fastenzeit: An Karfreitag gedenken christliche Gläubige dem in der Bibel beschriebenen Kreuzestod ihres Messias Jesus Christus. Er wird als Opfer verstanden bildet das Zentrum des Erlösungsnarrativs im Christentum. In kultureller Tradition wurde von der Gesamtgesellschaft, die hauptsächlich christlich geprägt war, erwartet, diesen Trauertag zu begehen. Noch heute ist er als sogenannter "Stiller Tag" in der Feiertagsgesetzgebung verankert, weshalb grundsätzlich keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden und bestimmte Filme nicht gezeigt werden dürfen. Doch seit einigen Jahren regt sich säkularer Widerstand, der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde. Seitdem dürfen an "Stillen Tagen" Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen erteilt werden, wenn sie sich in ihrem weltanschaulichen Charakter vom Christentum abgrenzen. Auch in diesem Jahr haben verschiedene säkulare Verbände Veranstaltungen auf dieser Grundlage ermöglicht.
Düsseldorf
Über die erstmalige Vorführung des Kultfilms "Das Leben des Brian", der die Kreuzigungsgeschichte satirisch aufgreift, berichtete der hpd bereits gestern. Die Vorstellung des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes (DA!) ist dank umfangreicher medialer Berichterstattung bereits ausverkauft.
Bochum
Auch in der Ruhr-Metropole wird wieder "Das Leben des Brian" gezeigt, als "Protest gegen klerikale Bevormundung durch das Feiertagsgesetz", das "ein Konkurrenzschutzgesetz für die christlichen Kirchen", sei, schreibt der Veranstalter Religionsfrei im Revier in seiner Pressemitteilung. Seit 13 Jahren machen das die Bochumer, mittlerweile eine Tradition, die anfangs noch bestraft wurde.
3. April im Bahnhof Langendreer, Ab 19 Uhr gibt es ein Vorprogramm und um 20 Uhr startet "Brian". Nebenan im Kino "Endstation" wird für alle, die den Film schon häufiger gesehen haben, "Das brandneue Testament" gezeigt. Der Eintritt ist frei.
Und auch in einer weiteren Großstadt in Nordrhein-Westfalen wird gegen anachronistische Kirchenprivilegien protestiert: Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) NRW veranstaltet ebenfalls eine Filmvorführung: die "Rocky Horror Picture Show". "Die Debatte ist nicht beendet, da aber die Behörden gerade auch die Bezirksregierung Arnsberg sehr streng auf die Umsetzung der Feiertagsgesetzgebung achten, führt dies immer wieder zu Irritation", erläutert der HVD in seiner Veranstaltungsankündigung. Arnsberg habe "kurzfristig (Genehmigung vom 26.03.2026) endlich erlaubt", den Film zu zeigen. "Eine Feier, bei der wir mit dem einsetzenden Frühling das Leben feiern wollen. Das Leben ist bunt, vielfältig, schräg, manchmal auch komisch aber immer ein Grund zum Feiern. Dazu haben wir uns den Kultfilm 'Rocky Horror Picture Show' ausgesucht. Auch dieser Film ist gemäß der FSK nicht für die Aufführung am Karfreitag vorgesehen, er ist dann doch zu fröhlich, daher bestens geeignet für eine lockere und stimmungsvolle humanistische Feier." Durch die Kurzfristigkeit der Genehmigung könne man in diesem Jahr nur in kleinem Rahmen feiern. Für die kommenden Jahre werde man dann langfristig planen und das Format entsprechend anpassen. "Uns hat die kurzfristige Genehmigung überrascht, wir gingen davon aus, dass wir auch in diesem Jahr eine Ablehnung erhalten werden, und damit die nächste Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen einreichen müssen. Jetzt gibt es offenbar einen Wandel in Arnsberg, der uns positiv stimmt und wir hoffen damit auch endlich geklärt zu haben, dass wir als Humanistischer Verband feiern dürfen. Natürlich unter der Maßgabe christliche Menschen nicht zu stören", so Michael Lemken, Co-Vorsitzender des ansässigen HVD.
Dortmund
3. April ab 18 Uhr im BierCafé West, Langestraße 42 44137 Dortmund.
Da die Kapazitäten beschränkt sind, ist eine Anmeldung erforderlich, per E-Mail unter mail@hvd-nrw.de
Köln
Die Stille in der vom Dom überragten Stadt wird am Karfreitag von einer Demo gegen das Tanzverbot durchbrochen werden, organisiert vom Landesverband NRW der Partei der Humanisten. Dabei bedient sie sich genau der Mittel, die die christlichen Kirchen zu unterdrücken suchen: Singend und tanzend ziehen die Demonstranten mehrere Stunden durch die Kölner Innenstadt; aus dem Führungsfahrzeug schallt elektronische Musik, unterstützt von bunten Spezialeffekten. Für die Passanten ist umfangreiches Informationsmaterial vorbereitet. "Im Jahr 2026 besteht in Deutschland immer noch ein religiös motiviertes Tanzverbot. Und das, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung mittlerweile konfessionslos ist. Dieses Gesetz hat jegliche Berechtigung verloren", findet Landesvorsitzender und Veranstaltungsleiter Philipp Heckmann. Das "gottloseste Event des Jahres", wie die Partei die Veranstaltung augenzwinkernd bezeichnet, findet nicht zum ersten Mal in Köln statt, ist aber zugleich auch nicht unumstritten. Verstöße gegen das Tanzverbot werden noch immer mit zum Teil empfindlichen Geldstrafen geahndet – ohne Rücksicht auf die Versammlungs- und Redefreiheit.
3. April ab 17 Uhr, Startpunkt: Kölner Dom.
Stuttgart
In Stuttgart gibt es in diesem Jahr sogar gleich sieben Veranstaltungen in drei Clubs: Im LKA Longhorn wird am gesamten Karwochenende gefeiert, im Climax Institutes am 2. und 3. April, im Proton am 3. April. Die Genehmigung bleibt aber auch hier kompliziert: "Drei Wochen nach der Antragsstellung wurden wir vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart aufgefordert, mehr Information über den genauen Ablauf der Veranstaltungen und die weltanschauliche Abgrenzung mitzuteilen, da dies für die Beurteilung essentiell sei. Die Genehmigung für alle angemeldeten Veranstaltungen haben wir mit Auflagen am 25. März erhalten, nachdem wir am Schluss noch einen detaillierten 'Stundenplan' für jede Veranstaltung zusammengestellt haben", führt die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung in Stuttgart dazu aus. "Die sonst überlasteten Ordnungsämter nehmen es mit der Genehmigung sehr genau."
Es sei diskriminierend, dass die Kirchen dazu befragt würden, wenn eine Veranstaltung angemeldet wird, die weltanschaulich als nicht-kirchliche Veranstaltung begründet wird, so die Stuttgarter weiter. "Bisher konnte das Ordnungsamt nicht davon abgehalten werden, die evangelische und die katholische Kirche über die beantragte Ausnahmegenehmigung zu informieren und deren Stellungnahme einzuholen. Die Institution Kirche selbst ist nicht interessiert, die Kontrolle über die gesamte Bevölkerung abzugeben. Sie will ihren starken Einfluss auf die Politik und ihre Macht im Staat behalten. Von den Kirchen erfolgt eine Rückmeldung an das Ordnungsamt mit seitenlangen Hinweisen auf die Gesetzeslage und die Aufforderung, die Ausnahmegenehmigung zu verweigern."
Ein detailliertes Programm und genaue Informationen zu den Veranstaltungsorten findet sich hier.
München
In München, wo alles begann, beginnt auch die Normalisierung des Karfreitags: Dort sind es stolze 60 Heidenspaß-Partys an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag in 27 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen. Verantwortlich ist hier der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München, der auch das besagte Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte. "Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR), die für jede vom bfg München beantragte Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilen müssen, verlief reibungslos und sehr kooperativ. Vielen Dank an dieser Stelle an das KVR!", schreibt der bfg München auf seiner Website.
"Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen. So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte zu schleifen", erklärt die Vorsitzende Assunta Tammelleo. "Warum sollte jemand an Stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich eigentlich ein gläubiger Christ stören, wenn an Gründonnerstag eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen."
Auf den Veranstaltungen muss der bfg München regelmäßig erläutern, was seine Anliegen sind. Denn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf es nicht nur ums Tanzen und Feiern als Ausdruck der Weltanschauung gehen, sondern die veranstaltende Organisation muss auch ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie und ihre Weltanschauung erläutern. Nur dann darf gefeiert und getanzt werden.
Eine Übersicht über alle Veranstaltungen findet sich hier.







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