Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters

Nudelmessehinweisschilder dürfen weiter in Templin hängen

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Bruder Spaghettus mit Nudelmessehinweisschild in Templin (2014).

Der langjährige Streit um die Nudelmessehinweisschilder in Templin hat wohl ein vorläufiges Ende gefunden. Die zuständigen Gremien der Stadt empfehlen, den Schildern, mit denen die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinweist, dauerhaft Asyl an städtischen Masten zu gewähren.

Im Jahr 2014 begann der Schilderstreit von Templin. Ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wollte auch die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) an den Ortseingangsstraßen der Stadt mit sogenannten "Gottesdiensthinweistafeln" auf ihre jeden Freitag stattfindenden Nudelmessen hinweisen. Da sich die KdFSMD als Weltanschauungsgemeinschaft versteht, beantragte sie bei der zuständigen Behörde eine entsprechende Genehmigung. Was folgte, war zunächst eine Genehmigung, dann deren Rücknahme und daraus folgend ein Rechtstreit, der sich bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zog. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde der KdFSMD 2018 ab, da ihm ihre weltanschauliche Betätigung nicht plausibel schien, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte umging 2019 die Beschäftigung mit dem Fall durch eine juristische Finte.

Da die Nudelmessehinweisschilder der KdFSMD seit Rücknahme der Genehmigung nicht an den Ortseingangsstraßen Templins hängen durften, erklärte sich der Templiner Bürgermeister Detlef Tabbert bereit, ihnen für die Dauer des Rechtsstreits Asyl an jenen Masten zu gewähren, an denen die Städtepartnerschaftsschilder hängen. Denn im Gegensatz zu den Ortseingangsstraßen, über die der Landesbetrieb Straßenwesen die Oberhoheit hat, gehören die Städtepartnerschaftsmasten hinter dem Ortseingangsschild zum Hoheitsbereich der Stadt.

Nachdem der Rechtsstreit nun 2019 sein Ende gefunden hatte, regten sich in Templin Stimmen, die ein Abnehmen der Schilder forderten. Doch es gab dort auch weiterhin Freunde der Nudelmessehinweisschilder, die die kleine Stadt in der Uckermark weltweit bekannt gemacht hatten.

Vergangene Woche wurde das Thema deshalb im dafür zuständigen Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport der Stadt Templin verhandelt. Die Fraktionen Uckermärker Heide und Die LINKE hatten den Antrag gestellt, die Hinweisschilder des Vereins Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. weiterhin zu erhalten:

"Der Verein 'Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V.' erhält dauerhaft die Berechtigung, die Hinweisschilder zur Nudelmesse an den Einfahrten zur Stadt Templin gemäß den Vorgaben der Verwaltung der Stadt Templin anzubringen."

Nach einer Rede des Vertreters der KdFSMD, Bruder Spaghettus alias Rüdiger Weida, und kurzer Diskussion wurde der Antrag angenommen, dem nun nur noch die Templiner Stadtverordnetenversammlung zustimmen muss, was nach der Empfehlung des Ausschusses als sehr wahrscheinlich gilt. Umso mehr als es bei der Abstimmung keine einzige Gegenstimme gab, lediglich zwei Enthaltungen von SPD und Grünen. Sogar die üblicherweise eher christentumsfreundliche CDU stimmte für den Antrag. Und das war nicht die einzige Überraschung. Laut Rüdiger Weida habe sich der Vertreter der Uckermärker Heide, der zusammen mit der LINKEN den Antrag zum Erhalt der Nudelmessehinweisschilder gestellt hatte, ihm gegenüber als aktiver Christ geoutet, der auch im Gemeindekirchenrat tätig ist. Seine Verteidigung der Schilder der KdFSMD habe Weida mit der Religionsfreiheit begründet, die in Deutschland nun mal für alle gelte.

Auch Christen, aus deren Kreisen anfangs der Hauptwiderstand gegen die Nudelmessehinweisschilder gekommen war, erblicken also inzwischen im Glauben an das Fliegende Spaghettimonster eine schützenswerte Schwester-Religion. Das darf die Mitglieder der KdFSMD hoffnungsfroh stimmen, dass ihre Weltanschauungsgemeinschaft bald auch staatlicherseits vollständige Gleichberechtigung mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erfahren könnte.

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