Homophobe Volksverhetzung:

Österreichische Piratenpartei zeigt Papst Franziskus an

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Ein Regenbogen über Rom
Ein Regenbogen über Rom

Papst Franziskus vertritt eine diskriminierende Haltung gegenüber Homosexuellen. Das hat ihm und der katholischen Kirche eine Anzeige wegen Volksverhetzung eingebracht. Die Sache liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Initiiert wurde die Anzeige von der Österreichischen Piratenpartei und dem Start-Up-Unternehmen "FFPride2". Homosexualität als "falsche" und "sündige" Lebensweise zu bezeichnen, verletze nach ihrer Einschätzung die Menschenwürde, "weil es Homosexuelle als minderwertig darstellt und ihnen das Lebensrecht als gleichwertige Bürger*innen abstreitet", erklärte der Piraten-Vertreter Peter Postmann im Namen seiner Partei. Er ist auch Mitbegründer von FFPride2.

Dem katholischen Kirchenchef wird außerdem "Aufruf zur Gewalt" vorgeworfen, weil er dazu auffordere "den 'Willen Gottes zu begreifen, ganz zu erfüllen und sich von seinem Liebesplan verändern zu lassen'". In diesem Appell sehen die Piraten ein Plädoyer für sogenannte Konversionstherapien. Bei den KlientInnen sollen diese "Behandlungen" eine unerwünschte sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verändern, also etwa Homosexuelle zu Heterosexuellen machen. Doch in Wahrheit gibt es keinen Beleg für die therapeutische Wirksamkeit. Stattdessen führen sie "bei den Betroffenen zu Leid in Form von Depressionen, Selbsthass oder Selbstmordversuchen", wie die Piraten in ihrem Statement darlegen. Obgleich die Fachwelt solche Konversionstherapien seit vielen Jahren als übergriffig und gefährlich ablehnt, hat Österreich bis heute kein Verbot verhängt. In Deutschland sind sie seit 2020 weitestgehend verboten.

Wegen der Diskriminierung von LGBTI-Personen steht die katholische Kirche seit längerem in der Kritik der Österreichischen Piraten. Nachdem sich im März die katholische Glaubenskongregation gegen die Segnung homosexueller Paare ausgesprochen hatte, wandte sich die Partei an das zuständige Ministerium. Die Behörde sollte prüfen, ob die Verlautbarung des Vatikans mit dem Recht für Religionsgemeinschaften vereinbar sei. Auf die Rückmeldung hätten die Piraten ganze acht Monate warten müssen. Die lapidare Antwort vom Amt: Der betreffende Paragraf sei auf die katholische Kirche nicht anwendbar, weil ihre Anerkennung auf keinem aktuellen Gesetz, sondern auf einem Staatskirchenvertrag aus dem Jahr 1933 beruhe.

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