Religiöse Ignoranz bei Gottesdiensten

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Gebet in einer freikirchlichen Gemeinde (Symbolbild)
Gebet in einer freikirchlichen Gemeinde

Immer wieder kam es in den vergangenen Wochen und Monaten zu unerlaubten Gebetsstunden und Gottesdiensten, bei denen Menschen zusammenkamen, die das Huldigen eines Gottes als wichtiger erachteten als die körperliche Unversehrtheit Dritter. Zu einem besonders aufsehenerregenden Fall kam es Anfang des Jahres in Niedersachsen.

In einer Frankfurter Baptistengemeinde haben sich im Mai letzten Jahres 180 Menschen versammelt und dabei weder den Mindestabstand eingehalten noch Masken getragen. Auch wurde in der Gruppe zusammen laut gesungen – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass dies die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus massiv erhöht. Die Behörden verzichteten in diesem Fall auf rechtliche Schritte, damit das Robert Koch-Institut zumindest neue Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus aus diesem Fehlverhalten durch eine Kooperation mit der Gemeinde gewinnen konnte. Es kam folglich zu keiner Strafanzeige. Noch nicht einmal eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit wurde angestrebt. Dabei galt laut hessischer Landesverordnung damals für Veranstaltungen eine Obergrenze von maximal 100 Teilnehmer:innen.

Anders verhielt es sich in Hannover. Dort erhielt ein Pfarrer der polnisch-katholischen Mission eine Geldstrafe von 1.000 Euro, weil dieser trotz eines entsprechenden Verbots im September letzten Jahres ein Treffen mit mehreren Dutzend Teilnehmer:innen in ihrer Kirche organisiert hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren lediglich Zusammenkünfte von zwei erwachsenen Personen erlaubt. Zu einer Festnahme kam es allerdings durch die Polizeistreife vor Ort, die den Vorfall beobachtete, nicht.

In Essen wurde hingegen ein polizeiliches Großaufgebot aufgefahren. Dort löste man im Dezember 2020 mit einer Hundertschaft einen christlichen Gottesdienst auf, bei dem 56 Erwachsene und 25 Kinder teilweise ohne Masken und Mindestabstand zugegen waren. Eine Anwesenheitsliste wurde nicht geführt. Wegen lauten Gesangs alarmierten Anwohner:innen die Polizei. Hier kam es zu einer ganzen Reihe von Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. 

Insbesondere die Freikirchen fielen häufig durch die Missachtung der Corona-Auflagen auf. Anfang Januar dieses Jahres wurde etwa im nordrhein-westfälischen Herford ein Gottesdienst des Pastors der Jesu Christie-Gemeinde aufgelöst. Über 150 Menschen nahmen daran teil. Auch hier weitestgehend ohne Abstand und Maske. Der Geistliche, der offenbar nur russisch spricht, ließ über seine Frau verkünden, dass es – entgegen der offensichtlichen Faktenlage – zu keinem Polizeieinsatz kam, was vor Ort zu massiver Verwunderung führte. Örtliche Politiker:innen verwiesen darauf, dass sich die meisten Menschen an die Regeln hielten, aber einige wenige durch unvernünftiges Verhalten Kettenreaktionen von Corona-Infektionen riskierten. Im Kreis Hameln-Pyrmont, welcher zwischen Bielefeld und Hannover liegt, musste eine Polizeistreife wegen 48 Personen, die für einen Gottesdienst zusammenkamen, ihrerseits tätig werden.

Auch in München wurde der Gottesdienst einer evangelikalen Freigemeinde mit über 130 Personen beendet, während in einer Freikirche in Zimmern ob Rottweil (Baden-Württemberg) statt der erlaubten 30 über 100 Menschen zusammenkamen und sich nicht an die verordneten Corona-Schutzmaßnahmen hielten. In einer bulgarischen Gemeinde in Diepholz (Niedersachsen) musste ebenfalls ein Gottesdienst aufgelöst werden. Die rund 50 Teilnehmer:innen verstießen auch hier gegen die Auflagen zum Mindestabstand und zur Maskenpflicht.

Im nicht weit entfernten Papenburg kam es zu einem ähnlichen Vorfall, allerdings mit einem etwas anderen Ausgang. Dort mussten die Behörden eine christliche Gebetsstunde mit 15 Personen in einem privaten Wohnhaus abbrechen, weil besagte Schutzmaßnahmen nicht ernst genommen wurden. Beim Eintreffen der Beamt:innen hielt der Pastor dem Polizeibericht zufolge gerade eine Predigt. Doch noch bevor die Personalien aufgenommen werden konnten, ergriff er die Flucht. Laut dem örtlichen Polizeisprecher fehlten zunächst jegliche Hinweise zur Identität und zum Aufenthaltsort des Geistlichen. Wenig später konnte aber immerhin ermittelt werden, um wen es sich bei dem Organisator dieser Veranstaltung handelte, bei der gegen die Gesetze und Richtlinien zur Kontaktbeschränkung verstoßen wurde: um einen katholischen Kaplan aus Bochum. Dieser teilte der Polizei mit, dass er sich lediglich in ein anderes Zimmer des Privathauses begeben habe, um dort auf die Beamt:innen zu warten. Letztere schenken dieser Version allerdings wenig Glauben und gehen davon aus, dass er sich vor ihnen versteckt hat. Später soll er sich laut Ems-Zeitung in seine Heimat ins Ruhrgebiet abgesetzt haben.

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