Die geplante Verkleinerung des WDR-Rundfunkrates stärkt den Einfluss von Parteien und benachteiligt gesellschaftliche Gruppen. Auch der Rundfunkratssitz der Konfessionsfreien droht möglicherweise wegzufallen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bedauerlicherweise ein Akzeptanzproblem in zunehmenden Teilen der Bevölkerung. Dabei ist in diesen Tagen ein unabhängiger Qualitätsjournalismus, wie ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk, aber auch die klassischen Printmedien bieten, wichtiger denn je. Unabhängig bedeutet dabei einerseits, nicht von kommerziellen Zwängen bestimmt zu werden (wie zum Beispiel Privatsender), aber auch andererseits, nicht von Parlamenten und Regierungen beeinflusst zu werden und zum Staatsrundfunk zu werden. Wie populistische Kreise dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusetzen können, beobachten wir gerade in Sachsen-Anhalt, aber auch in Polen, Ungarn und vielen mehr.
Die geplante Novellierung des WDR-Rundfunkrat-Gesetzes gibt nun unglücklicherweise dieser Kritik neue Nahrung, wie der Humanistische Verband NRW bemängelt.
Der "staatsferne" Rundfunk
Als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014 der Politik vorgegeben wurde, in den Rundfunkräten einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden und den Einfluss der Parteien zu begrenzen, wurde im WDR-Rundfunkrat der Anteil der Parteipolitikerinnen und -politiker auf 13 von 60 festgesetzt. Der größte Teil der übrigen Mitglieder wird durch Organisationen besetzt, die im Gesetz festgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel neben Gewerkschaften die beiden gar nicht mehr so großen christlichen Kirchen und die jüdische Gemeinschaft. Ohne festen Platz blieb bisher die stetig wachsende Gruppe der Konfessionsfreien.
Die restlichen "freien" Plätze (zuletzt sieben) werden vom Landtag bestimmt. Über diesen Weg gelangte vor vier Jahren mit Ingrid Matthäus-Maier erstmals eine säkulare Vertreterin in den Rundfunkrat – entsandt durch die Giordano-Bruno-Stiftung, den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten und dem Humanistischen Verband (HVD) NRW. Dieser "freie" Sitz, der eigentlich in einen ständigen Sitz umgewandelt werden sollte, droht jetzt wieder wegzufallen.
Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sieht vor, den Rundfunkrat auf 55 Mitglieder zu verkleinern. Dabei wird vor allem der Einfluss der gesellschaftlichen Gruppen eingeschränkt: Vom Parlament sollen zum Beispiel nur noch fünf Organisationen benannt werden (vorher sieben). Die 13 Plätze für die Parteien bleiben jedoch unangetastet; der Einfluss der Politik steigt also proportional. Im Sinne des Urteils des Bundesvefassungsgerichts ist dies nicht.
Es ist strittig, ob Religionen und Weltanschauungen im Rundfunkrat vertreten sein müssen oder sollen. Das Land NRW, das eigentlich religionspolitisch neutral sein sollte, kann aber nicht die einen berücksichtigen und andere, zum Teil größere Gruppen ausschließen.
"Als Humanistischer Verband stehen wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk; er ist eine wichtige Säule unserer Demokratie", so HVD-Präsident Johannes Schwill. "Allerdings muss dieser auch in der Bevölkerung verankert sein. Die Erhöhung des Einflusses der Parteipolitik trägt nicht zur Akzeptanz eines höheren Rundfunkbeitrags bei. Ebenso verstärkt, um ein anderes Beispiel zu nennen, eine wie aus der Zeit gefallene Übertragung der Predigt eines Kölner Kardinals den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Öffentlichkeit vorbei lebt."
Der HVD NRW rät dem Landtag deshalb dringend zu einer Überarbeitung der Gesetzesänderung.
1 Kommentar
Kommentare
Stefanie K. am Permanenter Link
Reform des WDR... TADAAA: Laschets CDU verkleinert den Rundfunkrat von 60 auf 55 Mitglieder, und erhöht den Einfluss der Parteipolitiker und der Bischöfe. Das ist so schamlos, dass ich ;-) ;-) ;-).