Zwölf Chancen für die offene Gesellschaft

Die Säkulare Ampel

2. Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch reformieren

Die deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch beruht auf religiösen Dogmen. Sie kriminalisiert ungewollt Schwangere und Ärztinnen und verletzt das persönliche Selbstbestimmungsrecht so empfindlich, dass sie grundlegend reformiert werden muss: Die Paragrafen 218 und 219 im Strafgesetzbuch sind mit dem säkularen Rechtsstaat nicht vereinbar. Ob eine Frau eine Schwangerschaft austrägt, ist einzig und allein ihre Entscheidung.

Die angekündigte Streichung des Paragrafen 219a ist richtig und wichtig, aber längst nicht genug! Denn Frauen, die sich gegen eine begonnene Schwangerschaft entscheiden, werden in Deutschland systematisch bevormundet, gedemütigt, erniedrigt. Ihre Grundrechte werden beschnitten, weil der Staat sich noch immer nicht von der vordemokratischen, antiemanzipatorischen Haltung verabschiedet hat, es sei rechtens, ungewollt schwangeren Frauen eine "zumutbare Opfergrenze" (§ 219 StGB) abzuverlangen und über ihre Körper zu verfügen.

Diese verfassungswidrige Abwertung der Frauenrechte wird mit einer irrationalen Aufwertung der angeblichen "Rechte" von Keimbläschen (Blastozysten), Embryonen und frühen Föten begründet, die nachweislich nicht empfindungsfähig sind. Dies geht auf das Dogma der "Simultanbeseelung" zurück, das Papst Pius IX. im Jahr 1869 zur "Glaubenswahrheit" erhoben hat. Doch wenn der Staat solche Glaubensdogmen verbindlich macht, verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Art. 3 GG): Er privilegiert Menschen, die diese religiösen Überzeugungen teilen, und diskriminiert alle, die derartige Überzeugungen ablehnen.

In einer ALLBUS-Umfrage von 2018 sagen 88 Prozent der Befragten, dass Frauen selbst über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden sollten – auch bei Religiösen weicht dieser Wert nur minimal ab.

Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Der Zentralrat der Konfessionsfreien vertritt dazu die Position eines ihrer Gründungsmitglieder, der Giordano­-Bruno­-Stiftung, die in einer ausführlichen Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel gegen Paragraf 219a StGB schreibt: "Der Schwangerschaftsabbruch war auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes niemals rechtswidrig, rechtswidrig war vielmehr der 'Gebärzwang', dem sich Frauen unterwerfen mussten. Ein solch eklatanter Verstoß gegen die Würde der Frau hätte niemals stattfinden dürfen."

Als Mitglied im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) setzt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien daher für die Streichung der Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch ein. Wir ermutigen alle politisch Verantwortlichen, die für die Selbstbestimmung von Schwangeren einstehen: Kämpfen Sie weiter für liberale Regelungen! Beenden Sie die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und schließen Sie medizinische Versorgungslücken – bevor Sie vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert werden.