Zwölf Chancen für die offene Gesellschaft

Die Säkulare Ampel

3. Historische Staatsleistungen ablösen

Fast 600 Millionen Euro haben die Bundesländer im Jahr 2021 als "altrechtliche Staatsleistungen" an die Kirchen überwiesen. Dies geht zurück auf Verträge aus dem Jahr 1803. Seit 1919 besteht zwar der Verfassungsauftrag, die Zahlungen abzulösen, aber das wird seitdem ignoriert. Die Kirchen sind dem Staat weder eine Gegenleistung noch jegliche Rechenschaft für diese Summen schuldig, die aus allgemeinen Steuertöpfen stammen. Fast 20 Milliarden Euro wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezahlt.

Zur Beendigung der Staatsleistungen sieht ein bisheriger Gesetzesentwurf eine Ablösesumme von rund 10 Milliarden Euro vor sowie eine Weiterzahlung der jährlich steigenden Staatsleistungen für bis zu 20 Jahre. Daraus ergibt sich eine Summe von weiteren 24 Milliarden Euro, die von den Kirchen übrigens nicht für soziale Zwecke eingesetzt werden, sondern maßgeblich für die Gehälter der Kleriker.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien ist Mitglied im Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA), dem zahlreiche Experten, Verbände und Parteigruppierungen angehören. "Die Ablösung ist längt geschehen", fasst Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union zusammen. "Für eine weitere Ablösesumme gibt es keinerlei rechtliche Grundlage." Im Jahr 2030 würden für die altrechtlichen Staatsleistungen rund eine Milliarde Euro pro Jahr anfallen, die zusätzlich zu den 10 Milliarden für die Ablösung von bis dahin mehr als 50 Prozent Konfessionsfreien getragen werden müssten.

Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Als Zentralrat der Konfessionsfreien appellieren wir an die Bundesregierung: Setzen Sie endlich den Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1919 um – eine Kirchenbindung politischer Amtsträger darf kein Hindernis dafür sein! Die Wählerinnen und Wähler haben inzwischen kaum noch Verständnis für die Privilegierung der Kirchen und für das Missachten des jetzt schon über 100 Jahre alten Verfassungsauftrags. Gehen Sie verantwortungsvoll mit Steuergeldern um und erlassen Sie ein Gesetz, das die umgehende Einstellung der altrechtlichen Staatsleistungen in die Wege leitet!

Auch der Bund der Steuerzahler spricht sich für eine zügige Ablösung der Staatsleistungen aus und plädiert dafür, die Ablösesumme möglichst gering zu halten. Einen Anhaltspunkt für eine faire Lösung liefert ein Papier des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), das eine vollkommen andere Summe als der parlamentarische Gesetzentwurf errechnet hat: "Basierend auf den Haushaltsplänen des Jahres 1919", heißt es in einer Stellungnahme, "beliefe sich die heutige Ablösesumme für positive Staatsleistungen auf 135 Millionen Euro."