Säkulare Sozis lehnen Gesetzentwurf der Kirchenlobbyisten ab

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Die SPD-Zentrale in Berlin
Die SPD-Zentrale in Berlin

Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" an die Kirchen ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokrat*innen ungeeignet und falsch, das schrieb der Sprecherkreis der "Säkularen Sozis" in einer einstimmig beschlossenen Stellungnahme.

Die Kirchenlobbyisten nähmen damit zwar Forderungen vergangener Jahre wieder auf, wollten den Kirchen jedoch noch zusätzliche Ablöseleistungen gewähren, betonten die Vorsitzenden der "Säkularen Sozis", Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann. Die Antragsteller schlagen das 18,6-fache der jährlichen Ablöseleistung (549 Millionen Euro) als Ausgleich vor. Es seien wohl auch Überlegungen im Spiel, weiteres Immobilienvermögen an die Kirchen zu übereignen, die schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind. Damit wollten die Kirchenvertreter in den Oppositionsfraktionen wohl die historisch begründeten Pfründe der beiden großen Kirchen retten.

Die Säkularen Sozialdemokrat*innen sehen die nun seit 100 Jahren bestehende Missachtung des verfassungsrechtlichen Ablösungsauftrages als einen unhaltbaren Zustand an, heißt es in einer Stellungnahme an die SPD-Bundestagsabgeordneten. Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Kirchen sei mehr als überfällig und überdies verfassungsrechtlich verpflichtend. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass steuerrechtlich in Anspruch genommene konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zur Finanzierung von Organisationen in Anspruch genommen werden, denen sie selbst gar nicht angehören.

Besonders ärgerlich sei dabei, wenn staatlich alimentierte Kirchenvertreter wie jüngst Kurienkardinal Karl L. Müller mit kruden Verschwörungstheorien Stimmung gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen, betonten die Säkularen Sprecher.

Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kitas, Kultur- und Denkmalschutz sind im Übrigen von dem Grundgesetzauftrag zur Ablösung der überkommenen Staatsleistungen nicht berührt.

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