Jüngst wurde der Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly von russischen Behörden unter anderem deshalb verurteilt, weil seine satirischen Darstellungen angeblich "religiöse Gefühle" verletzten. Der Fall macht deutlich, wie religiöse Empfindlichkeiten – oder der Verweis darauf – instrumentalisiert werden können, um satirische Kritik einzuschränken.
Im Inquisitionsprozess gegen den Dominikanermönch Giordano Bruno (1593–1600) sagten Zeugen aus, er habe bereits als junger Mönch im Kloster San Domenico Maggiore in Neapel Anstoß erregt, weil er nicht nur Heiligenbilder aus seiner Zelle entfernte, sondern sich zudem spöttisch über Heiligenverehrung und bildhafte Frömmigkeit geäußert haben soll. Nach dem Konzil von Trient (1545–1563) war die Verehrung von Heiligenbildern ausdrücklich bekräftigt worden. Wer sie verspottete oder demonstrativ ablehnte, berührte daher einen neuralgischen Punkt katholischer Identität, weil dies als Angriff auf die kirchliche Autorität, und damit als häretischer Affront gegen die konfessionelle Ordnung verstanden werden konnte.
Die Frage also, was Satire darf und was nicht, ist alles andere als neu. Besonders kritisch wird die Debatte um diese Frage immer dann, wenn es um das Verhältnis von Satire und Religion geht. Wie weit darf Satire gehen, und darf Religion als Tabuzone gegen Satire definiert werden? Wie steht es demgegenüber um das in Artikel 5 des Grundgesetzes formulierte Recht auf Meinungsfreiheit in den darin definierten Grenzen1? Emotional besonders aufgeladen wurde diese Debatte durch den sogenannten Karikaturenstreit um die Abbildung des Propheten Mohammed in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten im September 2005. Auch nach dem entsetzlichen Anschlag auf die Redaktion des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo im Januar 2015 wurde in einer breiteren Öffentlichkeit sehr kontrovers darüber diskutiert, was Satire darf, und was nicht.
Zunächst muss ein psychologisches Grundproblem beim Namen genannt werden, denn ein wesentlicher Grund für das permanente Beleidigtsein so mancher religiös gläubiger Menschen, wenn sie mit religiöser Satire konfrontiert werden, liegt in der Überidentifikation mit der jeweiligen Religion, der sie sich zugehörig fühlen. Wer sich als Person über einen bestimmten Glauben definiert, läuft sehr Gefahr, sich als Person infrage gestellt zu fühlen, sobald die Inhalte des Glaubens infrage gestellt werden. Genau dies ist übrigens auch der Grund für religiös bedingten Fanatismus, denn wenn der Gläubige sich aufgefordert fühlt, seinen Glauben zu verteidigen, verteidigt er im Grunde lediglich sein durch die empfundene Infragestellung ins Wanken geratenes Selbstwertgefühl.
Wer aber stört eigentlich den "öffentlichen Frieden" (wie es in Paragraph 166 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten Gotteslästerungs- oder Blasphemieparagraphen, formuliert ist), wenn satirische Darstellungen der Religion mit Akten der Gewalt beantwortet werden? Diese Frage ist enorm wichtig, wenn man bedenkt, wie in sehr konservativen Kreisen mitunter darüber befunden wird.
Historische Beispiele für Konflikte zwischen Satire und Religion
Im Jahre 2008 beantragte das bundesdeutsche Familienministerium unter der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen für das im Oktober 2007 erschienene religionskritische Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?, fragte das kleine Ferkel" die Indizierung als jugendgefährdende Schrift. Begründet wurde der Antrag mit der Befürchtung, das Buch sei "geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden", und es würden darin "die drei großen Weltreligionen Christentum, Islam und das Judentum verächtlich gemacht" und "die Besonderheiten jeder Religion der Lächerlichkeit preisgegeben". Insbesondere das Judentum sah man "in diffamierender Weise angegriffen", da "Text und Abbildung mithin antisemitische Tendenzen" aufweisen würden.
In der Tat werden in dem Buch des Autors Michael Schmidt-Salomon, seines Zeichens freischaffender Philosoph und Vorstandsvorsitzender der humanistisch orientierten und religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung, die drei großen monotheistischen Weltreligionen in satirischer Form dargestellt, was aus säkularer Perspektive als aufklärerisches Gegengewicht zu der unüberschaubaren Flut an religiösen Kinder- und Jugendbüchern nur allzu notwendig erscheint. Gerade weil es so wichtig ist, bereits junge Menschen zu eigenständigem und kritisch-reflexivem Nachdenken anzuregen, muss es erlaubt sein, in kindgerechter Form der in Deutschland staatlich nach wie vor mit großem Aufwand geförderten religiösen Erziehung aufklärerisch entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang sei der damals noch amtierende ehemalige bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber erwähnt, der im Juni 2007 freimütig erklärte, dass man es nicht zulassen dürfe, dass selbst ein so beliebter und erfolgreicher Kinderbuchautor wie Janosch mit seinen "teilweise antireligiösen Zeichnungen und Äußerungen Zugang zu unseren Kinderzimmern erlange", denn, so Stoiber wörtlich "Kirche, Gesellschaft und Politik müssten stattdessen an einem Strang ziehen und den Kindern Orientierung, Werte und Religion vermitteln".
Edmund Stoiber übrigens hatte bereits ein Jahr zuvor mit dem Hinweis auf den bereits erwähnten Karikaturenstreit erklärt, dass "nicht alles mit Füßen getreten werden darf, was anderen heilig ist", und dass Paragraph 166 "völlig stumpf und wirkungslos" sei, weil er eine Bestrafung "nur dann vorsehe, wenn der öffentliche Frieden gefährdet sei und Aufruhr drohe". Wie es angesichts solcher Forderungen eines hochrangigen Politikers um die aus den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes abzuleitende weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates steht, sei nur nebenbei gefragt.2
Gewiss, Satire kann geschmacklos und beleidigend sein und Gefühle verletzen. Dabei sollte Satire eigentlich nur eine bestimmte, wenngleich sehr wichtige Funktion erfüllen, indem sie groteske Einseitigkeiten und Engführungen aufdeckt und diese in möglichst kluger Form der Lächerlichkeit preisgibt. Längst nicht alles ist Satire, was als solche bezeichnet wird; ein gutes Beispiel stellt ein Titelbild des Satiremagazins Titanic dar, auf welchem der als inkontinent dargestellte Ex-Papst Joseph Ratzinger in Bezug auf die sogenannte "VatiLeaks-Affäre" abgebildet war. Dies war keine Satire, sondern schlichtweg geschmacklos, und diente auf recht billige Weise einzig dem Ziel, die Auflagenstärke des Magazins möglichst zu steigern.
Satire sollte nicht dazu dienen, in plumper Form Lacher zu erzeugen, sondern die Lächerlichkeit bestimmter Positionen entblößen, wenn sie lächerlich sind. Dass Satire gelegentlich als gefährlich empfunden werden mag, und durchaus auch mal weh tun kann, liegt in der Natur der Sache. Allerdings darf die nicht immer unberechtigte Kritik an schlechter oder geschmackloser Satire nicht mit Berufung auf etwas für heilig Erklärtes dazu führen, die Inhalte einer Religion in ihrer Gesamtheit unter das Gebot der Unantastbarkeit zu stellen.
Glaube und Aufklärung – ein ewiger Konflikt
Dies aber ist wiederum ein großes Problem, denn der religiöse Glaube als solcher ist zunächst nicht lächerlich, bestimmte Glaubensinhalte allerdings können es durchaus sein. Wer etwa als gläubiger Mensch in einer wissenschaftlich aufgeklärten Kultur die Erklärungslücken der naturwissenschaftlichen Erkenntnis durch das Postulat eines vermeintlich allmächtigen Schöpfers zu schließen versucht, welcher angesichts der offenkundigen Unvollkommenheit der Welt als zutiefst ohnmächtig erscheint, muss damit rechnen, dass die Unaufgeklärtheit eines solchen Glaubens satirisch aufs Korn genommen wird, ohne dass der einzelne Gläubige sich persönlich infrage gestellt fühlen muss. Unaufgeklärt ist der Glaube dementsprechend dann, wenn er offensichtlich dem heutigen Erkenntnisstand der Naturwissenschaften widerspricht beziehungsweise in absurder Weise auf ein voraufgeklärtes Bewusstseinsniveau zurückfällt, indem die philosophische und psychologische Aufklärung des 20. Jahrhunderts nicht in ein Glaubenssystem integriert wird.
Zur Aufklärung sollte unbedingt die Erkenntnis gehören, dass Schriftsammlungen wie die Bibel und der Koran nicht länger als "heiliges", und damit für alle Ewigkeit unantastbares Sondereigentum bestimmter, religiös streng voneinander abgegrenzter Kulturkreise betrachtet werden, sondern als – wenngleich auch sehr bedeutungsvolle und enorm kulturprägende – Schriften der Weltliteratur, die von jedem Einzelnen in persönlicher Weise interpretiert werden dürfen.
Ganz klar aber und ohne jede Diskussion muss auch gesagt werden, dass religiös begründete Bilderverbote in einer aufgeklärten Kultur keinerlei Duldung erfahren dürfen. Dies müssen in interkultureller und interreligiöser Übereinstimmung auch Muslime akzeptieren, wenn es um die Darstellung des Propheten Mohammed geht, denn religiös begründete Bilderverbote stellen letztlich eine Zensur des menschlichen Vorstellungsvermögens, und damit auch der Kunst als Ausdrucksform desselben dar, und dies darf unter keinen Umständen geduldet werden!
Der Theologe Eugen Drewermann versucht seit vielen Jahren die christliche Religion zeitgemäß und aufgeklärt zu formulieren, denn, so schreibt er: "Die Religion der Zukunft ist religiös, kulturell und ökologisch integrativ, und muss sich geistes- und naturwissenschaftlich stets auf der Höhe der Zeit bewegen, oder sie ist schädlich, falsch und überflüssig!"3
Dementsprechend sollte Religion nicht länger als Freiraum für jeden erdenklichen realitätsfernen Aberglauben betrachtet, sondern im Sinne Sören Kierkegaards als Existenzform begriffen werden. Wenn aber religiös gläubige Menschen ihr Selbstwertgefühl im Sinne der bereits erwähnten Überidentifikation über ihre Religionszugehörigkeit stabilisieren, kann es ihnen zu einem geradezu existenziellen Bedürfnis werden, sich als Juden, Christen oder Muslime zu identifizieren, anstatt sich in religionsunabhängiger Geschwisterlichkeit einfach nur als Menschen zu betrachten. Hier liegt der wesentliche Grund für den mitunter sehr rigiden Durchsetzungswahn religiöser und theologischer Interessen, wenn sie völlig willkürlich als absolut gesetzt, und damit zu einer starren Ideologie verfestigt werden.
Das eigentliche Problem ist der potenzielle Extremismus der Religion, der gerade aufgrund des in ihr liegenden sehr hohen Identifikationspotenzials zutiefst mit der jeweiligen Religion selbst zu tun hat; dementsprechend auch die Gewalt, die oftmals mit der Berufung auf die vermeintliche Unantastbarkeit religiöser Vorstellungen ausgeübt wird.
Religion: Der Sprengstoff des Volkes
Wenn Religionen oder einzelne Glaubensaussagen nicht satirisch oder kabarettistisch dargestellt, sachlich hinterfragt, oder gänzlich infrage gestellt werden dürfen, ohne dass sogleich religiös bedingte Überempfindlichkeiten hochkochen, sind sie nicht das Opium, sondern der Sprengstoff des Volkes. Gesamtgesellschaftlich müssen wir uns fragen, wie es gelingen kann, das Bewusstseinsniveau innerhalb der Religionen so anzuheben, dass dieser Sprengstoff entschärft wird.
Das beginnt bereits in den Schulen, etwa bei der Frage, ob der Religionsunterricht weiterhin konfessionell getrennt durchgeführt werden soll, oder ob es nicht viel sinnvoller ist, die Religion als Kulturphänomen möglichst wertneutral im Rahmen des Ethikunterrichts zu thematisieren. Religiöse Debatten jedenfalls müssen als geistige Auseinandersetzungen auf geistiger Ebene geführt werden, möglichst, ohne immer wieder das hoch entzündliche Öl ideologischer Interessen in das Feuer dieser Auseinandersetzung zu gießen.
1 Art. 5 Abs. 1–3 GG garantiert die Meinungs‑, Presse‑ und Kunstfreiheit und bildet damit die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage für satirische Ausdrucksformen
2 Die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates ergibt sich aus mehreren Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere aus der Glaubens‑ und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1–2 GG), dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 3 GG), dem Verbot religiöser Diskriminierung im öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 3 GG) sowie aus Art. 140 GG in Verbindung mit den einschlägigen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136–139, 141 WRV), die u. a. die Trennung von Staat und Religion, das Verbot einer Staatskirche und die weltanschauliche Neutralität staatlicher Schulen festschreiben.
3 Eugen Drewermann, Hat der Glaube Hoffnung? Patmos Verlag, Düsseldorf 2000







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