In seiner gestrigen Sitzung hat der Saarländische Landtag eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Von SPD und CDU war dies zunächst nicht vorgesehen. Erst nach der öffentlichen Anhörung kamen die Worte "in der Verantwortung vor Gott" in politischen Verhandlungen mit Nachdruck auf. In den letzten Wochen hatte CDU-Fraktionschef Stephan Toscani klargestellt, ein Gottesbezug sei für die CDU eine essentielle Bedingung für ihre Zustimmung zu weiteren SPD-Vorschlägen der bevorstehenden Verfassungsänderung. Die Stimmen der CDU waren für die erforderliche Zweidrittelmehrheit nötig.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien, Philipp Möller, kommentiert: "Die neue Präambel im Saarland ist total aus der Zeit gefallen und passt eher in die Kirchenrepublik des letzten Jahrtausends. Heute finden zwei Drittel der Menschen in Deutschland, dass Religion zu viel Einfluss auf Politik hat, und über 80 Prozent haben kein oder kaum Interesse an Religion. Es gibt in Deutschland absolute Mehrheiten für säkulare Politik, und trotzdem beginnt die Verfassung des Saarlandes nun mit Gott. Auch im Saarland stellen Konfessionsfreie bald die absolute Mehrheit, wie im Rest der Republik. Mich wundert, was christliche Politiker im Saarland getan haben, denn sie haben ihren allmächtigen Bibel-Gott zum ohnmächtigen Präambel-Gott geschrumpft. Der neue Gottesbezug ist ja bloß Symbolpolitik ohne rechtliche Bedeutung. Aber es ist gar kein gutes Zeichen, dass der parlamentarische Prozess im Saarland so wirkt, als habe er in einer politisch-religiösen Filterblase stattgefunden."
Verfassungsrichter mit theologischen Aussagen
Aus dem Protokoll des Verfassungsausschusses geht hervor, dass unter den 20 geladenen Sachverständigen zehn Befürworter des Gottesbezugs waren, darunter sieben Religionsgemeinschaften – aber keine einzige Gegenstimme. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Prof. Roland Rixecker, verstieg sich sogar zu der Aussage, "Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis", um dann hinzuzufügen, er fände es "ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Betracht gelassen würde". Der Staatsrechtler Prof. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes bezeichnete sich als Befürworter, "nicht weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein transzendentales Wesen"; der Gottesbezug bringe "die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen" zum Ausdruck.
Gutes Ziel, schlechtes Ergebnis
Für die konfessionsfreien Saarländerinnen und Saarländer war zu dieser Anhörung niemand eingeladen. Ausschussvorsitzende Nadia Schindelhauer (SPD) erklärte, es gebe im Saarland bislang keine säkularen Verbände, die man hätte einladen können. Zu Beginn der Anhörung im Januar hatte sie betont, es gehe mit der Verfassungsänderung darum, "den Verfassungsgerichtshof zu stärken und damit den demokratischen Rechtsstaat krisenfest zu machen". Möller: "Dieses Ziel befürworten wir ausdrücklich. Umso bedauerlicher ist es, dass die CDU den Gottesbezug zur Bedingung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit gemacht hat."
Philipp Möller
Gottesbezüge "als Abwehr der Volkssouveränität"
Rückblickend stellt Philipp Möller auf konfessionsfrei.de fest: "Neben sieben Religionsgemeinschaften hat der saarländische Verfassungsausschuss zwei Juristen eingeladen, die ihre theologische Privatmeinung in Gesetzgebungsverfahren einbringen – das irritiert sehr. Man hätte noch nicht einmal Sachverständige einladen müssen, sondern nur im Online-Lexikon des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) unter dem Begriff 'Gott' nachgucken oder nebenan in die Landtagsbibliothek gehen müssen, um in Standardwerken die Prinzipien des säkularen Verfassungsstaates nachzuschlagen." So legte Prof. Horst Dreier schon vor längerem in seinem Werk "Staat ohne Gott" (C.H. Beck) fundiert und verständlich dar, dass Gottesbezüge in Verfassungen historisch "weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr der Volkssouveränität und der Demokratie gedient" haben. Das Neutralitätsgebot des freiheitlichen Verfassungsstaates, das vom Bundesverfassungsgericht seit 1965 in ständiger Rechtsprechung bestätigt wird, ist laut Dreier "umso wichtiger, je mehr sich das religiöse Feld ausdifferenziert und zerklüftet".
Konfessionsfreie Saarländer organisieren sich
Positiv bewertet der Zentralrat der Konfessionsfreien, dass es eine zivilgesellschaftliche Reaktion gibt. So hat sich eine Initiative Konfessionsfreier im Saarland um Mitgründer Werner Röhrig gebildet. Röhrig kommentiert: "Das Saarland hat zwar einen Ruf als traditionell katholisch geprägtes Bundesland, aber auch hier sind fast 40 Prozent der Menschen konfessionsfrei. Das ist nicht weit von den bundesweiten 48 Prozent entfernt – die Säkularisierung ist also auch bei uns an der Saar sehr stabil. Aber ein Gottesbezug nach einer öffentlichen Anhörung ohne säkulare Gegenstimme erscheint uns weniger als ein gesellschaftlicher Konsens, sondern eher als Ergebnis einer strukturellen Schieflage. Das bestätigt die Notwendigkeit unserer Initiative. In Zukunft stehen wir der Politik gern als säkulare Ansprechpartner zur Verfügung."
Erstveröffentlichung auf der Website des Zentralrats der Konfessionsfreien.







10 Kommentare
Kommentar hinzufügen
Netiquette für Kommentare
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen und über die Freischaltung zu entscheiden.
Kommentare
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Das ist, wie auch hier beim hpd schon oft ausgeführt, Staats- und Verfassungsvergessenheit von Leuten, die sich damit ihrer demokratischen Legitimation als unwürdig erweisen.
Und mit dieser Geschichte auch noch politische Erpressung zu betreiben, ist nichts weniger als verwerflich.
Gerhard am Permanenter Link
Dies ist eine Hinterlistige Erpressung und darf nicht realisiert werden, nur weil in den USA ein verlogener Scheinchrist regiert müssen wir uns da anpassen, wo leben wir da eigentlich?
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Es gibt sehr wohl eine wichtige säkulare Organisation im Saarland, die hervorragende Arbeit leistet, sie heißt " 3. Welt Saar". Ein Armutszeugnis, dass die Politik im Saarland davon nichts weiß!
Franz Edler am Permanenter Link
Und wieder wird mit dem Begriff konfessionsfrei (also ohne eingetragene Religionszugehörigkeit) angenommen, dass man nicht an Gott glaubt.
Klaus Weidenbach am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Edler! Nach Auffassung der christlichen Kirchen besteht der trinitarische Gott seit Anbeginn der Zeiten aus Vater (Jehova/JHWH), Sohn (Jesus), und Hl.Geist (?).
Gerhard am Permanenter Link
Dann hängen Sie zwischen 2 Stühlen und sind nicht Fisch und nicht Fleisch, entweder man glaubt an diesen erfundenen Gott, oder man ist Realist und glaubt nicht mehr an Märchen,
Unechter Pole am Permanenter Link
Bei Kirchenmitgliedern kann man hingegen umso weniger automatisch unterstellen, dass sie an einen Gott glauben.
Paul München am Permanenter Link
Sehr vernünftige Einstellung!
Roland Fakler am Permanenter Link
Seit etwa 5000 Jahren benutzen selbsternannte Herrscher, ein angeblich allmächtiges Fantasiemännchen, um ihre Herrschaft unabhängig vom Volk zu legitimieren. Wieso greift eine Republik zu diesem Trick?
Guggemos, Walter am Permanenter Link
hier einige interesseante ergänzende Informationen von chatgpt:
Frage: Am 29.04.2026 entschied der Saarländische Landtag einen Gottesbezug in die Landesverfassung aufzunehmen. Ist bekannt wer dafür und wer dagegen gestimmt hat?
Ja – der Stand ist inzwischen relativ klar, aber mit einer wichtigen Einschränkung:
Es gibt keine veröffentlichte namentliche Abstimmung einzelner Abgeordneter.
Man kann nur anhand der Fraktionen und der Sitzverteilung sehr zuverlässig rekonstruieren, wer wie abgestimmt hat.
Abstimmungsergebnis
46 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Wer hat dafür gestimmt?
Die Initiative kam von:
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Beide zusammen haben im Landtag:
48 von 51 Sitzen
Zudem wird ausdrücklich berichtet, dass die Verfassungsänderung
„mit den Stimmen von SPD und CDU“ beschlossen wurde
Fazit: SPD und CDU haben (nahezu geschlossen) dafür gestimmt.
Wer hat dagegen gestimmt?
Im Landtag gibt es nur drei Parteien:
SPD (29 Sitze)
CDU (19 Sitze)
AfD (3 Sitze)
Da SPD und CDU dafür waren, bleiben logisch nur:
die 3 Abgeordneten der AfD
Diese entsprechen genau den 3 Nein-Stimmen.
Warum keine namentliche Liste?
Der Landtag hat keine namentliche Abstimmung veröffentlicht
Das ist üblich, weil:
viele Abstimmungen per Handzeichen oder elektronisch ohne Namensliste erfolgen
nur auf Antrag wird namentlich abgestimmt
Gesamtbild
Dafür: SPD + CDU (fast vollständig)
Dagegen: AfD (3 Abgeordnete)
Einzelabgeordnete: nicht öffentlich dokumentiert
Fazit
Ja, man weiß im Kern, wer wie abgestimmt hat –
aber nur auf Fraktionsebene, nicht namentlich.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch die Argumente von Befürwortern und Gegnern gegenüberstellen – die sind politisch durchaus spannend und gehen weit über den reinen Gottesbezug hinaus.
ja bitte.
Gerne – die Debatte im Saarland ist ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedlich ein Gottesbezug in Verfassungen bewertet wird. Ich stelle dir die wichtigsten Argumente beider Seiten sachlich gegenüber.
Argumente der Befürworter (v. a. SPD & CDU)
Kulturelle und historische Verankerung
Verweis auf die christlich geprägte Geschichte Europas und des Saarlands
Religion wird als Teil der kulturellen Identität verstanden
Argument:
Der Gottesbezug beschreibt Herkunft, nicht politische Steuerung.
Wertefundament
Bezug auf:
Menschenwürde
Verantwortung
ethische Orientierung
Der Gottesbezug soll ein symbolisches Fundament für Werte liefern, ähnlich wie im Grundgesetz („Verantwortung vor Gott…“).
Keine rechtliche Wirkung
Befürworter betonen: Der Gottesbezug hat keine unmittelbaren Rechtsfolgen
keine Einschränkung von Grundrechten
keine Bevorzugung einer Religion im Gesetzestext selbst
Integrativer Anspruch
wird teilweise als offen formuliert verstanden: nicht nur christlich auch für andere Religionen interpretierbar
Argumente der Gegner (v. a. AfD in dieser Abstimmung, aber auch säkulare Kritik generell)
Verstoß gegen staatliche Neutralität
Kritik:
Staat soll weltanschaulich neutral sein
ein Gottesbezug widerspricht diesem Prinzip
kann als Bevorzugung religiöser Weltanschauungen verstanden werden
Ausschluss nichtreligiöser Menschen
Problem aus säkularer Sicht:
Atheisten / Agnostiker werden symbolisch nicht repräsentiert
Staat spricht „im Namen Gottes“ → nicht inklusiv
Symbolik ist politisch relevant auch wenn keine direkte Rechtswirkung:
Präambeln beeinflussen:
politische Interpretation
Rechtsprechung (indirekt)
daher nicht „nur symbolisch“
Gesellschaftliche Realität
Kritikpunkt:
Gesellschaft wird zunehmend säkularer
Kirchenmitgliedschaft sinkt stark
religiöse Bindung nimmt ab
Gottesbezug wirkt für Kritiker nicht mehr zeitgemäß
Unklare Begriffsbestimmung
„Gott“ ist nicht eindeutig definiert
Frage:
welcher Gott?
religiös oder metaphorisch?
kann als unscharf oder politisch aufgeladen gelten
Gemeinsamer Nenner
Beide Seiten stimmen in einem Punkt oft überein:
Es geht nicht um konkrete Religionspolitik,
sondern um die symbolische Ausrichtung des Staates
Einordnung (säkular betrachtet)
Die Kontroverse lässt sich auf einen Grundkonflikt reduzieren:
Tradition vs. Neutralität
Befürworter: kulturelle Kontinuität
Gegner: weltanschauliche Gleichbehandlung
Fazit
Befürworter sagen:
Ausdruck von Tradition und Werten rechtlich unproblematisch
Kritiker sagen:
symbolisch nicht neutral
nicht mehr zeitgemäß
Mein Fazit: Man muss der AfD dort Recht geben, wo sie Recht hat. Und man muss ihr dort deutlich widersprechen, wo sie nicht Recht hat. Und das ist für mich vor allen bei den Positionen, wo ideologisches völkisches Gedankengut zugrunde liegt.
MSS formulierte es in einem Interview auf die AfD bezogen so: "Man müsse anerkennen, wenn sie auf reale Probleme hinweist aber gleichzeitig ihre Fehlschlüsse und Übertreibungen offenlegen"