Der Künstler Alexander Karle stand heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Er musste sich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten, da er vor etwa einem Jahr Liegestütze auf einem Altar in einer Kirche gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Der 38-jähige Künstler Alexander Karle hatte 27 Liegstütze auf einem Altar in der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken gemacht, um das Verhältnis zwischen Religion und Leistungsdruck zu thematisieren. Die Kunstperformance filmte er und zeigte das Video mit dem Titel "Pressure to Perform" anschließend in einem Schaufenster in der Saarbrücker Innenstadt.
Einige Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde St. Johann fühlten sich von der Aktion provoziert und verunglimpft, erklärte Pastor Eugen Vogt der St.-Johann-Kirche laut Westdeutscher Zeitung. Nachdem zunächst die Polizei eingeschaltet wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft schließlich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch. Die Kunstaktion bewertete sie als "grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung". Gegen eine geforderte Geldstrafe von 1500 Euro legte Alexander Karle jedoch Widerspruch ein.
Ohne Erfolg: Der Fall wurde heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht verhandelt, das den Künstler zu 70 Tagessätzen zu 10 Euro (700 Euro) verurteilte. "An diesem Tag ist eine Grenze überschritten worden", begründete die Richterin das Urteil. "Dem Angeklagten fehlt im Umgang mit anderen das Gespür für das, was angemessen ist", erklärte sie laut Spiegel Online. Alexander Karle möchte gegen das Urteil in Berufung gehen. Er sei nicht davon ausgegangen, mit seiner Kunstaktion religiöse Gefühle zu verletzen.
22 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Störung der Religionsausübung"?
Würde da denn während der Aktion ausgeübt oder fühlten sich die Kirchenmitglieder provoziert und waren beleidigt *nach* der Aufführung des Videos im Schaufenster?
Wenn nein, warum schritten sie nicht während der Aktion ein?
Fragen über Fragen...
Hans Trutnau am Permanenter Link
Und sehe ich da nicht auch nur 26 Liegestütze? Aber egal.
Wolfgang am Permanenter Link
Wenn mir ein Theologe erzählen will, es gibt ein Leben nach dem Tode, Jesus konnte aus Wasser Wein machen und auch über das Wasser gehen, hing am Kreuz und war plötzlich im Himmel, dann fühle ich mich verarscht und in
kann ein Richter bestimmen, was angemessen ist?
Thomas B. Reichert am Permanenter Link
Jesus ist eine literarische Figur - eine Personifikation des Lebens und der Natur.
Wenn sich der "Glaubende" belügen lässt und der "Atheist" nicht für Aufklärung eintrifft - dann lügt der Priester weiter und kassiert ordentlich Kohle.
Wolfgang am Permanenter Link
Jesus ist eine literarische Figur, aber eine ganz schlechte. Jerry Cotton ist besser! Jedenfalls hängt der nicht faul am Kreuz rum und fängt böse Gesellen!
Matthias Karl Gall am Permanenter Link
Das eigentlich unvertretbare daran ist, dass die Justiz sich die Impertinenz herausnimmt, sich über etwas zu erheben, von dem sie keinen Schimmer haben!
Wolfgang am Permanenter Link
Hat die Justiz schon jemals einen kleinen Schimmer gehabt? Warum trägt Justitia eine Augenbinde über ihren Augen? Treffender kann doch die Darstellung nicht sein!
Gustav am Permanenter Link
die sollen erst mal beweisen was religiöse Gefühle sind und dann beweisen das sie diese haben und das diese verletzt werden können. das ist doch sehr vage
Alwu am Permanenter Link
Und ich dachte immer, man soll sich für das Reich Gottes fit machen.
Tobler am Permanenter Link
Ob das Urteil juristisch angemessen ist oder nicht, kann ich als Laie nicht beurteilen. Da begibt man sich als Nichtjurist eh nur aufs Glatteis.
Was dieses Video jedoch mal wieder zeigt, ist, wie jemand glaubt, aus fadenscheinigen Gründen ("Kunstaktion", "nicht davon ausgegangen, religiöse Gefühle zu verletzen") die Eigentumsrechte Anderer verletzen zu dürfen. In dem Video sieht man, dass der Altarbereich durch Bauwerk permanent und zusätzlich noch temporär durch ein Seil vom restlichen Bereich der Kirche abgegrenzt ist.
Man sollte doch davon ausgehen können, dass ein erwachsener Mensch dies versteht: Der Eigentümer wünscht nicht, dass jemand zum gegenwärtigen Zeitpunkt diesen Bereich betritt. Dem Künstler ist das anscheinend egal. Zudem erwarte ich von einem erwachsenen Menschen, dass er weiß, wozu ein Altar dient und vor allem wozu nicht. Der Zweck des Altars wurde ihm vom Eigentümer rechtmäßig zugewiesen, und es ist nicht Sache des Künstlers, ihn zweckzuentfremden, denn der Altar gehört ihm nicht.
Abgesehen davon sind die Liegestütze unsauber ausgeführt (Körperspannung, Armstellung).
Jochen Beck am Permanenter Link
Ich verachte die Kirchen. Aber diese Aktion finde ich als Humanist verwerflich, weil sie das Recht auf Religionsfreiheit (Zweckentfremdung eines Sakralobjektes einer Gemeinde) und das Recht auf Eigentum verletzt.
Franz Reinartz am Permanenter Link
Danke, das sehe ich genauso! Das Urteil können wir sicher demnächst beim Amtsgericht einsehen.
agender am Permanenter Link
Eigentum??? Kirchensteuer!!!
Von Schmerzensgeld und Schadenersatz seit den Hexenverbrennungen ganz zu schweigen!!!
Stefan Dewald am Permanenter Link
Im Saarland hat es Kirchen, da kann man die ganze Woche lang drehen. Da ist kein Mensch.
Noncredist am Permanenter Link
Hätte er sich einfach einen EIGENEN Altar aus Pappmaschee gebaut, so würde absolut niemand was gegen seine "Baukunst" und anschließenden sportlichen Übungen sagen können.
Er würde ja auch nicht vor Freude tanzen, wenn ein Künstler sein Auto mit Grafittis vollmalt, um auf das Verhältnis zwischen professionellem Autolack und billigem Sprühlack aus der Dose aufmerksam zu machen ;)
Deshalb ist für mich der bekannte Moses und sein 13. Gebot noch weiterhin der bis heute unerreichte Maßstab für Kunst und Kritik :)
Martin Mair am Permanenter Link
Wenn es nicht während einer Messe war, wie kann dadurch nur die ReligionsAUSÜBUNG gestört werden? Sehr skurriles und lächerliches Urteil.
Wie heipt es so schön: Unter den Talaren, der Mief von 1000 Jahren
Martin Mair am Permanenter Link
So wie manche Priester im Akkord Messen lesen, Beichten abnehmen, Begräbnisse machen, kann doch die Kirche nichts gegen diese Aktion haben?
Franz Reinartz am Permanenter Link
Herr Klare scheint außerhalb der Kunstmetropole Saarbrücken eher unbekannt zu sein. Sein Wikipedia-Eintrag verzeichnet zwei Werke und eine Ausstellung in SB.
Diesen Themen scheint er ja durch die m.E. dümmliche Provokation näher gekommen zu sein. Jedenfalls zeigt die Abrufstatistik zu genanntem Artikel einen sprunghaften Anstieg und die Presse ist auf die Causa ja überregional angesprungen. Ich denke mal, der Mann hat seinen Marktwert erfolgreich gesteigert, darum geht's ja wohl.
Ansonsten nehme ich an, dass die Berufungsverhandlung erneut den "Bekanntheitswert" Herrn Ks vermehren wird.
Einen Zusammenhang zwischen Religion und Leistungsdruck kann ich nicht erkennen, sehr wohl aber zwischen Provokation und geldwerter Skandalisierung.
Leider befürchte ich, dass solche Aktionen dazu führen werden, dass weiter Kirchen meist verschlossen sind und Kunstfreunden dann nicht mehr zur Besichtigung offen stehen.
Ansonsten mag ich auf meinen Kommentar zu http://hpd.de/artikel/sex-kirche-13973 hinweisen.
Für eine kritische Auseinandersetzung mit Aberglauben und Kirchenmacht taugen lausbubenhafte (frei nach dem Motto: Den Artifex in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!) Aktionen definitiv nicht. Schade, dass der hpd letzthin immer häufiger mit solchem Quark kommt. Es gäbe wirklich Wichtigeres, als Mediokrität medial zu "hypen".
Gustav am Permanenter Link
da ist er ja der erhobene Zeigefinger der Gottgewollten
Franz Reinartz am Permanenter Link
Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil. Sie hätten mal meinen Verweiskommentar lesen sollen. Ich bin Atheist. Ich plädiere aber für Achtung. Eine Haltung, die Ihnen fremd zu sein scheint. Frau oder Herr Gustav.
Wolfgang am Permanenter Link
Das nächste Mal bitte die Liegestütze hinter dem Altar, da wo sich die Priester nach dem "Amen" auch immer wieder verstecken!
Martin Weidner am Permanenter Link
Juristisch ist es einwandfrei: Hausfriedensbruch. Ich bin erstaunt, dass hier einige kein Rechtsempfinden haben, wenn es um die "gute Seite" geht.