Saarbrücken

Liegestütze auf Kirchenaltar – Künstler vor Gericht verurteilt

Der Künstler Alexander Karle stand heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Er musste sich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten, da er vor etwa einem Jahr Liegestütze auf einem Altar in einer Kirche gemacht hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

Der 38-jähige Künstler Alexander Karle hatte 27 Liegstütze auf einem Altar in der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken gemacht, um das Verhältnis zwischen Religion und Leistungsdruck zu thematisieren. Die Kunstperformance filmte er und zeigte das Video mit dem Titel "Pressure to Perform" anschließend in einem Schaufenster in der Saarbrücker Innenstadt. 

Einige Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde St. Johann fühlten sich von der Aktion provoziert und verunglimpft, erklärte Pastor Eugen Vogt der St.-Johann-Kirche laut Westdeutscher Zeitung. Nachdem zunächst die Polizei eingeschaltet wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft schließlich wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch. Die Kunstaktion bewertete sie als "grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung". Gegen eine geforderte Geldstrafe von 1500 Euro legte Alexander Karle jedoch Widerspruch ein. 

Ohne Erfolg: Der Fall wurde heute vor dem Saarbrücker Amtsgericht verhandelt, das den Künstler zu 70 Tagessätzen zu 10 Euro (700 Euro) verurteilte. "An diesem Tag ist eine Grenze überschritten worden", begründete die Richterin das Urteil. "Dem Angeklagten fehlt im Umgang mit anderen das Gespür für das, was angemessen ist", erklärte sie laut Spiegel Online. Alexander Karle möchte gegen das Urteil in Berufung gehen. Er sei nicht davon ausgegangen, mit seiner Kunstaktion religiöse Gefühle zu verletzen.