Am gestrigen Donnerstag wurde der kirchentagskritischen Aktionsgruppe Das 11. Gebot während des Berliner Kirchentages das Aufstellen ihrer Figur "Die nackte Wahrheit über Martin Luther" untersagt. Polizei und Staatsschutz sahen den Anfangsverdacht der Volksverhetzung erfüllt. Heute wurden die Ermittlungen eingestellt. Das 11. Gebot setzt seine Aktion fort.
Seit 2014 demonstriert die Aktionsgruppe Das 11. Gebot auf jedem Kirchentag gegen die massive öffentliche Finanzierung dieser christlichen Events aus allgemeinen Steuergeldern. Ihrer überlebensgroßen Mosesfigur samt Steintafel mit der Aufschrift "Das 11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen" ergänzten die Aktionskünstler in diesem Jahr anlässlich des Kults um Martin Luther und das Reformationsjubiläum um eine nackte Luther-Figur, die über den ausgeprägten Antisemitismus des Reformators aufklärt - mithilfe antisemitischer Äußerungen aus Luthers Feder auf der Rückseite der Figur.
Gestern wurde die Aktionsgruppe von den Organisatoren des Kirchentags beim Aufstellen der Figuren vor dem Kirchentagsgelände behindert und überdies von einer Kirchentagsbesucherin angezeigt, die sich besonders an der Luther-Figur und den darauf zu lesenden antisemitischen Zitaten Martin Luthers störte. Polizei und Staatsschutz vor Ort untersagten der Aktionsgruppe daraufhin berlinweit das Aufstellen der Luther-Figur, da sie den Anfangsverdacht der Volksverhetzung als erfüllt sahen.
Laut LKA und Pressestelle der Berliner Polizei hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun am heutigen Freitag entschieden, dass es sich bei der Luther-Figur des 11. Gebots nicht um Volksverhetzung handelt. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Das 11. Gebot darf sich samt Luther und Moses wieder überall in Berlin bewegen. Allerdings ist die Aktionsgruppe bereits plangemäß weitergereist, da sie mit Moses und Luther auch Aktionen in Leipzig und Wittenberg bei den dort parallel zum Berliner Kirchentag stattfindenden "Kirchentagen auf dem Weg" plant.
Eine Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd) über die gestern untersagte Protest-Veranstaltung des 11. Gebots stellte sich unterdessen als falsch heraus. Der Evangelische Pressedienst schrieb: "Angaben der Aktivisten, wonach die Polizei die Kunstaktion wegen des Verdachts der Volksverhetzung verboten habe, wies die Sprecherin [der Polizei Berlin] als falsch zurück."
Die Pressestelle der Berliner Polizei hatte jedoch am Donnerstagabend lediglich mitgeteilt, dass ihr bezüglich eines berlinweiten Verbots zum Aufstellen der Luther-Figur keine Informationen vorlägen - nicht, dass dieses Verbot nicht ausgesprochen worden sei.
Am heutigen Freitag erklärte der Leiter der Pressestelle der Polizei Berlin, Winfrid Wenzel, gegenüber dem hpd, dass es sich bei dem Anfangsverdacht der Volksverhetzung sowie dem berlinweit ausgesprochenen Aufstellverbot für die Lutherfigur um eine Ersteinschätzung der Polizeikollegen vor Ort gehandelt habe. "Die Bewertung von gestern können und wollen wir nicht aufrecht erhalten - uns ist da ein Fehler passiert", sagte Wenzel.
8 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Na also, geht doch.
Wäre ja auch gelacht!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Obwohl - Ermittlungen gegen den eigentlichen Luther hätte ich mir schon vorstellen können...
H. Dettinger am Permanenter Link
Es wird gelacht!
Andererseits ist zuviel Lachen auch nicht angesagt - denn soviel Geschichtsbewusstsein sollte jedem Staatsdiener zugetraut werden kann, dass solche eklatanten Fehleinschätzungen gar nicht erst vorkommen. Sonst könnte man leicht vermuten, dass da jemand mit der Kirchenliebelei ein wenig zu weit geht...
Stefan Wagner am Permanenter Link
Wenn Polizei und Staatsschutz so schwer von capé sind, dann sollten sie einen Kulturwissenschaftler einstellen, der ihnen hilft, Satire zu erkennen und zu verstehen.
Vielleicht aber lag auch keine reine Unfähigkeit vor, sondern bewusste Schikane. Erstmal Steine in den Weg legen. Bis die Gerichte entscheiden ist das Ereignis längst vorbei.
Die Frau könnte man vielleicht noch anzeigen wegen Verleumdung - IANAL. Nicht aus Gehässigkeit, sondern um die Medien länger mit dem Fall zu beschäftigen. Kurz vor Prozessbeginn könnte man die Anzeige dann fallenlassen.
Wolfgang am Permanenter Link
Bislang konnte auch nicht ein einziges kirchenkritisches Buch verboten oder widerlegt werden. Ist doch ein Wunder, gelle?
Manfred Schleyer am Permanenter Link
Wie wäre es beim nächsten Mal mit einem Hinweis auf die göttlichen Gebote ihres Jesus Christus: "Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, d
Wolfgang am Permanenter Link
Klar, gegen einen toten Luther kann man auch nicht mehr gerichtlich vorgehen.....
Arno Gebauer, ... am Permanenter Link
Moin, Wolfgang,
"gegen einen toten Luther kann man auch nicht mehr gerichtlich vorgehen" und gegen Hitler, der Luthers Ideen für den Umgang mit Juden umgesetzt hat, kann man auch nicht vorgehen.
Luthers Anhänger wollten Hitler sogar als Jesus-Nachfolger installieren!
Nicht vergessen werden sollte, dass alle meinungsbildenden Kirchenführer über ihre Schäfchen den Hitler politisch installiert haben.
Warum die Verherrlichung Hitlers verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird und die Verherrlichung des geistigen Brandstifters des Holocaustes immer noch erlaubt und nicht strafrechtlich verfolgt wird, ist nicht mehr nachzuvollziehen.
Viele öffentliche Gebäude, Straßen und Sozialeinrichtungen tragen immer noch den Namen dieses fürchterlichen Verbrechers, der die Menschenrechte verachtete !
Solange der Verbrecher Luther verherrlicht werden darf, wird es immer einen latenten
Antisemitismus in Deutschland geben!
Viele Grüße
Arno Gebauer