Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Mit sogenannten "Gottesdiensthinweistafeln" dürfen ortsansässige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland an Ortseingangsstraßen für Gottesdienste und vergleichbare Veranstaltungen werben. Da sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. als Weltanschauungsgemeinschaft versteht und in einem Gebäude der Kirche in Templin regelmäßig Nudelmessen veranstaltet, beantragte sie 2014 bei der zuständigen Behörde, ihre Nudelmessehinweisschilder neben den Gottesdiensthinweistafeln der ortsansässigen Kirchengemeinden aufstellen zu dürfen. Zunächst wurde die Erlaubnis von der Behörde gewährt, dann jedoch wieder zurückgezogen. Was folgte, war ein Rechtsstreit durch bislang zwei Instanzen.
Am 2. August 2017 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft zu betrachten sei und dass ihr mithin auch nicht das Recht zustünde, ihre Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Dass er weiterkämpfen würde, stand für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., Rüdiger Weida, bereits sofort nach der Urteilsverkündung fest. Laut Weida hat das OLG Brandenburg den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche KdFSM jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses.
Gegen ihre Nicht-Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft reichte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nun fristgerecht Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dr. Winfried Rath, Rechtsanwalt der KdFSMD, äußerte sich gegenüber dem hpd optimistisch: "Ich bin zuversichtlich", sagte Rath, "dass sich das Bundesverfassungsgericht eingehend mit der Materie beschäftigen und bestätigen wird, dass meine Mandantin eine Weltanschauungsgemeinschaft ist".
6 Kommentare
Kommentare
Wolfgang am Permanenter Link
Ich habe den Eindruck, das es Herrn Weida nur darum geht, die Absurdität unserer Rechtssystemes bloß zustellen. Da wird ein Gott staatlich geschützt, wohlgemerkt, ein
ist nichts los." Weltanschauungsgemeinschaft, schönes Wort, juristisch noch vernagelt.
Martin Mair am Permanenter Link
Richtig: Da wird die menschliche VORSTELLUNG von einem Gott geschützt.
Wie schon Ludwig Feuerbach fest stellt: Religion ist menschlich, allzu menschlich. Feuerbach hat nur die menschlichen Vorstellungen darüber untersucht, wie sie zustande kommen und was für Widersprüche diese haben.
Hans Trutnau am Permanenter Link
RAmen.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Die -Entschuldigung- ausgespochen dämliche Urteilsbegründung des OLG Frankfurt/Oder wird sich das BVerfG wohl sicher nicht zu eigen machen wollen.
Gondel am Permanenter Link
Es ist wohl eher zu erwarten, dass sich auch das BVerfG dem Kirchenstaats-Druck oder auch der eigenen Voreingenommenheit beugt und danach urteilt, dass demgemäß nicht sein kann, was nicht sein darf. Mal sehen.
Dann nämlich dürften die heilige Dreifaltigkeit und das FSM gleichbehandlungspflichtig sein.
Martin Mair am Permanenter Link
Da fehlt noch das Hinweisschild: Götze Mammon, Mo - Sa von 7 - 20 im Einkaufszentrum ;-)