"Homöopathie" nur noch bei ausgebildeten Medizinern?

Die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" soll mit in die ärztliche Weiterbildung einbezogen werden. Zumindest wenn es nach der Ärztekammer Westfalen-Lippe geht. Der Grund dafür ist eindeutig – gerade in der Diskussion um sog. "alternative Heilverfahren".

"Wenn ausgebildete Mediziner homöopathisch arbeiten, geschieht das zumindest mit einem ärztlichen Hintergrund", so Ärztekammer-Präsident Theodor Windhorst. Andernfalls könnte Homöopathie in die Hände nichtärztlicher Berufsgruppen gelangen, die keinerlei medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung haben.

Gleichzeitig forderte der Präsident auf der Kammerversammlung eine starke Einschränkung der heilpraktischen Tätigkeiten. Selbiges wurde schon auf dem Freiburger Ärztetag 2017 angesprochen. Demnach soll der Gesetzgeber alle invasiven Maßnahmen sowie Behandlungen von Krebserkrankungen vom zuverlässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen. Bei allen Krankheiten, die über eine Befindlichkeitsstörung hinausgingen, müsse der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt schicken.

Die Nachfrage nach der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" sei aber laut Kammer gering: Von 2012 bis 2017 gab es im Gebiet Westfalen-Lippe lediglich 13 Anerkennungen.

Eine weitere Forderung Windhorsts geht an die Krankenkassen. Diese sollen die Kosten für Heilpraktiken nicht mehr im Rahmen von Satzungsleistungen erstatten. Vielmehr müssten diese Leistungen auf Angebote begrenzt sein, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sei. Der westfälische Ärztekammer-Präsident hat dabei anscheinend einen Hintergedanken: "Das dürfte das Ende für homöopathische Angebot sein, denn sie seien eben nicht evidenzbasiert", so zitiert ihn die Internetseite der Ärztekammer.