Flucht und Asyl: Europa braucht neue Konzepte

Seenotrettung und Migration

Die aktuellen migrationspolitischen Debatten gehen bisweilen wild durcheinander. Mal stibitzen arabische Clans eine 100 Kilogramm schwere Münze aus dem Berliner Bode-Museum; dann wiederum finden Prügeleien zwischen "Familien" auf offener Straße statt – ohne Ringrichter aber möglicherweise mit einem Hodscha an der Seitenlinie. Zugleich will die AfD Sinti und Roma abzählen und registrieren lassen, eine gleichsam moderne Form der Selektion. Für die einen sind die Schlauchboote auf dem Mittelmehr das Menetekel einer untergehenden Kultur der Menschenrechte, andere wiederum stellen die Seenotrettung generell als Hilfe für Schlepperbanden in Frage. Über all dem weht auch noch das Kopftuch; für manche das Symbol für die Machtübernahme des IS in Europa und für andere das Sinnbild weiblicher Emanzipation und schmuckes Modeaccessoire der europäischen Damenwelt.

Keine Panik bitte

Allen hochsommerlichen Meldungen zum Trotz kann aktuell nicht von einer "Migrationsflut" die Rede sein. Kamen im Jahre 2017 noch 222.683 Menschen als Geflüchtete nach Deutschland, waren es von Januar bis Juni 2018 lediglich 93.316 Personen. Die Zahlen pendeln sich auf dem Niveau der Jahre vor der Krise 2015/2016 ein. Die Bürgerinnen und Bürger merken das. Auf der Skala der dringenden Probleme nimmt die Migrationspolitik einen eher hinteren Platz ein.

Sogar der Bundesinnenminister spürt mittlerweile, dass die von ihm so lange hochgepushte "Obergrenze" für den Zuzug von 220.000 Menschen unterschritten wird. Weil er sich aber für den Landtagswahlkampf in Bayern mit Symbolpolitik machtpolitische Vorteile verspricht, riskiert er wegen einer überschaubaren Zahl von Antragstellern in mehreren EU-Ländern sogar eine Regierungskrise.

Die Debatte ist emotional derart aufgeheizt, dass Zwischentöne und sachbezogene Ansätze nur schwer durchdringen. Es ist ein gutes Stück Entrümpelungsarbeit, sich erst einmal zu befreien von Mythen, Starke-Männer-Posen, aber auch von Denkverboten.

Das Völkerrecht gilt ohne Abstriche

Bei der Flucht- und Asylpolitik geht es nicht nur um politisch Verfolgte, für die das Asylrecht im engeren Sinn gilt. Es gibt noch zwei weitere Flüchtlingsgruppen, die im europäischen Recht unterschiedlich behandelt werden. Das sind zum einen Menschen aus Bürgerkriegsgebieten, die nach einem Beschluss der EU vorübergehenden Schutz erhalten können sowie um Flüchtlinge, die nur einen sog. "subsidiären" Schutz erhalten, weil ihnen im Herkunftsland Folter oder Gefahr für Leib und Leben droht.

Das europäische Asylrecht schützt die Betroffenen vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppe oder der politischen Meinung. Dieser Schutz basiert dabei auf dem völkerrechtlichen Grundsatz des "non-refoulement" (Nichtzurückweisung). Er besagt nach Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass man Flüchtlinge nicht dorthin abschieben darf, wo ihnen unmenschliche Behandlung, Strafe oder die Todesstrafe drohen. Gerade an dieser Bestimmung entzünden sich teilweise wütende Debatten, wie an der Abschiebung des Herr A. nach Tunesien.

Es ist nicht immer leicht zu vermitteln, dass auch besonders missliebige Personen ihre Vorteile genießen dürfen. Menschenrechte gibt es ihrem Wesen nach jedoch nicht à la carte; sie gelten für alle Menschen, unabhängig von ihrem Sündenregister.

Diese völkerrechtlich verbindlichen Normen gehören zum Kernbestand der europäischen Rechtskultur. Sie schützen Menschen in Not durch einen Anspruch auf Hilfe – begründen aber keinen Anspruch auf Zuzug in ein anderes Land nach freier Wahl.

Rechtslage und politischer Wunsch: ein streitbares Pärchen

Während Innenminister Seehofer mit seinen Gesinnungsfreunden in Italien und Österreich nichts Konstruktives auf die Reihe bekommt, kann leider auch die politische "Gegenseite" mit ihren Ansätzen zu wenig überzeugen. Das wäre aber nötig, um auch der Lufthoheit rechter Parolen wirksamer entgegenzutreten.

Wie bereits ausgeführt, verpflichtet das Völkerrecht zur Hilfe in Not, nicht aber zur Öffnung ihrer Grenzen; diese simple Einsicht fällt oftmals schwer. Manche einseitige Parteinahme für die Belange der Geflüchteten verengt die Sicht auf die Realitäten. Schnell wird der gesellschaftliche Diskurs zum Verrat an den Grundrechten der Betroffenen. Der demokratische Souverän hat gefälligst den Mund zu halten und in Demut zu tun, was ihm – scheinbar – rechtlich vorgeschrieben ist: Basta!

Der Autor hat es in einem Facebook-Eintrag gewagt, daran zu erinnern, dass Seenotrettung und Aufnahme nach Europa nicht verwechselt werden dürfen. Völkerrechtlich geboten ist es, die Betroffenen zu bergen und sie in einen sicheren Hafen zu bringen. Das ist ganz gewiss nicht Tripolis, aber auch nicht zwangsläufig Europa. Ein sicherer Hafen bedeutet keine Aufnahmegarantie zuerst in Europa und dann im Wunschland (Deutschland). Die Erwähnung dieser schlichten Tatsache hat mir ein veritables Wutgeheul eingebracht. Niemand habe die Absicht, Bootsflüchtlingen den Weg in das Land zu öffnen; es gehe ausschließlich um rechtlich gebotene Hilfe. Wenn aber demnächst Bootsflüchtlinge aus Spanien über die Schweiz, Frankreich und Benelux nach Deutschland wollen, werden meine Kritiker ganz bestimmt die ersten sein, die eine – selbstverständlich völkerrechtlich unabdingbare – Aufnahme in Deutschland verlangen. Das ist nicht verwerflich, aber bitte im demokratischen Diskurs und nicht verkürzt als bloße Erfüllung vermeintlich rechtlicher Pflichten.

Angereichert werden derlei juristische Selbstvergewisserungen vorzugsweise mit dem typisch deutschen Anspruch auf eine moralische Sonderrolle, der zeitgenössischen Variante einer Erbsünde. Nimmt man einige politische Stellungnahmen ernst, dürfte sich Politik nur noch auf die Exekution (angeblicher) und rigoros anzuwendender Rechtspositionen beschränken. Den Gesellschaften in Europa wird so faktisch Entscheidung darüber verweigert, wer unter welchen Bedingungen Aufnahme finden soll und wer nicht. Hier hat der Historiker Heinrich August den wunden Punkt dieses Sonderwegs scharfsinnig beschrieben.

Manche Empörungsrituale "gegen Rechts" beruhigen das Gewissen der Akteure, verhindern aber nicht das immer weitere Erstarken rechtspopulistischer Strömungen. Diese machen sich das vielfach als Demokratiedefizit in der Zuwanderungspolitik wahrgenommene Geschehen mit einigem Geschick zu Nutze. Die Entwicklungen in Ungarn, Polen, Österreich, Italien und auch der Brexit schwächen so das in die Defensive geratene Europa in der globalen Auseinandersetzung über Freiheit und Demokratie. Diese Spirale kann zum Verhängnis werden! Die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament verheißen nichts Gutes.

Es geht um Menschen, nicht um Symbole

Wie eingangs angesprochen, bieten die aktuellen Zahlen keinen Grund zur Beunruhigung oder gar für demagogische Exzesse. Richtig ist aber auch, dass die Folgen der Entwicklung 2015/2016 noch lange nicht ausgestanden sind und die Politik für den Fall Sorge treffen muss, einen immer wieder möglichen Anstieg der Zahl der Geflüchteten besser in den Griff zu bekommen.

Die Öffentlichkeit ist keineswegs in ihrer Mehrheit auf einem völkisch-nationalistischen Trip, auch wenn diese Positionen stärker geworden sind. AfD-Pegida-Haltungen sind aktuell kaum mehr "einzufangen". Anders bei den Menschen, denen Nationalismus fremd ist, denen aber angesichts der Entwicklung 2015/2016, der Kölner Silvesternacht und anderer Ereignisse unbehaglich zumute ist. Es sind in der Tat zusammen mit den vielen syrischen Geflüchteten ungeprüft auch Menschen ins Land gekommen, die uns eine Reihe von Problemen bereiten. Bis weit in die linksliberale Öffentlichkeit hinein wird vermerkt, dass die "Flüchtlingskrise" 2015 aus dem Ruder gelaufen ist und der Staat bei deren Organisation erhebliche Fehler gemacht hat. Dieser Eindruck prägt bis heute die politische Stimmungslage. Es ist an dieser Stelle verfehlt, von rechter Stimmungsmache zu schwadronieren und stattdessen eine heile Welt vorzugaukeln.

Genährt wird die kritische Stimmung in beachtlichen Teilen der Bevölkerung auch durch die Wahrnehmung, dass der Staat "seine" Bio-Bürger in Not hängen lässt, während er sich mit hohen finanziellen Mitteln um Zugewanderte kümmere wie zuvor um die europäischen Banken. Hier schließt sich Kreis mit den viel debattierten Problemen in Bildung, Sozialpolitik und Pflege. Hinzu kommt noch der scharfe Konkurrenzkampf um die wenigen bezahlbaren Wohnungen, vor allem in den größeren Städten.

Handlungskompetenz zeigen – Menschen helfen

"Flüchtlingspolitik" ist immer auch Gesellschaftspolitik, die verschiedene Politikfelder im Auge behalten muss. Einseitige Lobbyarbeit nur aus der Sicht der Geflüchteten lässt die Mehrheitsgesellschaft ratlos zurück und erweitert Agitationsspielräume von rechts.

Erforderlich ist eine wirklich nachhaltige, den Menschenrechten verpflichtete und zugleich demokratisch akzeptierte europäische Migrationspolitik.

Hier einige Eckpunkte:

Fluchtursachen konsequent bekämpfen

Die beste Flüchtlingspolitik ist und bleibt diejenige, die Menschen davor bewahrt, ihre Heimat verlassen zu müssen, ob wegen Verfolgung oder anderer Krisen. Die strukturellen Ursachen müssen langfristig behoben werden, ob durch Rüstungsexporte in Krisengebiete oder die Ausplünderung der Meere sowie wirtschaftliche Ausbeutung. Nötig ist eine entschlossene internationale Politik, die strukturelle Reformen in den Bereichen Handel, Landwirtschaft, Energie, Fischerei und Klimaschutz durchsetzt. Über die Schwierigkeit ihrer Durchsetzung darf man sich indes keinen Illusionen hingeben. Europa muss aufpassen, am Ende keine unfähigen und korrupten Regierungen auch noch zu stützen und so die Probleme dieser Länder immer weiter zu verstärken.

Wer von Krieg und Verfolgung bedrohte Menschen schützen will, muss bereit sein, in den Kriegsländern innerstaatliche Fluchtzonen einzurichten und zu sichern. Das ist mit Polizei allein nicht zu bewerkstelligen. Hier bedarf es – trotz der Blockade des Weltsicherheitsrats – auch militärischer Mittel. Wenn Assad sein Volk mit Giftgas und Fassbomben umbringt und aus dem Land jagt, ist Gewalt gegen ein solches Regime vertretbar und erforderlich.

Ein weiteres Tabuthema darf in dieser Diskussion nicht länger ausgespart werden: die Bevölkerungspolitik. Gerade Afrika leidet – u. a. Dank der tätigen Mithilfe von Islam und christlichen Kirchen – unter einem enormen Geburtenüberschuss, der alle Entwicklungsfortschritte gefährdet. Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Strategie ist hier eine Stärkung der Rechte der Frauen. Wo Frauen in patriarchalen Strukturen zu Gebärmaschinen degradiert werden, kann es keine gute Entwicklung geben. Das Thema kann an dieser Stelle nicht näher ausgeführt, darf aber auch nicht ausgespart werden.

Kontrolle der EU-Außengrenzen und EU-Asylbehörde

Unabdingbar für eine geordnete und humane Flucht- und Migrationspolitik ist eine funktionierende Kontrolle der EU-Außengrenzen. Wir müssen wissen, wer in die EU kommt. Die Menschen müssen registriert und ihre Daten abgeglichen werden. Straftäter oder mögliche Terroristen dürfen nicht einfach untertauchen. Wir brauchen deshalb eine europäische Grenzschutzbehörde sowie ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einer EU-Asylbehörde, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für schnelle Registrierung, humane Erstunterbringung und eine zügige und faire Verteilung in Europa sorgt.

Mit der Einstimmigkeit zwischen den EU-Staaten ist es bekanntlich schwierig. Deshalb müssen die Länder, die an einem funktionierenden und geordneten System interessiert sind, jetzt gemeinsam vorangehen. Eine geordnete Migrationspolitik kann nicht mit der Brechstange in der Hand im Alleingang funktionieren.

Die Seenotrettung ist Nothilfe, aber keine Antwort auf die Krise in anderen Ländern. Eine sinnvolle Antwort auf lebensgefährliche Fluchtwege nach Europa sind verlässliche Aufnahmekontingente, etwa über das sogenannte Resettlement-Programm des UNHCR oder über humanitäre Visa. Dabei können Menschen auf der Flucht, z. B. aus Flüchtlingslagern in Libyen, Jordanien, Libanon oder der Türkei, über feste Kontingente in den EU-Mitgliedstaaten und in Deutschland Asyl beantragen. Das schafft Verlässlichkeit für die Geflüchteten und Planbarkeit für die aufnehmenden Länder.

Legale Migration nach Deutschland und in die EU ermöglichen mit einem Einwanderungsgesetz für eine geregelte Arbeitsmigration

Angesichts der ausgezeichneten Wirtschaftslage lässt sich eine verbesserte Arbeitsmigration humanitär und gesellschaftspolitisch gut darstellen. Wer ein besseres Leben sucht, verdient zumindest die Chance, nicht auf das Asylsystem ausweichen zu müssen. Daher brauchen wir endlich ein Einwanderungsgesetz. Menschen mit lediglich befristeten Aufenthaltstiteln sollte ein Spurwechsel zwischen Asylbegehren und Arbeitsmigration möglich gemacht machen. Es ist doch Irrsinn, gut ausgebildete und dringend benötigte Arbeitskräfte wegzuschicken – während sich kriminelle und andere wirklich gefährliche Personen über Jahre und Jahrzehnte im Land festkrallen und seine Sozialsysteme ausnutzen.

Das Recht auf Asyl bewahren und nicht überstrapazieren

Ob die Errichtung von Flüchtlingszentren am östlichen Mittelmeer ein gangbarer Weg zur Vermeidung der Flucht über das Meer sein kann, kann an dieser Stelle offen bleiben. Die in Frage kommenden Staaten machen nicht mit, zumal die meisten Betroffenen gar nicht aus diesen Ländern stammen, sondern aus den weiter südlichen Staaten Afrikas. Eine Politik der Vermeidung von Flucht wird in diesen Ländern ansetzen müssen, also bereits vor der lebensgefährlichen Reise durch die Wüste.

Es werden jedoch auch weiterhin Menschen nach Europa und auch nach Deutschland kommen. Unabdingbar sind gut funktionierende und entsprechend vorbereitete Institutionen. Das betrifft insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Gerichtsbarkeit, die seit Jahren, lange vor 2015, erheblich überlastet ist und die vielfach fehlerhaften Bescheide korrigieren muss. Daher kommt bei der Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland dem BAMF eine zentrale Rolle zu. Erhebliche Qualitätsmängel und eine schleppende Bearbeitung der anhängigen Asylverfahren beim BAMF sind schon seit langem bekannt. Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde hat die Dinge treiben lassen; das muss sich – sinnvollerweise unter einer neuen Leitung – dringend ändern. Nur wenn diese Behörde funktioniert, können Flüchtlingsaufnahme und die Durchführung der Asylverfahren gelingen. Das BAMF muss personell und strukturell in die Lage versetzt werden, seine Arbeit endlich verlässlich und zügig zu erledigen.

Um ein verantwortungsvolles Asylverfahren garantieren zu können, müssen Verfahren zügig und dennoch gründlich sein. Dazu gehört auch eine staatlich finanzierte unabhängige Asylverfahrensberatung. Zudem ist es in einem Rechtsstaat geboten, dass Verwaltungsentscheidungen überprüfbar sind. Das gilt selbstverständlich auch für die Überprüfung von Asylbescheiden. Wichtig für die Menschen und ihr Heimisch-Werden ist es, möglichst zügig zu wissen, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht. Deswegen müssen die Gerichtsverfahren schneller werden. Neben einer personellen Stärkung der Gerichte ist es dazu erforderlich, für mehr Einheitlichkeit der Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu sorgen und damit die Grundlage für schnellere Verfahren zu schaffen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat Bündnis 90/Die Grünen in Bundestag und Bundesrat vorgelegt.

Um Verfahren auf rechtsstaatliche Weise zügig durchzuführen, soll in Erstaufnahmen (Ankunftszentren) Antragsstellung, Identitätsfeststellung, ärztliche Untersuchung sowie Sozial- und Verfahrensberatung unter einem Dach stattfinden, wie es inzwischen in etlichen Ländern auch der Fall ist. Das schafft nicht nur Klarheit für die geflüchteten Menschen, sondern auch für die Kommunen, in die verteilt wird.

Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wird und kein anderer Grund gegen eine Rückkehr spricht, müssen das Land auch wieder zügig verlassen. Dazu sollten freiwillige Ausreisen stärker unterstützt werden.

Stärkung der Kommunen

Hier hat der Tübinger Oberbürgermeister Palmer einige gute Vorschläge in die Debatte gebracht. Gerade für Menschen, die schon längere Zeit hier leben, Kinder haben und gut integriert sind, sollte nach drei oder vier Jahren der Weg zu Einbürgerung geebnet werden. Davon profitieren in erster Linie diejenigen, die es geschafft haben, eine Arbeit zu finden oder eine Ausbildung zu beginnen, die Sprache gelernt haben, Integrationswillen zeigen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Diese Gruppe hat es verdient, eine unbürokratische Möglichkeit zur Einwanderung zu bekommen.

Anders hingegen bei Personen ohne Asylgrund, bei denen die Kommune feststellt, dass sie wiederholt straffällig werden, keine Integrationsbemühungen zeigen und sich weder um das Erlernen der Sprache noch um eine Ausbildung oder Arbeitsstelle bemühen. Hier sollte die Kommune die Möglichkeit bekommen, diese Nicht-Integrationsfähigen in staatliche Stellen zurückzuschicken, die auch Ankerzentren heißen könnten. So wäre sichergestellt, dass die Kommunen ihre Integrationsbemühungen auf diejenigen konzentrieren könnten, die sich integrieren wollen und keine Probleme mit dem Gesetz haben. Eine solche Trennung der Geflüchteten ist zugleich auch ein wirksamer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, denn Gewaltkriminalität und Probleme im öffentlichen Raum kommen häufiger von Menschen ohne realistische Bleibeperspektive.