Keine Religionsfreiheit an den Schulen im Norden

Vor dem Landtag in Kiel
Vor dem Landtag in Kiel: "Der gen Himmel schauende Affenmensch symbolisiert den Beginn antiker Zivilisation" Lio Ruowang, Bronze-Skulpturen "Original sin".

Die Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Landtag von Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, für Religionsfreiheit an öffentlichen Schulen im Lande zu sorgen. Eine kleine Anfrage deckte einen rechtswidrigen Zustand auf, der konfessionsfreie Schüler diskriminiert.

Angesichts meterhoher Gorillaskulpturen vor dem Landeshaus in Kiel könnte man auf die Idee kommen, dass eine Diskussion zu Grundrechten für Menschenaffen auf der Tagesordnung steht. In der aktuellen Sitzung ging es aber um ein anderes wichtiges Thema.

Im hohen Norden unseres Landes besteht eine erhebliche Asymmetrie zwischen dem Angebot an konfessionsgebundenem Religionsunterricht und einem gleichwertigen Ersatzunterricht.

Eine kleine Anfrage des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) ergab, dass lediglich an 315 öffentlichen Schulen Philosophie unterrichtet wird, aber an 714 Schulen evangelische Religion. Dies Ergebnis ist umso erstaunlicher, wenn man weiß, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes bereits 2001 klargestellt hat, dass Schulen die Pflicht haben, gleichwertigen Ersatzunterricht anzubieten.

Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und ist nicht an die 5-Prozent-Hürde gebunden. Zurzeit ist der SSW mit drei Abgeordneten die kleinste Fraktion im Landtag.

Folgerichtig fordert der SSW die Landesregierung in einem Antrag auf, dass die Religionsfreiheit in den Schulen sichergestellt wird und damit endlich eine rechtskonforme Unterrichtsgestaltung hergestellt wird. Am 5. September 2018 hat der Landtag über den Antrag debattiert.

Als konfessionsfreier Mensch fragt man sich ohnehin, wie es um die Neutralitätspflicht des Staates im Hinblick auf die Privilegierung der christlichen Kirchen bestellt ist. Gerade die Indoktrination durch den konfessionsgebundenen Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen missachtet die Religionsfreiheit der Schüler, die einseitig den Glaubensvorstellungen der Religion ihrer Eltern ausgesetzt werden. Von einer freiwilligen Entscheidung der Kinder, man denke nur einmal daran, dass es hierbei auch um Grundschulkinder im Alter von 6–10 Jahren geht, kann wahrlich nicht die Rede sein. Immerhin scheint dies dem ein oder anderen Parlamentarier aufzufallen zu sein und in diesem Sinne ist der aktuelle Antrag des SSW von Bedeutung, der klar und deutlich das Grundrecht auf Religionsfreiheit thematisiert.

In ihrem Redebeitrag wies Jette Waldinger-Thiering (evangelisch) vom SSW darauf hin, dass zu weiteren Punkten der kleinen Anfrage keine Daten erhoben werden und somit keine Antwort der Regierung vorläge.

Sie hat mit vielen Eltern Gespräche geführt und hörte immer wieder, dass man sich zieren würde, das Recht auf Ersatzunterricht einzufordern, da die Eltern nicht als diejenigen dastehen möchten, die zusätzlichen Aufwand generieren.

Nicht überraschend erklärte Tobias Loose (evangelisch) von der CDU, dass die Überschrift mit dem Begriff "Religionsfreiheit" falsch gewählt sei. Er sei ausdrücklich ein Befürworter des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts, was doch gerade ein Ausdruck der Religionsfreiheit sei. Weiter führte er aus, dass die CDU die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts erreichen möchte und einen entsprechenden Staatsvertrag anstrebt. Allein die islamischen Verbände (DITIB etc.) seien als Vertragspartner ungeeignet.

Dass an immerhin 315 Schulen Philosophieunterricht angeboten wird, stellt für ihn eine hohe Anzahl dar.

Martin Habersaat (evangelisch) von der SPD wies darauf hin, dass der Religionsunterricht der Glaubensvermittlung dient und die Kirchen in den Schulen Kinder zu guten Christen erziehen dürfen. Er findet dies falsch. Diese Position ist insoweit bemerkenswert, da Herr Habersaat kirchenpolitischer Sprecher der SPD und Mitglied des Fördervereins christlicher Pfadfinder in Barsbüttel ist.

Für die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben (evangelisch), sorgt der Philosophie- und der Religionsunterricht für die Vermittlung von wichtigen gesellschaftlichen Werten. Sie sieht das Problem, dass zu wenig Philosophielehrer und Lehrkräfte für andere Religionen zur Verfügung stehen. Es fehlten insgesamt 200 Lehrer für Philosophie.

Des Weiteren kritisierte sie die Aufteilung der Schüler nach den Religionen im Unterricht und spricht sich für die Einführung eines Ethikunterrichts für alle aus. Leider ließe dies aber die Verfassung nicht zu.

Anita Klahn (evangelisch) von der FDP sieht die Religionsfreiheit nicht bedroht und hält die Formulierung im Antrag für übertrieben, schließlich würde doch kein Schüler gezwungen werden. Außerdem könne Philosophieunterricht nur stattfinden, wenn genügend Schüler teilnähmen. Sie spricht sich für Verbesserungen aus, die aber nicht bis zum nächsten Schuljahr zu schaffen sind. Sie wies darauf hin, dass der Religionsunterricht weiterhin stark nachgefragt sei, da über 50 % der Schüler daran teilnähmen. Mittlerweile gäbe es auch Angebote für Moslems, so werde an 17 Schulen Islamkunde unterrichtet. Es soll aus ihrer Sicht Verständnis für das Religiöse geweckt werden.

Dr. Frank Brodehl (evangelische Freikirche) von der AfD sieht den Lehrermangel als Problem. Er meinte aber, dass die Lücke zwischen Philosophie- und Religionsunterricht kleiner werden sollte. Er sieht die Religionsfreiheit nicht eingeschränkt. Ethikunterricht ist ihm wichtig, konfessionsgebundener Religionsunterricht ist ihm sehr wichtig.

Zum Abschluss der Debatte gibt die Bildungsministerin Karin Prien ihr Statement ab und zitiert dazu Böckenförde: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Der Religionsunterricht und Philosophie hätten in diesem Sinne eine wichtige Rolle. Der evangelische Unterricht hätte im Übrigen einen interreligiösen Ansatz.

Sie ist der Überzeugung, dass starke Religionen eine entscheidende Rolle für die Demokratie einnehmen.

Die Ministerin erklärte, dass die Verfassung den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen garantiert. Sie wies auf das Problem zu weniger Lehrer hin. Dieses Problem gebe es in allen Fächer. Die Schulen hätten die Verpflichtung, über die Wahlmöglichkeiten zwischen Religion und Philosophie zu informieren. Sie will auf den Schulleiterkonferenzen nochmals darauf hinweisen.

Auch wenn man den Eindruck hatte, dass insbesondere die Regierungsfraktionen CDU und FDP das Problem banalisieren wollen, so hat der Landtag dann einstimmig beschlossen, den Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen. Dort wird es die Möglichkeit von Anhörungen geben, so dass sich säkulare Organisationen zu Wort melden können. Davon sollte umfänglich Gebrauch gemacht werden.

Es scheint dringend geboten, einige Irrtümer auszuräumen. So bezieht sich der Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes eben nicht auf alle Schulen, sondern lediglich auf Bekenntnisschulen. An bekenntnisfreien Schulen ist der Religionsunterricht eben nicht zwangsläufig ein ordentliches Schulfach.

Basierend auf diesem Irrtum scheint sich keine Partei an das eigentlich anzugehende Thema, die Abschaffung des missionarischen Religionsunterrichts, zu trauen.

Kommentare (18)

Alexander Mich… (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 11:39

Lieber Ingo. Danke für den Artikel. Und für Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes. Ich kann mir nicht erklären, warum ich das nicht wusste. Das lässt sich nur so erklären, dass ich über Jahre massiv desinformiert worden bin, und das in diesem Fall nicht reflektiert habe. Anlassbezogen werde ich mein zuständiges Schulamt anschreiben, warum im Zeugnis meiner Tochter ein Vermerk ist, nämlich dass sie nicht am Religionsunterricht teilgenommen hat, in einer bekenntnisfreien Schule. Es ist ein Krampf, die Kirchen wollen sich die religionsunmündigen Minderjährigen sichern, immer mit Hilfe der politisch Verantwortlichen. Ich bin nicht frei von Gefühlen, mir steigt da der Ekel auf. - Weiter so, Ingo.

Mit den bekenntnisfreien Schulen ist es leider nicht so einfach. In SH gibt es diese nämlich gar nicht, da öffentliche Schulen sog. Bekenntnisgesamtschulen sind, alle Bekenntnisse sind sozusagen zusammengefasst in einer Schule, diese sind aber nicht bekenntnisfrei.
Zudem ist der Art. 7 Abs.3 ins Schulgesetz SH übernommen worden, aber ohne die Einschränkung bzgl. bekenntnisfreier Schulen. Die Kirchen sind halt nicht doof und haben dann noch Staatsverträge abgeschlossen, wo der Religionsunterricht nochmals geregelt ist. Also, es ist noch einiges zu tun, aber immerhin muss man nicht zwingend das GG ändern. Viele Grüße!

Alexander Mich… (nicht überprüft)

So. 9 Sep 2018 - 22:58

Antwort auf von Ingo (nicht überprüft)

Und das ist mir jetzt zum Verhängnis geworden. Im Hessischen Schulgesetz ist nämlich auch an bekenntnisfreien Schulen der Religionsunterricht ordentliches Schulfach. Ich habe den Fall vom ifw prüfen lassen. Die räumen mir keine Chancen und allenfalls hohe Prozesskosten ein. Der Vermerk, dass meine Tochter nicht am Religionsunterricht teilgenommen hat, ist aus dem Grund nicht zu beanstanden, weil dieser Unterricht ordentliches Schulfach ist. Wie Du schon angemerkt hast - immerhin muss das GG nicht geändert werden, und das ist schon eine erhebliche Erleichterung im politischen Prozess.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 12:09

Zwei Aussagen der Bildungsministerin Karin Prehn: 1. Der evangelische Unterricht hätte im Übrigen einen interreligiösen Ansatz. 2. Sie ist der Überzeugung das starke Religionen eine entscheidende Rolle für die Demokratie einnehmen.

Zu 1.: Das stimmt. So habe ich das in meiner Gymnasialzeit in Frankfurt auch erlebt und die Informationen unsere Lehrers waren so "interreligiös", dass ich begriffen habe, wie beliebig und menschengemacht Religion ist.

Zu 2.: Ausgerechnet zutiefst undemokratische Ideologien sollen eine entscheidende Rolle für die Demokratie einnehmen? Wie das? Nur, weil im Protestantismus (im Gegensatz zum Katholizismus oder gar Islam) eine gewisse Zwangsdemokratisierung über sich ergehen ließ und - das will ich gar nicht bestreiten - manche evangelisch Konditionierten inzwischen wackere Demokraten wurden (was bis 1945 alles andere als selbstverständlich war), heißt das noch lange nicht, das System "Religion" sei auch nur demokratietauglich.

Wer einem erfundenen Geist hinterherläuft, sein Leben unter dessen Kontrolle stellt, der "Gottesdienste" veranstaltet und wähnt, das Reich eines himmlischen Diktators käme (nicht als Befürchtung, sondern als ersehnte Erfüllung) und ausschließlich dessen Wille geschähe, der kann unmöglich wahrhaftig verinnerlicht haben, was das Wesen von Demokratie ist.

Kinder an erster Stelle sollten von diesem Wahnsinn gerettet werden, auch und vor allem muslimische SchülerInnen, damit eine Chance auf eine wirklich demokratisch gesinnte Generation besteht.

Vielleicht bleibt uns dann eines Tages der braune Pöbel, die ewig gestrigen Nationalisten und Anhänger totalitärer Ideologien erspart - weil sie in der Schule etwas anderes gelernt haben als "Dein Reich komme, dein Wille geschehe"...

Resnikschek Karin (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 13:34

Solange wir nicht die Freiheit von Religion einklagen , solange auch im Süden auch nichts Neues: die Einschulungen beginnen mít einem Gottesdienst. Nur wenige Schulen schreiben - bes. im ländlichen Raum dazu, dass der freiwillig ist. Zwang in die Religion.
Der natürlich gleichzeitig vehement abgestritten wird.Vorsicht vor Philosophie-/Ethikunterricht. Beides haben die Kirchen gekapert und Säkularenkinder werden durch diese Hintertür religionisiert.
Säkulare Humanistische Lebenskunde wäre die Alternative für uns. Bloß keine Philosophie oder Ethik, die nicht säkular ist und unseren Kindern Metaphysik und Religion andienen. Religionskunde ja - Religion nein. Und ansonsten: Gottfrei, zumindest kirchenfrei und für Freiheit v o n Religion (AEM § 18) - einem in der BRD vergessenen Menschenrecht. Dazu demnächst mehr. Gruß Karin Resnikschek, Tübingen

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 14:20

( Korrektur: die Bildungsministerin heißt Karin Prien, nicht Prehn )
Ein aufschlussreicher Bericht, der einige fadenscheinige Ausreden präsentiert. Zunächst aber möchte ich diesen Satz hervorheben:
„An bekenntnisfreien Schulen ist der Religionsunterricht eben nicht zwangsläufig ein ordentliches Schulfach.“
Genau so ist es, aber der Status der bekenntnisfreien Schule wird (böswillig?) ignoriert und oft genug gar nicht erst vergeben, obwohl alle Argumente, ibs. die Finanzierung, dafür sprechen.
Ich finde es auch unglücklich das Fach gleich auf „Philosophie“ aufzublasen; es geht schließlich nur um einen Teilbereich der Philosophie, um einen pragmatischen Ethikunterricht.
- Loose (CDU): Da wird wieder einmal der Begriff Religionsfreiheit reduziert auf die freie Ausübung von Religion und die Freiheit von Religion infamer Weise gestrichen. Ich möchte ja nicht gegen diesen leider üblichen Sprachgebrauch anstinken, aber immerhin mal daran erinnern, dass Fehlerfreiheit Freiheit von Fehlern bedeutet und nicht die Freiheit, Fehler zu machen. Vielleicht würde es H. Loose auch für gut halten, wenn lediglich an 315 von mehr als 700 Schulen Mathematikunterricht angeboten wird ?
- Habersaat (SPD): ist er jetzt für die Abschaffung des Religionsunterrichts an bekenntnisfreien Schulen ? Das wäre auch für einen SPD-Politiker bemerkenswert. Er sollte dann aber auch dafür eintreten, öffentliche und öffentlich finanzierte Schulen in bekenntnisfreie Schulen umzuwandeln und auch als solche zu betreiben.
- von Kalben (B90/Grüne): schon mal ein guter Ansatz. Man könnte, a) das Geld, das man den Kirchen für Religionslehrer in den Rachen wirft, für die Ausbildung von Ethik-Lehrern einsetzen, und b) wenn die Verfassung den Ethik-Unterricht nicht als allgemeines Pflichtfach zulässt, könnte man entweder eine Verfassungsänderung in die Wege leiten oder dafür sorgen, dass das Fach Ethik flächendeckend für die freiwillige Teilnahme angeboten wird.
- Klahn (FDP): Warum ist sie eigentlich in der FDP und nicht in der CDU ?
- Brodehl (AfD): Der Lehrermangel gilt zwar für alle Fächer, ist aber für dieses Fach auch deswegen ein Problem, weil die Ausbildung von Lehrern für einen religionsneutralen Ethikunterricht sträflich vernachlässigt wird. Ein bisschen Anschleimen an die Kirchen mit der Unterscheidung von „wichtig“ und „sehr wichtig“ ist natürlich auch noch drin.
- Prien (CDU): Böckenförde, das musste ja sein. Berufenere Kritiker des Missbrauchs dieses Zitats gibt es genug, nur noch mal kurz die Frage: Warum sollen ausgerechnet die Religionen die Voraussetzungen für den freiheitlichen, säkularisierten Staat garantieren ? Obwohl es in dem Satz gar nicht gesagt wird, wird das immer wieder durch die Hintertür hineingeschmuggelt.
„Sie ist der Überzeugung dass starke Religionen eine entscheidende Rolle für die Demokratie einnehmen.“
„für“ die Demokratie ? Überall auf der Welt, (Polen, Türkei, Iran, Saudi-Arabien ... ) gibt es Beispiele dafür, dass starke Religionen ganz entscheidende Rollen gegen die Demokratie einnehmen. Und auch in Deutschland gibt es haufenweise Indizien dafür, dass die vom verstorbenen Kardinal Meissner geforderte demokratiefeindliche „christliche Unterwanderung der Politik“ weit fortgeschritten ist. MSS zeigt es in seinem Aufsatz „Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems“. Ganz aktuell zeigt es, diesmal in Erfurt, die Art wie Millionenbeträge für Kirchenfeste von Bund, Land und Stadt einfach durchgewunken werden.

[Anm. d. Mod.: Danke für den Hinweis, wir haben die Korrektur übernommen.]

Thomas (nicht überprüft)

Mo. 10 Sep 2018 - 07:41

Antwort auf von Klaus Bernd (nicht überprüft)

"Da wird wieder einmal der Begriff Religionsfreiheit reduziert auf die freie Ausübung von Religion und die Freiheit von Religion infamer Weise gestrichen."
-
Das liegt doch auch nahe, denn wie sollte sich aus der Religionsfreiheit, also dem Recht auf Ignoranz, Lüge und Wahnsinn, irgendetwas für Nichtreligiöse oder gar Rationalisten ableiten lassen? Mit der Religionsfreiheit hat sich die Menschheit vermutlich ihr eigenes Grab geschaufelt - und das, obwohl Geschichte und Gegenwart maximal offensichtlich zeigen, wohin fälschliches Glauben und dementsprechendes Verhalten führt. Schon aus logischen Gründen kann es rationalen und (deshalb) moralischen Menschen also nicht um Teilhabe an der Religionsfreiheit, sondern nur um ihre Beseitigung, bzw. Auflösung in der Meinungsfreiheit gehen. Falls überhaupt, wird das wohl nicht anders möglich sein, als sie durch gewaltige Bildungsanstrengungen gegenstandslos zu machen.

Martin Habersaat (nicht überprüft)

Mo. 17 Sep 2018 - 10:18

Antwort auf von Klaus Bernd (nicht überprüft)

Sehr geehrter Herr Bernd,

mit den „bekenntnisfreien Schulen“ aus dem Grundgesetz ist es leider nicht so einfach, wie man (jedenfalls ich) sich das zunächst vorstellt. Der Begriff ist ein Relikt aus der Weimarer Reichsverfassung und nicht als Hebel geeignet, mit dem ein Schulträger einer allgemeinbildenden öffentlichen Schule diese als „bekenntnisfrei“ deklarieren könnte.

Was ich mir wünschen würde, ist ein religionskundlicher Unterricht für alle, der die Geschichte, das Verbindende und das Trennende unterschiedlicher Religionen und Philosophien zum Gegenstand hat. So etwas hatten wir uns in der letzten Legislaturperiode sogar im Koalitionsvertrag vorgenommen. Wir mussten aber lernen, dass es ohne Grundgesetzänderung nicht geht. (Obwohl der Unterricht heute oft, wie in meiner Rede erwähnt, schon in diesem Sinne und quasi grundgesetzwidrig stattfindet).

Und ja, das ist meine Position, obwohl ich -meistens gerne und überzeugt- Kirchenmitglied bin. Mir ist aber auch klar, dass ich, wäre ich in einem anderen Kulturkreis geboren worden, vielleicht nicht Mitglied einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde geworden wäre.

Viele Grüße aus Reinbek
Martin Habersaat

Atheist Steinbrenner (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 14:45

Im Süden ist es noch schlimmer - es gilt quasi religiöse Erziehung außerhalb des Religionsunterrichts.

BayEUG Art 7 Abs 3

(3) 1 In den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen.

Sigmar Salzburg (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 15:12

Danke, Ingo, für den klaren Bericht. Die Bildungsministerin Karin Prien [!] schwindelt wieder mit dem Böckenförde-Diktum, das angeblich eine ethisch-religiöse Grundlage des Staates erfordere und unterschlägt dabei die Fortsetzung, daß „sich die Freiheit ... von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert...“ (also nicht durch eine vielfältige und islamische Masseneinwanderung), und daß der säkulare Staat nicht „in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen“ versucht sein dürfe, „aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ Das spricht eher gegen eine religiöse Fundierung und für eine vernunftgemäße Ethik.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 21:52

Ein rechtswidriger Zustand?
Politik: Schwamm drüber...

Gregor Schulte (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 13:20

Danke für den Artikel, aber bitte das nächste Mal eine weniger dramatisierende Überschrift: "Keine[!] Religionsfreiheit an den Schulen im Norden" ist so nicht richtig, inhaltlich richtig gemäß des Textes wäre "Keine vollstände..." o.ä. - wir sehen es ohnehin schon viel zu oft, das graduelle Missstände verbal übertrieben wiedergegeben werden (und sei es nur in der Überschrift), daran müssen wir uns nicht auch noch beteiligen.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Di. 11 Sep 2018 - 22:01

Antwort auf von Gregor Schulte (nicht überprüft)

Lieber Herr Schulte,
Religionsfreiheit gibt es entweder ganz oder gar nicht, so etwa wie Schwangerschaft oder Leben. Wenn die Religionsfreiheit nicht vollständig gegeben ist, dann ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz, egal ob sie nicht oder nicht vollständig ist.

Gregor Schulte (nicht überprüft)

Mi. 12 Sep 2018 - 20:50

Antwort auf von Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Das sehe ich nicht so, denn Religionsfreiheit beweist sich in der Gesamtheit an Situationen, in denen diese Frage relevant wird und zwar für alle Menschen, die sie in Anspruch nehmen wollen und außerdem noch in dem Ausmaß des Schadens, der ihnen widerfährt. Wenn sich also für x Menschen in vielen Situationen in der Praxis Auswirkungen im Sinne der Religionsfreiheit zu beobachten sind, für y Menschen dagegen in bestimmten Situationen nicht, dann ist das in Summe defintiv ein gradueller Befund.
Eine Ganz-oder-gar-nicht-Sicht wie die Ihre würde bedeuten, dass man die Lage in Deutschland hinsichtlich der Religionsfreiheit nicht von einer Alle-Atheisten-Kopf-ab-Situation unterscheiden könnte bzw. würde (das KANN Ihnen nicht "egal" sein, wie Sie schreiben). Das wäre nicht nur faktisch falsch und würde der Situation in unserem Lande unrecht tun, sondern trägt außerdem auch zum Unfrieden in der Gesellschaft bei, ähnlich den Behauptungen einiger Populisten, in Deutschland gäbe es "keine"(!) Sicherheit, so als wären wir in Somalia zu den Hochzeiten der Anarchie. Missstände soll man benennen, ja, aber nicht kleiner oder größer machen als sie sind, auch nicht verbal, indem man sie durch Formulierungen in ein Schwarz-weiß-Raster steckt. Graduelles Abwägen ist zwar schwieriger, aber fast immer zutreffender. :-)

Albert Voß (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 15:01

Ausgezeichneter Artikel! Er hat es verdient, in eine Liste "freiwilliger Pflichtlektüren für politische Entscheidungsträger" aufgenommen zu werden.
Für Kommentatoren wäre dann denkbar, einschlägige politische Entscheidungen - bei denen man sich gerade im religiotischen Kontext oft im falschen Film glaubt - in Umkehrung des Titels
"...denn sie wissen nicht, was sie tun" unter dem Vorspann "...denn sie tun nicht, was sie wissen"
vorzuführen.

A.S. (nicht überprüft)

So. 9 Sep 2018 - 22:08

Die Kirchen sind schon genial darin, alles irgendwie Säkulare zu kapern. Wenn nicht inhaltlich (wie den Böckenförde), dann personell: Christliche Religionslehrer umgeschult zu Ethik-Lehrern etc.
Das sei allen gesagt, die die Kirchenführer noch für Religioten halten.
Bei Religion geht es allein um Macht über die Menschen und ihre Fantasien, und den Wohlstand für den hohen Klerus.

Doris Brandt (nicht überprüft)

So. 23 Sep 2018 - 21:13

Vielen Dank für den Beitrag. Wir wohnen in SH und sind leider selbst betroffen und müssen derzeit mit der Diskriminierung leben. Will heißen kein Religionsunterricht heißt Mathe in der Parallelklasse... Bei Interesse ein paar geschriebene Gedanken: https://www.freitag.de/autoren/doris-brandt/reli-oder-rabeneltern

Helga Baumann (nicht überprüft)

So. 28 Okt 2018 - 16:37

Natürlich ist es eine unsagbare UNGERECHTIGKEIT sowohl der Kirchen als des Staates und dazu eine unrechtmäßige Privilegierung der Kirchen, dass nur die GLÄUBIGEN ihren Kindern schulische Weiterbildung in ihrer jeweiligen Weltanschauung gewähren können. Das müsste doch wirklich im Rahmen der GLEICHBEHANDLLUNG der Bürger abzuschaffen sein. Entweder bekommen alle dasselbe Recht, oder der Religionsunterricht müsste aus der Schule raus. Wer ihn möchte, mag sich an seine Kirche wenden, die ihn dann auch selber bezahlen muss. In den Klassen sollte dafür für alle verbindlich Ethik unterrichtet werden - als vollwertiges Fach. Das wäre sinnvoll, weil friedensfördernd. Dann redete man nicht mehr übereinander sondern miteinander und die Gleichbehandlung wäre auch gegeben.

Ein weiteres Argument gegen den Religionsunterricht ist ja wie bekannt die Tatsache, dass Glaube und daher auch die damit verbundene Religion keine Wissenschaft an sich darstellt - genauso wenig wie Märchen, die man zwar in der Literatur (Fakultät der Philologie und sogar Philosophie) behandeln, von allen Seiten betrachten, kritisieren oder loben kann, die aber nicht eine eigene Fakultät erhalten, wie es bei uns der Fall ist.
Ethik hingegen ist die Lehre der Werte, die sehr wohl wissenschaftlich untersucht, wie man ein verträgliches Miteinander zustande bringen kann. Das hat u.a. auch mit Neurowissenschaften, Medizin, Psychologie etc. zu tun und ist friedensstiftend. Kirchen hingegen unterstreichen gerade nicht das, was uns verbindet, sondern das, was uns trennt (verschiedene Konfessionszugehörigkeiten, Riten, Dogmen, Privilegien, besondere Initiationsriten wie Beschneidung im Kindesalter, Verfolgung Andersdenkender...) und stiften daher Unfrieden.
Wollen wir etwa Märchen als WAHRHEIT in der Schule unterrichten? Sicher nicht. Also auch keine Religion.
Das Gleichheitsprinzip und das Wahrheitsprinzip werden mit dem Religionsunterricht verhöhnt.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel