Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt.
Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.
"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.
Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerkes heruntergeladen werden.
3 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
Hartz 4 weg damit die Kinder frei aufwachsen und nicht durch das fehlende Geld von klein auf erniedrigt werden
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Solange in unseren Gerichtssälen noch Kruzifixe an der Wand hängen wird sich der besondere Schutz von Kindern nicht realisieren. Denkt mal nach warum?
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Am 29.10.2018 wurden an 27 zuständige Gerichte der dortigen Diözesen Klage ein- gereicht, wegen des dringenden Verdachts auf Vertuschung von Kindesmissbrauch.
missbrauchen und misst danach unsere Justiz mit zweierlei Mass. Wenn bei einem Privatmann der Verdacht besteht, dass er ein Kind missbraucht haben könnte, wird sofort
dessen Wohnung durchsucht und Computer und Handy beschlagnahmt. Gilt das Gesetz
für Pfarrer nicht, so ist das ein eklatanter Verstoß gegen unser Grundgesetz. Derartige Machenschaften sind eigentlich nur in einem Gottesstaat möglich und nicht in einer Demokratie. Also erhebt sich mir die Frage, wo leben wir eigentlich? wozu ist unser GG
da, wenn es nicht durchgesetzt wird und jeder nach Gutdünken damit verfahren kann.
Es wird allerhöchste Zeit das Atheistisches und Humanistisches Gedankengut sich WELT-
weit durchsetzt, bevor die Menschheit zu Grunde geht.
Was leider zu befürchten ist, wenn man sich auf unserem Planeten so umsieht, sei es in
Politischer Hinsicht oder Bildungsmässig, sind wir gerade dabei den Planeten Erde zu
zerstören. Es ist 5 nach 12.