Österreich: Unterlassungsklage gegen vermeintlichen Gesundheitsguru

Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.

Die Vorwürfe gegen den emsigen Verkäufer zahlreicher Mittelchen und Gerätschaften zur vermeintlichen Vorbeugung gegen Krankheiten bzw. ihre Erkennung sind ähnlich umfangreich wie seine Produktpalette. Nach Angaben des ORF habe der Beklagte dubiose Vorträge über Vitamine und die Einnahme seiner Vitaminprodukte gehalten, Menschen von Herzschrittmachern abgeraten und in Internetvideos unhaltbare Vorwürfe gegen ÄrztInnen und ApothekerInnen erhoben.

Bereits im Januar 2018 hatte die Ärztekammer nach Informationen der Kleinen Zeitung Franz wegen Kurpfuscherei angezeigt. Der Kurpfuscherei macht sich schuldig, "wer, ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung erhalten zu haben, eine Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist, in bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbsmäßig ausübt". Bei Verurteilung wegen Kurpfuscherei drohen eine Geld- oder Gefängnisstrafe.

Der Beklagte kann kein Studium der Medizin oder Pharmazie vorweisen. Das jedoch hielt ihn bisher nicht davon ab in seinem Online-Shop zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel für Menschen, aber auch Pflanzen und Tiere, Tees und ein "Spiel mit deiner Gesundheit"-Gerät anzubieten.

Im Februar 2018 warnte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES, in einer Pressemitteilung vor dem Konsum zweier seiner Produkte. Nach Auskunft der AGES waren die Produkte "Vitamin B complex – Capsules" und "Zink 50 mg" der Robert Franz Naturversand GmbH wegen zu hoher Vitamin B- und Zinkgehalte durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Bereits gekaufte Produkte sollten entsorgt oder reklamiert werden.

Neben der Klage der Ärztekammer und einer Strafanzeige der Apothekerkammer Steiermark gibt es aktuell noch eine Klage der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wegen Betrugs gegen Franz.