In Schottland hat die Kommission zur Untersuchung von Kindesmissbrauch einen Zwischenbericht zum Missbrauch von Kindern in Heimen der Nazarethschwestern vorgelegt. In dem 140 Seiten umfassenden Bericht wurden die Aussagen von über 70 ehemaligen Heimkindern aus den Jahren 1933 bis 1984 aufgenommen. Sie berichten von Demütigungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen. Die katholischen Nazarethschwestern haben eine Entschuldigung veröffentlicht.
Tätig ist der im 19. Jahrhundert gegründete Orden der "Sisters of Nazareth" vor allem in englischsprachigen Ländern. 1998 wurden erste Anklagen laut, dass in es in den Kinderheimen der Schwestern zu Brutalität und Missbrauch kam. Die schottische Kommission zur Untersuchung von Kindesmissbrauch hat nun einen Zwischenbericht zu ihren Untersuchungen der Missbrauchsfälle in den Kinderheimen der Nazarethschwestern vorgelegt.
Der Zwischenbericht umfasst Aussagen von über 70 Personen, die teils namentlich, teils anonym von ihren Misshandlungen in den Heimen in Glasgow, Aberdeen, Ayrshire und Midlothia berichten. Einige haben bereits vorher versucht, Verbrechen zu melden, wurden jedoch nicht gehört. Die ehemaligen Heimkinder berichten davon, dass die Nazarethschwestern sich nach außen freundlich gaben, um die betreuenden Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zukünftiger Heimkinder in Sicherheit zu wiegen. Diese Freundlichkeit jedoch endete rasch. Die Kinder erhielten Prügel, wurden über das vermeintliche Ableben der Eltern belogen, bekamen neue Namen und wurden immer wieder als Abfall bezeichnet. Außerdem wurden sie in andere Häuser der Schwestern deportiert, zum Beispiel nach Australien, sowie durch Geistliche vergewaltigt – angeblich, um ihnen das Böse auszutreiben. Die Nazarethschwestern haben sich, nach Bekanntwerden der Qualen der Betroffenen bei allen Opfern entschuldigt.
Wie der Standard berichtet, hat auch die Untersuchungskommission zum Kindesmissbrauch in England und Wales einen Zwischenbericht zu ihren Untersuchungen über Missbrauchsfälle in religiösen Institutionen präsentiert. Dieser umfasst die Aussagen von 180 Betroffenen und zeigt auf, wie sie misshandelt und zum Schweigen gebracht wurden. Im Bericht findet auch die Erkenntnis Erwähnung, dass sich Opfer von Missbrauch in nicht-religiösen Einrichtungen eher trauen, diesen zu melden, als diejenigen, die in religiösen Einrichtungen missbraucht wurden.
2 Kommentare
Kommentare
Alwu am Permanenter Link
Tja, irgendwoher kenne ich das "als Abfall bezeichnet zu werden" aus meiner eigenen Kinderheimzeit. Das war oft noch schwerer zu ertragen, als wenn man, was oft vorkam, für Nichtigkeiten geprügelt wurde.
sitha Berg am Permanenter Link
Warum werden die massenhaften weltweiten Vergehen der Misshandlung, Demütigung und sexuellen Gewalt der Kirchen an Heimkindern und Nonnen nicht nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VSTGB) "Verbrechen gegen die Mensch
§7 Absatz 5 und 6 geahndet?
" Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung …..
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam befindet oder in sonstiger Weise unter sein er Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden und Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge einer völkerrechtlichen Sanktion sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt......
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§ 5 Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
§ 15
Unterlassung der Meldung einer Straftat
1. ein ….oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzüglich der für die Untersuchung oder Verfolgung solcher Taten zuständigen Stelle zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betraft.