Nach der öffentlichen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht, bei der Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) verhandelt wurden, besteht Hoffnung, dass der ungeliebte Paragraph nicht mehr so bleibt, wie er ist.
Die Richterinnen und Richter schienen ein Ohr für die betroffenen Erkrankten zu haben. Die Sommerausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" berichtet über die beiden Tage.
Nicht mehr an der Verhandlung im April teilnehmen konnte der Arzt Uwe-Christian Arnold, der wenige Tage zuvor starb. Sein Leben und Wirken würdigt ein Nachruf.
Eine große Nachfrage gibt es nach der überarbeiteten Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS. Ein Artikel informiert über die wichtigsten Änderungen.
Zudem wird informiert, was zu beachten ist, falls eine Immobilie im Pflegefall verkauft werden muss. Reicht dann eine privatschriftliche Vollmacht aus?
Buchbesprechungen, Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab.
Die aktuelle Ausgabe ist unter www.dghs.de im Volltext als PDF-Datei herunterladbar.
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ich will ja nicht unken - aber Karlsruhe pflegt den Tag nicht vor dem Abend zu loben.
G.B. am Permanenter Link
Das beste wäre diesen Menschenwürde verachtenden § 217 StGB ersatzlos zu streichen.
Damit wäre dann das BvG einen großen Schritt in Richtung Demokratie und GG gegangen.