Interview mit dem Kläger

Muss das Spaghettimonster GEZ bezahlen?

BERLIN/MÜNCHEN. (hpd) Am morgigen Mittwoch muss das Münchner Verwaltungsgericht klären, ob es eine höhere Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient, um Gebühren zu sparen. Der Münchner Michael Wladarsch (BfG) hat gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) geklagt und beruft sich dabei unter anderem auch auf das Fliegende Spaghettimonster.

Im Rundfunkstaatsvertrag gibt es einen Passus, nachdem für Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, eine Beitragsfreiheit vorgesehen ist. Allerdings ist nicht definiert, welcher Gott gemeint ist, was man sich unter gottesdienstlichen Zwecken genau vorzustellen hat und wer in den Genuss eines solchen Privilegs kommt.

"Michael Wladarsch, Schwabinger Kultbankbesitzer und erster Vorsitzender der Bundes für Geistesfreiheit (BfG) München (KdöR), wollte es genauer wissen. Unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz von Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften meldete er sein Grafik-Design Büro in der Münchner Georgenstraße, das auch Zentrale des BfG München dient, von der Rundfunkgebühr ab und stellte vor mehr als zwei Jahren die Zahlungen ein. Um ganz sicher zu gehen, ließ er seine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters weihen, so dass alle in den Räumen ausgeführten Tätigkeiten fortan der höheren Weihe und dem Gottesdienst an seiner nudeligen Magnifizenz dienen" heißt in in einer Pressemitteilung des BfG.

Der hpd sprach mit dem Kläger Michael Wladarsch.
 

hpd: Über Deine Klage haben selbst überregionale Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Was genau hat Dich dazu gebracht, diese Klage vor dem Verwaltungsgericht anzustreben?

Michael Wladarsch: Im Prinzip ist es so, dass ich eigentlich vom Bayerischen Rundfunk (BR) dazu getrieben worden bin, die Klage anzustreben weil die eine Zwangspfändung machen wollten für die in zwei Jahren - nach deren Meinung - angefallenen Rundfunkgebühren. Die habe ich nicht gezahlt, weil mir ein Paragraph in diesem Rundfunkstaatsvertrag aufgefallen, den ich für mich ausnutzen wollte und so die Zahlung eingestellt habe.

Meine Argumentation ist die: In dem Paragraphen steht so schön drin: "Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, sind von der Rundfunkgebühr ausgenommen." Und ich hab einfach darüber nachgedacht: was ist ein gottesdienstlicher Zweck, was ist ein Gott, was ist ein Gottesdienst? Und für wen gilt diese Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Ich hab dann nach einer logischen Argumentation gesucht: Wenn das für Kirchen gilt - wo das ja wohl grundsätzlich vorgesehen ist - dann muss das für Weltanschauungsgemeinschaften auch gelten. Aber das ist eine etwas "verkopfte" Argumentation, deshalb habe ich mir eine etwas lustigere Argumentation einfallen lassen. Ich hab meine Räume mit Hilfe eines Pastafaris und einer entsprechenden Nudelmesse dem Fliegenden Spaghettimonster geweiht und fortan alles, was hier passiert, als Gottesdienst begriffen.

Jetzt ist das leider so, dass der Humor der Anwälte des BR scheinbar nicht ganz so groß ist wie meiner und ich eben eine Zwangsvollstreckung hätte. Gegen diese Zwangsvollstreckung hab ich jetzt geklagt um einfach mal Klarheit zu bekommen, was ist denn ein Gottesdienst und was muss man tun, um die Rundfunkgebühren nicht bezahlen zu müssen.
 

Wenn ich das richtig verstehe, geht es weniger darum, ob die GEZ-Beiträge gezahlt werden müssen. Sondern eher darum, weshalb die beiden christlichen Religionsgemeinschaften hier - wie an vielen anderen Stellen - vom Staat privilegiert werden.

Es scheint so zu sein, dass wir wie selbstverständlich davon ausgehen, dass gottesdienstliche Räume Kirchen sind. Und Kirchen bei uns landläufig evangelische oder katholische Gotteshäuser. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist: Wem fällt ein, in den Staatsvertrag reinzuschreiben, dass die Kirchen von den GEZ-Gebühren ausgenommen sein sollen? Es gab ja in dieser Sache schon genügend Streitigkeiten: Ob aus sozialen Gründen ein armes Mütterchen den Beitrag zahlen soll zum Beispiel. Meines Wissens müssen alle zahlen. Es gab kein Argument, dass irgendeiner ausgenommen wird. Nur die Kirchen.

Die Frage, die da bleibt, ist: wer schreibt da so was rein in den Staatsvertrag? Wer meint, die Kirchen, die ja nun wahrlich nicht zu den Ärmsten in unserem Staate zählen, privilegieren zu müssen?

Ich find die Aktion insofern ganz nett, als dass hier eulenspiegelhaft den Leuten der Spiegel vorgehalten werden kann: Ich such mir einen Gott und mache Gottesdienst.

Also, die Frage einfach beantwortet: es geht nicht um GEZ-Beiträge. Es geht darum, bewusst zu machen, das wir in unserem Staat, der eigentlich von der Kirche getrennt sein sollte, immer noch genügend Privilegien und Ausnahmeregelungen haben, die nur der Kirche zugute kommen.
 

Wie hoch schätzt Du die Chancen ein, dass das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird?

Also es ist natürlich ein Problem jetzt einen Verwaltungsrichter dazu zu bringen, dass er sich in dieser Angelegenheit äußert, zumal einen bayerischen Verwaltungsrichter. Ich geh mal davon aus, dass sie versuchen werden, das auf irgendwelche Verfahrensfragen zu begrenzen. Also eine rein technische Lösung da zu erzeugen.

Wenn das der Fall ist werden wir auf alle Fälle weitergehen und einfach versuchen, in unserem Sinne eine Antwort zu bekommen.

Ich gehe weiter davon aus, dass es nicht so gut aussieht, weil man irgendeinen Paragraphen über Quadratmeter, Weihrauchgehalt der Luft oder so was anführen wird, der dann in juristischem Sinne belegt, was einen Gottesdienst ausmacht.
 

Wirst Du bei Deiner Klage vom BfG unterstützt? Es heißt, Du willst - wenn das Verwaltungsgericht morgen gegen Dich entscheidet - den Weg durch die Instanzen gehen.

Ich bin ja der Erste Vorsitzende des BfG München. Wir sind der zahlenmäßig stärkste BfG-Verband in Deutschland. Daher haben wir in unserer Kasse durchaus das Geld, das wir für solche Aktionen einsetzen können.

Wir treten ja an mit dem Ziel, diese Privilegisierung aufzuzeigen und auch ein Sprachrohr für die Leute zu sein, die sich von den Kirchen nicht vertreten fühlen.

Ich hab also den Vorstand hinter mir, den ganzen BfG und das erleichtert mir das natürlich. Klagen tue ich als Privatperson, aber ich habe im Hintergrund dem Bund für Geistesfreiheit, der mich da unterstützt. Es geht ja auch um Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten; das muss ja alles bezahlt werden. Da ist es natürlich leichter, wenn man weiß, dass es eine finanzielle Basis gibt, auf die man sich verlassen kann.

Ich hoffe, dass es, wenn es morgen abgeschmettert wird, dass dann eine Berufung oder so bei der nächsthöheren Instanz zugelassen wird. Und obwohl es im Verfahren eigentlich um die Frage der Gleichstellung von Religion und Weltanschauung geht, wird die eine Frage, um die es geht, ganz deutlich: Was ist ein gottesdienstlich genutzter Raum?

In Deutschland ist alles geregelt und geklärt, nur nicht die Fragen: welcher Gott, welcher Gottesdienst. Und es wär natürlich schön, wenn man das mal klären könnte.
 

Viel Glück dann im Gericht und Danke für das Gespräch. Wir werden informieren, wie das ausging.
 

Das Gespräch führte Frank Nicolai für den hpd.