Uganda: Gesetz bringt harte Strafen für Mord und Verstümmelung zu rituellen Zwecken

Vor allem Kinder und Menschen mit Behinderungen werden Opfer von Verstümmelung und Mord, um Körperteile oder Knochen für Rituale zu gewinnen – und das in sogar ansteigendem Ausmaß. Nachdem vorhandene Gesetze zu Gewalt und Mord nicht alle Fälle vor Gericht und bis zur Bestrafung bringen konnten, gibt es nun ein neues Gesetz zur Prävention und Bestrafung von Opferungen und Opferversuchen.

Der Entwurf des Gesetzes "The Prevention and Prohibition of Human Sacrifice Bill, 2020" (Gesetz zur Prävention und zum Verbot von Menschenopfern) stammt bereits aus dem Juli 2020. Vorangegangen waren immer wieder entsetzliche Fälle von Opferungen vor allem von Kindern für rituelle Zwecke. Sei es die Erlangung von Reichtum oder die Erfüllung anderer Wünsche – für manche Wunderheiler und Wunderheilerinnen war und ist das nur eine Frage der richtigen Opfergabe.

Nichtregierungsorganisationen, Privatpersonen und Politiker:innen forderten zahlreich ein Gesetz, welches dafür sorgt, dass Menschenopfer verhindert oder zumindest die Täter:innen und Auftraggeber:innen bestraft werden und das bisherige Gesetzeslücken, die eine Verurteilung wegen Mordes oder versuchter Opferung nicht vorsahen, geschlossen werden.

Ein vom Abgeordneten Atiku Benard eingebrachtes Gesetz erhielt im April dieses Jahres die Unterstützung des gesamten Parlaments. Nachdem im September 2020 ein Mann mit dem abgetrennten Kopf eines Kindes in einer Schachtel am Eingang zum Parlament festgenommen wurde, konnte kaum noch Zweifel an der Notwendigkeit zu Maßnahmen gegen rituelle Menschenopfer bestehen.

Das neue Gesetz definiert die rituelle Opferung als Verstümmelung einer Person zur Gewinnung von Hautstücken, Organen, Knochen oder Körperteilen sowie die Tötung einer Person zur Gewinnung derselben zum Zwecke der Opferung in religiösen, kulturellen oder traditionellen Zeremonien. Bestraft werden sollen nicht nur Wunderheiler:innen, die Kinder oder Menschen mit Behinderung entführen, verstümmeln oder töten, sondern auch diejenigen, die diese Handlungen finanzieren.

Da denjenigen, die Menschenopfer in Auftrag geben, völlig klar ist, welche Konsequenzen ihr Wunsch nach einer Reichtums- oder anderweitigen Zeremonie hat, werden sie gar mit der Todesstrafe bedroht. Neben der Todesstrafe als höchste Strafe sind Geld- und Gefängnisstrafen vorgesehen. Bestraft wird nicht nur eine erfolgreiche Opferung, sondern auch selbst der Versuch der Opferung sowie der Besitz von Körperteilen oder Ausrüstung zur Durchführung von Opferungen. Damit ist die Gesetzeslücke nun geschlossen.

Neben der Bestrafung der Täter:innen sieht das Gesetz jedoch auch Unterstützung für die Betroffenen ritueller Opferungen vor: Überlebende von Verstümmelungen oder Versuchen einer Opferung sollen psychosoziale Unterstützung bekommen. Vorgesehen sind auch Schadensersatz, Rehabilitation und Wiederherstellungsmaßnahmen. Hinzu kommt eine Dokumentationspflicht für Fälle von versuchter oder erfolgreicher Verstümmelung oder Ermordung zwecks Durchführung von Opferzeremonien.

Während einige Menschen mit Behinderungen und Eltern sich erhoffen, dass sie und ihre Kinder nun sicherer vor einer Entführung durch Wunderheiler:innen oder sogar eigene Verwandte zum Zwecke der Opferung sind, sehen andere das neue Gesetz kritisch: Zum einen zeigt es keinen Ansatz zur Verhinderung von Opfern, zum Beispiel durch Aufklärung über Aberglauben mittels Kampagnen. Zum anderen erntet die Todesstrafe Kritik. Und nicht zuletzt fürchten traditionelle Heiler:innen Verfolgung, beispielsweise durch falsche Anschuldigungen, sollte ein Kind in der Umgebung verschwunden sein, oder um sie als Konkurrenz loszuwerden.

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