Wer was beweisen will, der verweist auf eine Studie. Und wer das Gegenteil beweisen will, der macht das auch. Wie verlässlich ist eigentlich "eine Studie"?
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt die Bestätigung der beiden Freisprüche durch die Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 03.07.2019 gegen die beiden Ärzte Dr. Christoph Turowski und Dr. Johann F. Spittler, bei denen es um ärztlich assistierten Suizid ging.
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Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt.
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Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.
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Die abgewählte Regierung in Österreich möchte den wenigen engagierten Sexualpädagogen verbieten, Jugendlichen verlässliche Informationen rund um Sex und Aufklärung vermitteln, damit sie ihr sexuelles Leben verantwortungsvoll nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können.
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Greta Thunbergs "Fridays for Future" und der YouTuber Rezo schärften in den vergangenen Wochen das Interesse für den menschengemachten Klimawandel. Kaum beachtet dagegen werden die erheblichen toxischen und damit umweltschädigenden Folgen der Kriege in den letzten 30 Jahren. Insbesondere die Verwendung von Uran-Munition wird kaum noch thematisiert.
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Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
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Am 13. Juni 2019 hat Jan Böhmermann in seinem "Neo Magazin Royale" das Thema Homöopathie nicht nur aufgegriffen, sondern – überraschend – zum Hauptthema der Sendung gemacht. Ausgelöst wurde sein Interesse am Thema offensichtlich von dem Abmahnungsversuch der Firma Hevert Arzneimittel, mit der der Homöopathiekritikerin Dr. Natalie Grams eine Unterlassungserklärung abverlangt wurde, sie möge ich der Öffentlichkeit nicht mehr äußern, "Homöopathie habe keine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus".
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Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V.(DGfPI), der intaktiv seit Februar 2018 als Mitglied angehört, veranstaltete zu ihrem 10-jährigen Bestehen am 23. und 24. Mai eine Jubiläumsfachtagung zum Thema Kinderschutz in Würzburg.
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Wenn es uns nach einer Krankheit besser geht, wissen wir oft sofort, warum – und liegen damit dann gerne völlig falsch. Das macht uns zur leichten Beute für Scharlatane.
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Das Vertrauen in unser Gesundheitssystem wird erneut beschädigt. Wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen aktuell mitteilt, haben Kliniken wegen massenhaft fehlerhaften Krankenhausabrechnungen im Jahr 2017 Geld in Milliardenhöhe an die Kassen zurücküberweisen müssen.
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Ina Scharrenbach, Ministerin für Gleichstellung in NRW und Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Frauenunion, sagte kürzlich ein paar bedeutsame Sätze vor der Frauenunion in Neuss, die ihre Arbeit für Gleichstellung in NRW vorstellte. Sätze, die man auch auf Eingriffe in die genitale Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit, also Genitalbeschneidungen von Kindern anwenden könnte.
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In Stralsund findet vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2019 der diesjährige Homöopathische Ärztekongress des Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ ) statt. Wie bei solchen Veranstaltungen üblich, hat sich der DZVhÄ auch diesmal wieder des Rückhaltes in der Politik versichert, indem er der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), die Schirmherrschaft über die Veranstaltung angetragen hat.
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Es gibt ÄrztInnen, die lieber den Tod schwangerer Frauen in Kauf nehmen, als eine Abtreibung durchzuführen. So geschehen bei der Italienerin Valentina, die in der 19. Schwangerschaftswoche bei einer Frühgeburt in einem Krankenhaus vor den Augen der Ärzte starb, weil diese ihr den lebensrettenden Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen verweigerten.
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Ein Mediziner kann wie Medizin sein: mit Wirkungen und Nebenwirkungen. Gute Ärzte nutzen das zum Wohl des Patienten.
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