Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klagen gegen den umstrittenen Suizidhilfeverbotsparagrafen 217 verhandelt. Einiges deutet nun darauf hin, dass die Richter ihn kippen könnten. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) würde dies sehr begrüßen.
Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Verlauf der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch nur annähernd entspricht, wird der sogenannte "Sterbehilfeverhinderungsparagraph" 217 StGB, der professionelle ("geschäftsmäßige") Freitodbegleitungen verbietet, gekippt werden. Darin sind sich die meisten Beobachter des Verfahrens einig.
Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat in der mündlichen Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB die ersatzlose Streichung des Paragraphen gefordert. Wir dokumentieren seine Stellungnahme im Originalwortlaut.
In Karlsruhe beginnt heute die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, der professionelle Freitodbegleitungen unter Strafe stellt. Der Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, der am vergangenen Freitag aufgrund seiner schweren Krebserkrankung selbstbestimmt aus dem Leben schied, formulierte noch am Vorabend seines Todes einen letzten, nachdrücklichen Appell an das Bundesverfassungsgericht.
Die Reduktion der weltweiten Luftverschmutzung kann Millionen von Menschenleben retten. Dies zeigt ein internationales Wissenschaftlerteam mit einer neuen Studie. Den wichtigsten Beitrag dazu würde der schnelle Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Energieträger liefern – ein Schritt, der derzeit vor allem aus Gründen des Klimaschutzes gefordert wird.
Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte nicht haften müssen, wenn sie einen kommunikations- und bewegungsunfähigen Patienten mittels Magensonde am Leben erhalten. Auch, wenn der Sohn dagegen ist.
Ein neues Gesetz soll ändern, dass es in Deutschland zu wenig Organspenden gibt. Mit seinem Vorschlag prescht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 1. April im Bundestag vor: Wer nicht vorher widersprochen hat, soll nach Hirntod automatisch als Spender gelten. Eine Mehrheit im Bundestag dafür ist allerdings fraglich. Federführend von der Grünenchefin Annalena Baerbock gibt es einen Gegenentwurf.
Der Bezirk Rockland im US-Bundesstaat New York hat den Notstand aufgrund eines Masernausbruchs ausgerufen: Es wurden zuletzt 153 Fälle registriert, obwohl die Krankheit dort im Jahr 2000 für ausgerottet erklärt worden war. Aktuell treten auch in Deutschland vermehrt Masern auf. Aus diesem Grund kommt es derzeit zu Diskussionen über eine Impfpflicht.
Impfentscheidungen sind zu schwierig und schwer wiegend, um sie dem Bauchgefühl zu überlassen. Natalie Grams fragt: Warum verzichten trotzdem viele auf jeden Expertenratschlag?
Die Politik sieht Handlungsbedarf bei der Berufsgruppe der rund 46.000 HeilpraktikerInnen in Deutschland. Der bevorstehende Prozess gegen Klaus R. wegen des Todes von drei Krebspatienten hat die Frage aufgeworfen: Ist er Ausdruck eines Systemfehlers? GesundheitspolitikerInnen der Parteien im Bundestag fordern nun Reformen bis hin zum Auslaufen des Heilpraktiker(un)wesens.
Dignitas begrüßt den Beschluss des Nationalrates, welcher die Standesinitiative des Kantons Neuenburg "Bedingungen für die Suizidhilfe" diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoß bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.
Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll.
Es war eine Art "Frauentagsgeschenk", als die Volkskammer der DDR am 9. März 1972 das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" verabschiedete. Und es kam einer Sensation gleich: Mit einer sogenannten Fristenlösung übertrug weltweit erstmalig ein Staat Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen "zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Aufeinanderfolge von Geburten … über die Unterbrechung einer Schwangerschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden."