Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.
Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde am heutigen Mittwoch eine Grundsatzentscheidung pro Suizidbegleitung bis zum Tod getroffen. Gita Neumann, Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands, war vor Ort und begrüßte das Urteil ausdrücklich: "Wir haben auf dieses sehr bedeutsame Urteil lange warten müssen: Es setzt endlich eine völlig überholte und widersinnige BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1984 zur unbedingten Rettungspflicht von freiwillensfähigen Suizidenten bei deren Bewusstseinsverlust außer Kraft. Diese hing seitdem wie ein Damoklesschwert über jeder Suizidbegleitung."
Im heute verhandelten Fall ging es um die zwei Ärzte Dr. Turowski und Dr. Spittler. Dr. Turowski hatte im Jahr 2013 den Suizid einer unheilbar Schwerkranken in Berlin begleitet, Dr. Spittler war dabei, als 2012 zwei kranke, hochbetagte Seniorinnen in Hamburg aus eigenem Wunsch aus dem Leben schieden. Beide Ärzte begleiteten das Sterben ihrer Patientinnen, ohne nach eingetretener Bewusstlosigkeit lebensrettende Maßnahmen zu initiieren.
Laut Neumann könnte das heutige BGH-Urteil auch eine Signalwirkung in anderer Sache haben: Zwar sei das aktuelle BGH-Urteil unabhängig von dem erst 2015 eingeführten, verfassungsmäßig umstrittenen § 217 StGB, der die im Vorfeld geleistete Hilfe zum Suizid bestraft, "aber es könnte damit doch ein Signal für das Bundesverfassungsgericht verbunden sein, dass es hier statt weiterer Kriminalisierung dringend auch in Deutschland einer liberalen Regelung bedarf".
Die vollständige Pressemitteilung sowie die Stellungnahmen des Humanistischen Verbandes Deutschlands zu den Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB finden Sie hier.
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Gustav Runkel am Permanenter Link
wenn ich kein bock mehr muss man auch gehen drüfen