"Das Leben des Brian" Bochum 2018

Erste legale Brian-Filmvorführung am Karfreitag

Erste legale Brian-Filmvorführung in Bochum am Karfreitag
Martin Budich organisiert seit sechs Jahren den Karfreitags-Brian in Bochum
Science Slam mit Darius Rupalla
Der österreichische Kabarettist Gunkl
Mehr als 500 Gäste interessierten sich für das Bochumer Karfreitagsprogramm

Bereits im sechsten Jahr in Folge zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian", dessen öffentliche Vorführung am Karfreitag deutschlandweit verboten ist. In diesem Jahr war die Filmvorführung in Bochum erstmals legal. Für die Organisatoren ist das jedoch kein Erfolg, da sie den Film nur wegen einer Ausnahmegenehmigung, nicht jedoch aufgrund einer Änderung des Feiertagsgesetzes legal aufführen durften.

Seit Martin Budich von der Initiative Religionsfrei im Revier vor sechs Jahren den Film "Das Leben des Brian" erstmals verbotenerweise am Karfreitag öffentlich aufführte, hat das alljährliche Karfreitags-Happening nicht nur in Bochum Kult-Charakter bekommen. In ganz Deutschland finden inzwischen am Karfreitag verbotene Brian-Vorführungen statt, um damit gezielt gegen die Feiertagsgesetze der jeweiligen Bundesländer zu verstoßen. Diese zwingen nämlich auch nicht-religiöse Menschen oder Anhänger anderer Religionen an bestimmten christlichen Feiertagen zur Stille, verbieten ihnen Vergnügungsveranstaltungen, die Aufführungen bestimmter Filme, Sportveranstaltungen etc.

In einem Land, in dem der Anteil der Konfessionslosen inzwischen bei über einem Drittel liegt und ständig zunimmt, während die christlichen Kirchen rasant an Mitgliedern verlieren, ist nicht nur nach Auffassung von Religionsfrei im Revier ein solches Feiertagsgesetz nicht mehr zeitgemäß und verletzt durch seine religiöse Bevormundung die Freiheitsrechte nicht-religiöser Menschen. Ziel der am Karfreitag verbotenen öffentlichen Aufführung von "Das Leben des Brian" war es daher von Anfang an, ein Bußgeld auferlegt zu bekommen, um dagegen klagen und den Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen zu können. Dort sollte das NRW-Feiertagsgesetz selbst auf den Prüfstand gestellt werden.

Für die Filmaufführung am Karfreitag 2014 wurde gegen Martin Budich als "Brian-Verantwortlichem" der Initiative Religionsfrei im Revier von der Stadt Bochum tatsächlich ein Bußgeld verhängt. Das Verfahren schaffte es zum Bundesverfassungsgericht, wurde dort jedoch im November letzten Jahres vorzeitig beendet. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor einer inhaltlichen Entscheidung gedrückt, indem es darauf hinwies, dass die Initiative keine Ausnahmegenehmigung zur Vorführung des Filmes beantragt hatte.

Die Initiative Religionsfrei im Revier stand nun vor dem Dilemma, dass sie grundsätzlich die klerikale Bevormundung an stillen Feiertagen abschaffen will und nicht nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen möchte. Doch um die Möglichkeit zu haben, das Feiertagsgesetz NRW erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, entschloss sich die Initiative, in diesem Jahr eine Sondergenehmigung zu beantragen.

"Wir haben in unseren Antrag wirklich alles reingeschrieben, damit unser Brian am Karfreitag verboten wird", erklärt Martin Budich. "So zum Beispiel, dass es sich um eine besonders vergnügliche Veranstaltung handelt, was nach dem Feiertagsgesetz streng verboten ist – aber wir haben die Ausnahmegenehmigung trotzdem bekommen."

Als die Initiative nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung augenzwinkernd verkündete, dass Brian-Aufführungen am Karfreitag in NRW wohl künftig als de facto legal zu betrachten seien, ruderte die genehmigende Bezirksregierung laut Budich deutlich zurück. "Pressevertretern, die dort nachfragten, wurde mitgeteilt, dass der Brian nun in NRW keineswegs legal sei, vielmehr habe man uns die Ausnahmegenehmigung nur deshalb erteilt, weil es sich in Bochum um eine herausragende Veranstaltung handle."

So blieb Martin Budich an diesem Karfreitag nichts anderes übrig, als sich beim amüsierten Publikum herzlich dafür zu entschuldigen, dass es diesmal keiner verbotenen Veranstaltung beiwohnt. Er gelobte jedoch Besserung. Für das nächste Jahr denke man bereits über eine Tanzveranstaltung in Kombination mit der Brian-Filmvorführung nach. 

Die Brian-Jünger in Bochum ließen sich jedoch auch durch die Tatsache, dass sie in diesem Jahr erstmals legal zusammenkamen, nicht den Spaß an der Freude nehmen. Wie in den Vorjahren war die Veranstaltung sehr gut besucht. Rund 500 Personen quetschten sich in die Veranstaltungshalle "Riff" im Bermudadreieck – der Bochumer Vergnügungsmeile. Und auch in diesem Jahr mussten Brian-Jünger wegen drohender Überfüllung am Eingang abgewiesen werden.

Diejenigen, die hereinkamen, genossen das bunte Programm, das die Initiative Religionsfrei im Revier für sie zusammengestellt hatte. Neben "unglaublichen Kurzfilmen" berichtete Darius Rupalla in einem kurzen Science Slam von den Überraschungen, die er als junger Apotheker mit homöopathiegläubiger Kundschaft regelmäßig erlebt. Als Pre-Brian-Highlight des Abends gab es schließlich einen Auftritt des österreichischen Kabarettisten Günther "Gunkl" Paal, der mit seinem antiklerikalen Schmäh das Publikum begeisterte. Gegen 20.30 Uhr kam dann der Moment, auf den alle gewartet hatten: "Das Leben des Brian" begann. Das anwesende Weibs- und Mannsvolk in Bochum konnte die meisten Szenen des Films zwar bereits mitsprechen, doch das tat der Freude über das Wiedersehen jenes alten Bekannten keinen Abbruch. Denn Brian ist inzwischen zu einem guten Kumpel der Säkularen in Deutschland und weltweit geworden.

Kommentare (4)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 3 Apr 2018 - 14:32

Wieso überhaupt etwas beantragen und nicht einfach machen?
Ich persönlich empfehle massiven zivilen Ungehorsam. Und Austritt!
Anders kann die religiöse Bevormundung kaum gestoppt werden...

libertador (nicht überprüft)

Mi. 4 Apr 2018 - 09:25

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Das Gericht hat ja klar gemacht, dass es keine Entscheidung fällen wird ohne Ausnahmegenehmigung. Somit verläuft der Weg es einfach zu machen fomal im Sande und man wird dann aufgefordert zu bezahlen.
Man könnte dann natürlich einfach nicht bezahlen, aber das finanzielle Risiko lässt sich durch den Antrag auf Ausnahmegenehmigung ja umgehen.

Alex (nicht überprüft)

Di. 3 Apr 2018 - 17:40

Ob erlaubt, oder nicht erlaubt, ich habe mir "Das Leben des Brian" wieder zu Karfreitag angesehen - denn ich erhielt Brians Zeichen, mir den Film auch dieses Jahr anzusehen. Und wer ihn sich nicht ansieht, ... den "Schmeißt zu Poden, den Purschen".

Resnikschek Karin (nicht überprüft)

Fr. 6 Apr 2018 - 10:16

Die arme BRD! Sie ist abgrundtief in den Fängen der Kirchen verstrickt. Denn die gestehen in Ausnahmeregelungen alles mögliche zu (wenns gar nicht anders geht). Aber Gesetzesänderungen wimmeln sie ab. Ein falsches Pack, die Kirchen- Oberen. Und die mehrheitlich anständige Christenbasis hat wie wir keine Chance. Selbst das BVerfG hat den Fall "Ethik (ab Kl. )" abgewürgt.
Lieber keine Werteerziehung als säkulare? Armes Deutschland! Dranbleiben und Gruß Karin Resnikschek, Tübingen

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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