









Vortrag und Infoabend des Seniorenbeirats Jever zu Suizidprävention, Sterbehilfe und Palliativversorgung
Am 22. April veranstaltete der Seniorenbeirat der Stadt Jever einen Infoabend unter dem Titel "Am Lebensende – so oder so? Oder Sterben wie die Kessler-Zwillinge? Oder im Hospiz?". Gedacht war dies als Begleitveranstaltung für die Theatergäste des Stückes "Nacht, Mutter" der Landesbühne Nord. Neben Ingo Reichenbächer, Sozialpädagoge beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Friesland, war auch der Autor dieses Textes als Mitglied des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" eingeladen, um Fragen zur Freitodhilfe zu beantworten.
Veranstaltungsbericht
Vergangene Woche sprach Wibke Heß vom ambulanten Hospizdienst Oldenburg über die Möglichkeiten einer Hospiz-Begleitung im eigenen Zuhause. Dazu eingeladen hatte der in Norddeutschland aktive Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
Werden Senior:innen einem Druck ausgesetzt, nicht zur Last zu fallen?
Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.
Veranstaltungsbericht
Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) war bei der Regionalgruppe Bodensee der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Konstanz zu Gast und referierte über die "Praxis der Suizidassistenz seit 2020".
Verschärfung des katholischen Verbots der Suizidhilfe
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.