Veranstaltungsbericht

Suizidassistenz ist ein Grundrecht – die ethische Frage ist längst geklärt

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Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) war bei der Regionalgruppe Bodensee der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Konstanz zu Gast und referierte über die "Praxis der Suizidassistenz seit 2020".

Das Bundesverfassungsgericht stärkte 2020 einmal mehr die Freiheitsrechte des Einzelnen: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben muss in Deutschland geschützt und gewahrt werden und darf nicht der Willkür religiöser Dogmen unterliegen. Einzige Voraussetzung: Die Entscheidung, selbstbestimmt sein Leben zu beenden und dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss der Freiverantwortlichkeit unterliegen. Laut Ulla Bonnekoh bedeutet "Freiverantwortlichkeit", dass Entscheidungen "gut überlegt, gut informiert und ohne Druck von außen" getroffen werden müssen. Um das zu gewährleisten, muss der Wunsch zu sterben über einen längeren Zeitraum bestehen. Zudem müssen die Sterbewilligen verstehen, was es bedeutet zu sterben und anschließend tot zu sein.

Im Verlauf des Vortrags stellte Bonnekoh zwei Fallbeispiele vor, die sich im Grenzbereich der Freiverantwortlichkeit bewegen. Anhand von Erkrankungen wie Demenz oder Depression zeigte sie auf, dass der Grat zwischen Freiverantwortlichkeit auf der einen Seite und Fremdbestimmung des Willens auf der anderen Seite äußerst schmal sein kann. Inwiefern die Freiverantwortlichkeit schließlich gegeben ist, kann immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Hier habe sich das "Vier-Augen-Prinzip" bewährt, so Bonnekoh. In der Regel hätten ein Arzt und ein Jurist unabhängig voneinander Kontakt mit der sterbewilligen Person und würden zunächst versuchen, die "persönliche Situation zu verstehen [und] über Alternativen (…) zu sprechen". Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Wille zum selbstbestimmten Sterben weiterhin vorhanden, werde die Freitodbegleitung allmählich in die Wege geleitet.

Die größte Gruppe der Sterbewilligen bilden Personen mit multimorbiden Erkrankungen, gefolgt von Lebenssattheit und Krebs. Im Jahr 2025 habe die DGHS allein etwa 900 Freitode begleitet, Tendenz seit 2020 steigend. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Todesfälle in Deutschland bewegten sich die Zahlen der Sterbebegleitungen lediglich im Promillebereich.

Besonders spannend war zudem eine von der DGHS in Auftrag gegebene Umfrage zur Bekanntheit der erlaubten Suizidassistenz in Deutschland sowie zur subjektiven Bewertung dieses Rechts durch die Befragten. Die Umfrage ergab, dass 85 Prozent der Deutschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht kennen, gleichzeitig jedoch insgesamt 84 Prozent der Befragten dieses Recht befürworten. Aus diesen Zahlen lässt sich schlussfolgern, dass künftig noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist.

Gemeinsames Abendessen nach dem Vortrag
Gemeinsames Abendessen von Regionalgruppe und Referentin. Foto: © gbs Bodensee

Der Vortrag wurde aufgezeichnet und auf dem YouTube Kanal der gbs Bodensee veröffentlicht.

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