Der Bioehtiker Dieter Birnbacher ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und gehört u.a. der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer an. In einem Interview der Deutschen Welle sagt er:
"Sterbehilfe im Sinne der Beihilfe zu einer Selbsttötung unter Bedingungen der freiverantwortlichen Entscheidung eines unheilbar Kranken sollte kein Tabu mehr sein, sie sollte nicht nur legal sein (was sie in Deutschland ist), sondern sie sollte auch vom ärztlichen Standesrecht zugelassen werden und nicht, wie seit dem Verbotsbeschluss des Deutschen Ärztetags von 2010, für Ärzte mit Sanktionen bedroht sein. Nur Ärzte verfügen über die erforderliche Sachkenntnis und die Unabhängigkeit, die Erfüllung der bei einer unumkehrbaren Entscheidung für den Tod zu beachtenden Sorgfaltskriterien zu prüfen."