Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci durchzusetzen.
"Die Zusammenlegung der Gesetzesentwürfe bietet die Chance, letzte Einschränkungen der Selbstbestimmung zu streichen", so der Zentralrats-Vorsitzende Philipp Möller. "Wir sind sehr gespannt, ob Pflichtberatung, Wartefristen und die unterschiedliche Bewertung der Beweggründe für den Suizid aus den Entwürfen entfernt wurden", resümiert Möller.
Mit Blick auf die geplante Abstimmung im Juli ruft der Zentralrat der Konfessionsfreien die Abgeordneten auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 in seiner vollen Tragweite zu achten. Das Gericht habe das Recht auf Suizid im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert und dem Gesetzgeber somit klare Grenzen aufgezeigt. "Der Bundestag sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich respektieren", so Möller.
Zudem fordert der Zentralrat konkrete und wirksame Maßnahmen zur Ermöglichung der Suizidhilfe. "Die bloße Abwesenheit eines Verbots reicht nicht aus", ergänzte die stellvertretende Vorsitzende Ulla Bonnekoh. "Es müssen endlich Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Inanspruchnahme der Suizidhilfe in der Praxis ermöglichen." Dazu müssten Versorgungslücken geschlossen und die Bevölkerung ohne Tabus über das Thema aufgeklärt werden. Ein Gesetzentwurf, der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den betroffenen Menschen gerecht werden will, müsse diese Aspekte berücksichtigen, so Bonnekoh.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hatte schon anlässlich der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags eine Stellungnahme eingereicht und darin "zwölf Punkte für die Selbstbestimmung am Lebensende" formuliert. "Suizid ist ein Grundrecht, dem der Gesetzgeber keine Steine in den Weg legen darf", stellte Möller abschließend fest.