Missbrauchsfall Dillinger

Staatsanwaltschaft räumt voreilige Vernichtung von Beweismitteln ein

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Der verstorbene katholische Priester Edmund Dillinger (2009)
Edmund Dillinger

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.

Während Steffen Dillinger einen Tag nach dem Tod seines Onkels dessen Wohnung auf der Suche nach persönlichen Unterlagen durchkämmte, stieß er auf eine erschreckend große Sammlung kinderpornographischer Materialien. Bereits am nächsten Tag sollte in Edmund Dillingers Wohnung eingebrochen werden, doch zu diesem Zeitpunkt waren die Fotos, Kalender und anderen Beweise bereits aus dem Haus gebracht worden, einige Zeit später befanden sie sich in den Händen der Strafverfolgungsbehörden. Nun sind große Teile dieser essentiellen Beweismittel, die Steffen Dillinger zufolge Hinweise auf "dokumentierten Missbrauch über fünf Jahrzehnte" hätten geben können, vernichtet worden. Dies bestätigte am vergangenen Freitag der Generalstaatsanwalt des Saarlands, Manfred Kost, nachdem die Rhein-Zeitung zwei Tage zuvor erstmals über die mögliche Verbrennung von Beweismaterial berichtet hatte.

Als der Neffe des verstorbenen Priesters Tagebücher und Briefwechsel, die er den Behörden übergeben hatte, wieder abholen wollte, sei ihm gesagt worden, dass beinahe das gesamte Material bereits in der Verbrennungsanlage gelandet sei – lediglich ein Ordner sei ihm übergeben worden. "Ich bin da sprachlos und verständnislos", sagt Dillinger. Generalstaatsanwalt Kost gestand ein, dass es ein Fehler war, nicht zu prüfen, "ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten".

Jürgen Brauer, ehemaliger Generalstaatsanwalt und einer der unabhängigen Sonderermittler, die vor wenigen Monaten von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Trier berufen worden waren, verwundert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ebenfalls. "Das wird uns zurückwerfen, das wird gewisse Dinge der Aufklärung unmöglich machen", sagte Brauer dem SWR. Er habe kürzlich vollständige Akteneinsicht beantragt, aber noch keine Zusage erhalten, so Brauer weiter.

Sollte der Großteil des von Steffen Dillinger gefundenen Materials nun tatsächlich vernichtet worden sein, wäre das ein herber Rückschlag für die Aufklärungsarbeit. Auch die Vertrauensbasis zwischen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und den Behörden könnte untergraben worden sein. Als Brauer im Mai sein Amt amtrat, stellte er unmissverständlich klar, dass vollständige Akteneinsicht die "Geschäftsgrundlage" seiner Arbeit sei.

Angesichts dessen, was der ehemalige Justizminister des Bundeslands Rheinland-Pfalz, Professor Gerhard Robbers, "vage Hinweise auf einen Kinderschänderring" nannte, sei die Vernichtung von Beweismitteln jedweder Art verheerend, schreibt die Betroffeneninitiative MissBiT – Missbrauch im Bistum Trier e.V. in einer Pressemitteilung. Vermeintlich bedeutungslose Beweisstücke wie Kalender, Tagebücher oder Gesprächsprotokolle seien in Zivil- und Anerkennungsverfahren von essentieller Bedeutung, um die Bewegungen involvierter Personen nachvollziehen zu können, so der Verein.

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