Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem zweiten Teil seiner autobiografischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.
Geburt und Sterben sind natürliche Tatsachen, die aber in der menschlichen Zivilisation und Kultur seit jeher mystisch, mythisch, religiös, philosophisch und anthropologisch überhöht werden. Die Geburt eines Kindes feiert man in aller Regel als "Freudenfest". Sterbeprozess und Tod eines alten Menschen verschleiert man dagegen aus Gründen der sogenannten "Pietät" diskret.
Nur selten wünschen sich Menschen statt einer Trauerfeier ein fröhliches Fest. Meine Schwester, die im 81. Lebensjahr einen gnädigen Tod sterben durfte, wünschte sich dies und wir tanzten um ihren rohen und schlichten Fichtenholzsarg, den ihre Enkelkinder bemalen durften und wir Erwachsenen stießen mit Champagner an.
Durch die perfektionierte Medizin und ihre Technik, wird heute Leben – in vielen Fällen durchaus wünschenswert – verlängert. Aber manchmal führen Krankheit, Gebrechlichkeit und Demenz in eine reine Elendssituation, die ein menschenwürdiges Lebensende verhindern. So geschah es meinem Bruder, der im 86. Lebensjahr im Zustand der Demenz über ein selbstbestimmtes Sterben nicht mehr verfügen konnte und völlig hilflos und fremdbestimmt in ein Pflegeheim "eingeliefert" wurde.
Recherchiert man nun nach der Zahl gewalttätiger Versuche, dem eigenen Leben selbstbestimmt (?) ein Ende zu setzen, stellt man mit Entsetzen fest, dass überproportional Lokführerinnen und Lokführer für diesen "Zweck" missbraucht werden. So registriert Wikipedia innerhalb der Europäischen Union pro Jahr 2.400 bis 2.800 sogenannte "Schienensuizide", mit der höchsten Zahl in Deutschland. Und aus Kreisen der Lokführerinnen und Lokführer wird berichtet, dass jede dieser verantwortungsvollen Personen im Laufe ihrer Lebensdienstzeit statistisch mit zwei solchen Ereignissen und allen damit verbundenen posttraumatischen Belastungsstörungen zu rechnen haben.
Warum wählen lebensmüde Menschen immer noch diese völlig inhumane Art des selbstbestimmten Sterbens, wenn doch in Deutschland 2020 das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" höchstrichterlich zugesichert hat:
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren." (Pressemitteilung Nr. 12/2020 des Bundesverfassungsgerichts).
Aktuell werden Freitodbegleitungen rechtssicher durchgeführt. Wir sollten mit aller Macht dafür kämpfen, dass die Selbstbestimmung am Lebensende nicht durch ein neues Gesetz wieder eingeschränkt wird.
Besonders im Alter fühlen sich viele Menschen – durchaus in einem positiven Sinne – "lebenssatt". Sie haben "genug vom Leben" und keine großen und unerfüllten Wünsche und Erwartungen mehr.
Ich selbst erlebte mit meinem 80. Geburtstag neben meinen schon vorhandenen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel der gravierenden Schwerhörigkeit, eine radikale Abnahme meiner körperlichen Leistungsfähigkeit mit Muskelschwäche, Gangunsicherheit, besonders auf Treppen. In geistiger Hinsicht spürte ich eine deutliche Abnahme meiner Gedächtnisleistungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Einschränkung der Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit.
Angesichts dieser täglich zu spürenden und zunehmenden Behinderungen und Begrenzungen meiner Lebensqualität vor dem Hintergrund eines zwar von gewaltigen Erschütterungen bestimmten, aber dennoch erfolgreichen und erfüllten Lebens, habe ich nun die fürsorgliche juristische und medizinische Unterstützung für meinen selbstbestimmten Tod in Anspruch genommen und erwarte ihn Anfang September 2025, begleitet von einer Juristin und einem Arzt sowie meiner Gefährtin in meiner gewohnten Umgebung.
Dieser Text wurde zuerst in der Zeitschrift Humanes Leben – Humanes Sterben 2026-1 der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) veröffentlicht.
Den ersten Teil der autobiografischen Reflexion finden Sie hier.







3 Kommentare
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Kommentare
GeBa am Permanenter Link
Dies sollte eigentlich jedem Menschen erlaubt sein der des Lebens überdrüssig ist und mit Hilfe und ohne Probleme seinem Leben ein Ende machen möchte.
Matt Sand am Permanenter Link
Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das zuende gedacht haben, liebe(r) GeBa:
Nein, Selbsttötung sollte nicht jedem Menschen einfach so ohne Probleme möglich sein. Selbsttötungen junger Menschen oder von solchen, die weder unheilbar krank sind noch dem durchschnittlichen Sterbealter auch nur nahe kommen, werden aus gutem Grund als problematisch empfunden. Und das wird hoffentlich auch so bleiben.
Verboten ist Suizid ohnehin nicht, und wer ihn beabsichtigt, wird sich davon durch Gesetze auch nicht aufhalten lassen. Trotzdem besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem berechtigten Wunsch, ein Leben, das keine wirklichen Perspektiven mehr bietet, zu beenden – und den Problemen eines Menschen, der tatsächlich vor allem "lebensmüde" ist, aber noch keineswegs am Ende eines Lebens, das dieses Wort verdient.
Matt Sand am Permanenter Link
Herr K. hat sein Leben selbstbestimmt beendet, während ich den Text lese.
Dennoch ist es sehr unglücklich, zwischen dem Thema selbstbestimmten Sterbens und Schienensuiziden einen Zusammenhang herstellen zu wollen.
Die bei weitem häufigste Suizidmethode in Deutschland ist das Erhängen. Schienensuizide machten 2024 nur etwa 5 Prozent aller Suizide aus. Sie sind keine besonders populäre oder extrem häufige Methode. Dass Deutschland die EU-weite Statistik offenbar anführt, wird dadurch relativiert, dass Deutschland das eindeutig bevölkerungsreichste Land der EU ist. Es handelt sich im Grunde also um einen erwartbaren Befund.
Die Aufstellung des Statistischen Bundesamtes über die Suizidtoten des gleichen Jahres zeigt zwar, dass der Anteil alter Menschen erschreckend hoch ist. Doch ist nicht anzunehmen, dass das Überfahren-lassen hier eine sehr große Rolle spielt.
Es liegt in der Natur einer psychischen und / oder gesundheitlichen Ausnahmesituation, die eigenen Optionen oft nicht zureichend zu erfassen. Dass viele ältere Menschen um die Möglichkeit eines selbstbestimmten Todes nicht wissen, erscheint mir wahrscheinlich. Doch sind auch Alterssuizide etwas, das – gleich, mit welchen Mitteln – eine Tragik darstellt. Dies ist auch bei Fritz K. der Fall; denn dass ihm seine (für sein Alter insgesamt nicht unnormale) körperliche Beeinträchtigung so unerträglich erschien und es offenbar auch keinen Menschen gab, für den er hätte weiterleben können oder wollen, ist tragisch.
Mit Recht hat Fritz K. auf die Pressemitteilung Nr 12/2020 des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Man kann ihm nicht vorhalten, dass er sich in seiner Argumentation nicht weiter damit befasst hat, dass an gleicher Stelle dem Gesetzgeber ausdrücklich zugebilligt wird, nicht allein Suizidprävention zu betreiben und Sicherungsmechanismen einzuziehen, sondern auch Sterbehilfeorganisationen kritisiert werden, die in der Vergangenheit ohne angemessene Prüfung der gesundheitlichen Verhältnisse der Betroffenen tätig geworden seien. Die Gefahr einer Normalisierung bei Fehlen jeder gesetzlichen und ethischen Regulierung ist real und wird auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt.
Das erste Anliegen des Staates bei Vorliegen eines Todeswunsches muss immer sein, sicherzustellen, dass die betroffene Person ihre Verhältnisse tatsächlich klar und rational übersieht. Dies ist bei den meisten suizidgefährdeten Menschen aber eben nicht der Fall.