Am Montag hielt der Sozialethiker und Rechtswissenschaftler Prof. emer. Hartmut Kreß in der Stiftung Demokratie Saarland einen Vortrag zum Thema "Religions- oder Ethikunterricht? Auswege aus der Krise des konfessionellen Religionsunterrichts".
Aufhorchen ließ gegen Ende der Veranstaltung die Bewertung des Experten für Weltanschauungsrecht zu folgenden Bestimmungen der derzeit geltenden Verfassung des Saarlandes:
Artikel 29
"Der Religionsunterricht ist an allen öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird erteilt im Auftrag und im Einvernehmen mit den Lehren und Satzungen der betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften. (…)
Die Eltern können die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht ablehnen. Den Kindern darf daraus kein Nachteil entstehen. Diese Ablehnung kann auch durch die Jugendlichen selbst geschehen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben."
Artikel 30
"Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe und der Völkerversöhnung, in der Liebe zu Heimat, Volk und Vaterland, zu sorgsamem Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen."
Hartmut Kreß legte dar, dass die Altersgrenze ab 18 Jahren für die Ablehnung des Religionsunterrichts außer im Saarland so nur noch in Bayern gilt. Dies widerspreche eindeutig der Altersgrenze für die Religionsmündigkeit, die gemäß Grundgesetz ab 14 Jahren gewährleistet sein muss. Auch die Festlegung "der Ehrfurcht vor Gott" als schulisches Erziehungsziel sei ein eklatanter Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Aus der Verfassungsgeschichte sei eindeutig zu belegen, dass Religionsfreiheit auch die negative Religionsfreiheit umfasst. Die Bestimmungen der Saar-Verfassung würden einer gerichtlichen Prüfung mit Sicherheit nicht standhalten, so Kreß.
Es ist zu erwarten, dass der Landtag bei seiner in Kürze anstehenden Novellierung der Verfassung diese Mängel nicht berücksichtigen wird. Vielmehr haben die Fraktionen der SPD und der CDU gestern mitgeteilt, dass zudem eine neu eingeführte Präambel der Verfassung einen (zusätzlichen) Gottesbezug enthalten soll. Die von Kirchen, Synagogengemeinde und Islamverbänden initiierte und formulierte Präambel kann durchaus als Machtprobe verstanden werden. Die SPD gibt klein bei. Ohne Not wird der Landtag Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einem Machtpragmatismus opfern. Es ist zu hoffen, dass sich ein Klageweg zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof finden wird.
Der Vortrag ist hier abrufbar.








3 Kommentare
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Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Es ist einfach widerlich was da im Saarland vor sich geht, wenn dies durch die Instanzen
Glaube ist KEIN Lehrfach das Wissen vermittelt, sondern ein, vor tausenden von Jahren
ausgedachtes Unterdrückungsmittel der Kirchen an die Menschheit.
Der8teZwerg am Permanenter Link
Gerade die neue Präambel ist an Dreistigkeit eigentlich nicht zu überbieten. In wenigen Jahren ist wahrscheinlich auch in Saarland die Mehrheit konfessionslos.
Dann noch diese dummen Begründungen, dass ein Gottesbezug "Demut" zum Ausdruck bringen würde und dass "man sich für sein Handeln gegenüber jemandem zu verantworten habe". Bei Islamisten oder Trump kann man ja sehen, wie diese tolle Demut aussieht. Die festgeschriebene "Verantwortung gegenüber Gott" öffnet religiösen Spinnern Tür und Tor, weil dann muss man ja auch die heiligen Schriften erfüllen. Das will doch niemand!
Und außerdem gibt es schon jemandem, gegenüber dem man sich verantworten muss: die MENSCHEN. Warum reicht das nicht? Warum MUSS da noch ein Gott reingezwängt werden, an den keiner meiner wirklich glaubt?
A.S. am Permanenter Link
"Die von Kirchen, Synagogengemeinde und Islamverbänden initiierte und formulierte Präambel kann durchaus als Machtprobe verstanden werden. Die SPD gibt klein bei."
So verrät die gläubige Saar-SPD unsere Freiheit und am Ende auch die Demokratie.