bfg München

Heidenspaß-Partys an Karfreitag in München und Geretsried

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Tanz am Karfreitag auf der Heidenspaß-Party des bfg München 2017
Tanz am Karfreitag

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden, sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München am 15. April 2022 zu zwei "Heidenspaß-Partys" – in der Münchner "The Keg Bar" sowie in der Kulturbühne "Hinterhalt" in der Stadt Geretsried.

Dass die Heidenspaß-Partys des bfg München überhaupt stattfinden können, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München), der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.

Seit 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden – sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Nach dem Urteil in Karlsruhe veranstaltete der bfg München erfolgreich Heidenspaß-Partys im Oberangertheater (2017) und im Blitz Club (2018/19). Coronabedingt fanden 2020/21 keine Feste statt.

Dass es dazu eigens einen höchstrichterlichen Spruch gebraucht hat, stimmt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, noch immer nachdenklich: "Warum sollte jemand an Karfreitag nicht tanzen dürfen? Woran soll sich ein gläubiger Christ stören, wenn eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Und es kann auch nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, ganz gleich, ob es sich um einen Werktag, Feiertag oder eben um einen sogenannten stillen Feiertag wie den Karfreitag handelt."

Auch aus Sicht von Harit Khanna, Betreiber der "The Keg Bar" in München, "dürfte es vom Staat keine allgemeingültigen Vorschriften geben, die vorschreiben, wann man feiern darf und wann nicht, insbesondere wenn es sich dabei um religiöse Gründe handelt. Religionsfreiheit bedeutet doch, dass man einer Religion folgen kann, aber dass man dies eben auch nicht muss. Niemand kann zum Ausüben einer Religion gezwungen werden. So sollte es an Karfreitag den religiösen Menschen natürlich erlaubt sein, ihren christlichen Feiertag so zu begehen, wie sie es für richtig halten. Gleichzeitig müsste es aber allen anderen Menschen ebenfalls erlaubt sein, ihren Tag anders zu verbringen. Ich hoffe, dass in den nächsten Jahren noch viele andere Bars und Clubs mit dabei sein werden, so dass diese unsinnigen Vorschriften bald der Vergangenheit angehören werden."

Das Kreisverwaltungsreferat München (KVR) hat auch diesmal per Bescheid die Befreiung vom Art. 5 des Feiertagsgesetzes (FTG) festgestellt. Auch das Ordnungsamt Geretsried hat die Genehmigung am 12. April endlich erteilt. Assunta Tammelleo sieht die Befreiungen trotzdem kritisch und stellt die Frage: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben."
 
Auf der Heidenspaß-Party in München treten auf:

  • 19:30 Uhr: das Weltmusikduo AnnaLu & Shavez - feurige Latino-Rhythmen, harmonische Stimmklänge und unbändige Spielfreude, das zeichnet die beiden aus
  • 20:30 Uhr: der Musiker und Kabarettist Ecco Meinecke - er mischt Folkklassiker seiner Idole, von James Taylor bis Paul Simon, von Bob Dylan bis zu David Bowie mit seinen eigenen Songs
  • 21.30 Uhr: die Singer/Songwriterin Tamara Banez - sie liebt den Protestsong, steht mit Konstantin Wecker auf der Bühne und ist politisch engagiert
  • 22:30 Uhr: die Rapper von Team One Corner, das sind MacTyd und Markoxxx, die beiden kommen aus Gambia und rappen auf jeden Beat, den sie kriegen können

"The Keg Bar" ist eine internationale Bar mitten in Schwabing (Trautenwolfstraße 1, 80802 München) mit toller Stimmung und viel Platz. 

Auf der Heidenspaß-Party in Geretsried treten auf:

16:00 Uhr: Schnupperkurs "Verbotene Tänze"

20:00 Uhr: "Die Musik der Freiheit" – Jazz at it’s best! mit der Krohn-Band

Die Kulturbühne "Hinterhalt" mit garantierter Wohlfühlatmosphäre befindet sich im tiefsten Oberbayern (Leitenstraße 40, 82538 Geretsried). 

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